Hallo!
Ich habe ein Job-Angebot von einem öffentlichen Dienst in Vollzeit bekommen. Es war auch eine Vollzeitkraft gesucht. Nach nochmaliger Durchrechnung und wegen der Betreuung habe ich festgestellt, dass 40 Stunden doch sehr sehr viel für mich sind. Ideal wären am besten 30 Stunden. Ich würde am liebsten anfragen, ob nicht auch 30 Stunden zu arbeiten reichen würden, hab aber Angst, dass ich dann das Job-Angebot verlieren könnte.
Was meint Ihr, trotzdem mal fragen oder sich durchbeissen und Vollzeit probieren, auch mit der Gefahr, dass das mit der Betreuung der Kinder nicht klappt?
LG
Öffentlicher Dienst?
Hallo.
Wenn eine Vollzeitkraft gesucht wird, werden sie darauf bestimmt nicht eingehen. Aber vielleicht hast du ja in einer anderen Abteilung die Möglichkeit, 30 h arbeiten zu können.
Probieren würde ich es und dann eben sehen, ob es klappt oder nicht. Intern ist es vielleicht besser was zu finden als von außerhalb. Deshalb erst mal reinkommen und dann schauen.
LG
im öd können die stellen nicht beliebig verkürzt oder ausgeweitet werden, sondern sind im stellenplan festgelegt. eine änderung ist ein langwieriger prozess und auch nur mit begründung möglich, des weiteren ist es meist so, dass, wenn die arbeitsplatzbeschreibung 40 h erfordert, diese auch geleistet werden müssen, ggf mit einer stellenteilung, was bei 30 und 10 käse ist.
ich würde vollzeit anfangen und später teilzeit beantragen. wenn du von vornherein der ausschreibung entgegenstehst, werden sie wohl einen anderen bewerber nehmen. im öd ist das verhandeln im bewerbungsgespräch um die harten fakten ganz schwer möglich.
v
"im öd können die stellen nicht beliebig verkürzt oder ausgeweitet werden, sondern sind im stellenplan festgelegt. eine änderung ist ein langwieriger prozess und auch nur mit begründung möglich, des weiteren ist es meist so, dass, wenn die arbeitsplatzbeschreibung 40 h erfordert, diese auch geleistet werden müssen, ggf mit einer stellenteilung, was bei 30 und 10 käse ist."
Wie kommst du denn darauf, im öD hat nach dem TzBfG jeder Anspruch auf eine Teilzeitstelle, dies kann nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden und die sind gerade im öD schlecht zu finden.
das weiss ich, deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich die Stelle annehmen und dann tz beantragen würde. sich aber von vornherein bei einer ausgeschriebenen stelle, wo nicht explizit erwähnt wird, dass die stelle teilbar ist, verschlechtert einfach die karten der te. und darum ging es ja bei ihrer frage. ich arbeite selber im öd, sicher kommt es auch darauf an, als was man sich bewirbt, in meinem amt würde man sich auf jeden fall für verfügbare vz-kräfte entscheiden.
v
Dann ist das Angebot wahrscheinlich weg, der Verweis auf den Stellenplan ist schon berechtigt und in der Regel ist eine Vollzeittätigkeit ja auch nicht einfach in 30 Stunden zu schaffen.
Ich würde erst mal anfangen und es probieren - wenn die Arbeit Dir gefällt (und Deine dem AG) kann man später immer noch anfragen, ob es da Möglichkeiten zur Reduzierung gibt.
Mein AG (auch ÖD) ist da sehr kulant, aber nicht bei Neueinstellungen.
LG
Anja
Genau so würde ich das auch vorschlagen! Besonders, wenn der AG mit der Qualität zufrieden ist, wird er wohl motiviert sein, Kompromisse zu finden.
LG
Ich würde nach der Unterschrift sagen, dass du nur 30 Stunden arbeiten willst. Mit kleineren Kindern hast du darauf ein Anspruch. Das darf gar nicht abgelehnt werden. Dann muss der AG zusehen, wie er die restlichen 10 Stunden abdeckt.
Das ist eine ziemlich arschige Nummer. Außerdem gibt es auch eine Probezeit einzuhalten. Wenn mich ein Arbeitnehmer so verkackeiert, wüsste ich was da passieren würde.
LG
Wieso, was soll denn da großartiges passieren?
Im ÖD hast du mit kleinen Kindern ein Anrecht auf reduzierte Stundenzahl. Es ist unzulässig den AN zu drängen, eine volle Stelle zu tätigen. Fertig aus.
Hallo,
ich würde einfach mal freundlich nachfragen.
Erst vor kurzem habe ich mich auf eine als VZ ausgeschriebene Stelle im öD beworben und beim Vorstellungsgespräch um TZ gebeten - war überhaupt kein Problem. Kenne es auch von mehreren Behörden so, dass es einige "Teilzeitler" gibt, die gern mit Stellenresten aufstocken. Insofern lassen sich vielleicht auch 10 Std. gut verteilen.
Den VZ-Vertrag unterschreiben und gleich im Anschluss TZ beantragen - ohne "Vorwarnung" quasi - empfinde ich auch als guten Start...
Manchmal kann Ehrlichkeit auch nicht schaden.
LG,
kr.
Im Gespräch wurde mir damals gesagt, dass Teilzeit möglich wäre, wenn durch Jobsharing Vollzeit gegeben wäre.
Ich hätte bei Vollzeit sehr flexible Arbeitszeiten. Von 06:30 bis 20 Uhr. Bei Teilzeit hätte ich dann aber feste Arbeitszeiten, oder, nicht dass dann die andere Kollegin auch immer zur selben Zeit käme?
Kann man im öffentlichen Dienst auch Samstags arbeiten oder ist das grundsätzlich nur von Mo - Fr möglich? Evtl. könnte ich das mit reinhandeln?
Wenn Dir Teilzeit angeboten worden ist, dann würde ich auch gleich sagen, dass Du Teilzeit arbeiten möchtest. Wie sich dass dann konkret ausgestaltet, muss man sehen, bei uns gibt es sowohl geteilte Stellen, die auf Vor- und Nachmittag aufgeteilt sind, als auch solche, bei denen zwei Kräfte vormittags arbeiten - kommt halt auf die Stelle an.
Samstags? Da müsstest Du schauen, ob da überhaupt Samstags gearbeitet wird. Bei uns z. B. gibt es nur Dienstreisen, die auch über das Wochenende gehen, das Büro selbst ist aber samstags geschlossen.
LG
Anja
Probier es. Nach 6 Monaten kannst Du nach dem Teilzeitgesetz reduzieren.
Wenn Du jetzt damit ankommst, kriegst Du den Job nicht.
Gruß
Manavgat
So ein Rumgeeier, das können auch nur Frauen.
Entweder Du willst den Job oder nicht. Betreuung kann man auch ändern.
Lies dir doch die Stellenausschreibung noch einmal durch. Gibt es dort einen Vermerk, dass auch in TZ gearbeitet werden kann?
Bei uns werden grundsätzlich volle Stellen ausgeschrieben mit Option auf TZ.
Ja, wenn die ganztägige Wahrnehmung des Jobs gewährleistet ist, wäre auch dies auch durch Jobsharing möglich oder so ähnlich steht es drin.
Werden im öffentlichen Dienst in Bayern VWL bezahlt? Wenn ja, wie viel?