Elterngeld-Experten gesucht!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe am Freitag meinen Elterngeldbescheid bekommen und bin noch immer schockiert. Es sind 200 Euro weniger als ich per Rechner im Internet ausgerechnet hatte. Es ist mir klar, dass es zu Abweichungen kommen kann, aber in dieser Höhe? Ich habe ein mischeinkommen aus nichtselbstständigkeit und Selbstständigkeit und das netto, welches angesetzt wurde stimmt hinten und vorne nicht. Hat jemand hier eine Ahnung, wie dies berechnet wird? Gerne auch PN, dann könnte ich auch konkrete Zahlen nennen.

Liebe Grüße und vielen Dank!

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HI

bei meinem Partner ist es auch so ... Festangestellt und "nebenbei" Selbstständig ...
zur Berechnung wurden nicht die Monate vor der Geburt genommen (wie bei nichtselbstständigkeit) sondern das komplette letzte Jahr ... also das Jahr 2014 (da selbstständig) ..
vielleicht scheitert es daran?

VG

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Hallo,

nein das wusste ich ja vorher und habe natürlich die Unterlagen von 2014 inklusive Steuerbescheid eingereicht. Der Betrag der ausgerechnet wurde entspricht Ca. 50 Prozent meines Nettoeinkommens. Echt schockierend.

Liebe Grüße

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Hallo nochmal,

so ich habe mir den Elterngeldbescheid noch einmal genau angeschaut und mir stellen sich folgende Fragen, vielleicht kann mir die ja jemand beantwortenn.

1. Was ist dieser "Arbeitnehmer-Pauschbetrag"? Wieso wird dieser abgezogen und das ist dann mein Elterngeldbrutto - um aber alle Abgaben zu berechnen, wird das Brutto ohne dieses Abzug herangezogen.

2. Ist es richitg das mein Gewinn aus der Selbstständigkeit mit herangezogen wird, um die pauschalen Beträge für die Sozialversicherungsabgaben zu errechnen. Ich bin mit meiner Selbstständigkeit nicht sozialversicherungspflichtig. Ich zahle ja bereits diese Beiträge über mein Angestelltenverhältnis. Es kann doch nicht sein, dass ein Gewinn von 6152 Euro sich nur mit 100 Euro monatlich mehr auf das Elterngeld auswirkt.

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.

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1. Das ist die werbungskostenpauschale von 83,33 je Monat, die immer abgezogen wird, weil steuerfrei. Sozialabgaben werden aber natürlich mit diesen berechnet, weil die in der Berechnung ja immer mitzählen. Steuern werden ohne die berechnet. (Ist auf deiner Abrechnung in der Regel auch oft so, dass es ein Steuer- und ein Sozialversicherungsbrutto gibt).

2. Ja, das ist leider so richtig, das steht so im Gesetz. Das erscheint mir aber merkwürdig, dass dies nur 100 Euro Unterschied ausmachen sollen oder bist du damit vielleicht an der Kappungsgrenze von 2770 Euro monatlich angekommen?

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Ich habe es mir fast gedacht, dass alles korrekt ist. Es ist trotzdem schockierend. Ich bin immer vom 67 % vom netto ausgegangen. Dem ist ja nun offensichtlich bei mischeinkommen nicht der Fall. Ich hab jetzt nur 50% meines Einkommens vor der Elternzeit. Echt krass. Und wenn ich jetzt doch nebenbei arbeiten würde, um den Verlust auszugleichen, wird es auch wieder abgerechnet. Echt deprimierend.

Liebe Grüße

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Was mir dazu spontan einfällt. Deine Selbstständigkeit wird jetzt während der Elternzeit fortgesetzt? Erzielst du darüber Einkommen? Das wird nämlich berücksichtigt. War bei mir der Fall. Insgesamt ist es mit einem mischeinkommen komplizierter und ich hätte da auch auf keinen Rechner vertraut. Ruf mal bei der elterngeldstelle an und lass es dir erklären was sie da wie und warum gemacht haben. Manchmal machen die da auch Fehler. Ich hätte da rückwirkend Glück. :-)

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Hallo,

nein die Selbstständigkeit ruht während der Elternzeit, habe ich auch so angegeben.
Ich denke, es liegt daran, dass mein Gewinn mit zur pauschalen Berechnung der sozialabgaben mit herangezogen wird. Ich finde aber nirgends etwas, ob das so richtig ist. Ich werde morgen mal da anrufen, montags rufe ich ungern bei Behörden an. Vielleicht kann mir ja vorher noch jemand hier die Frage beantworten.

Liebe Grüße

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Hallo, ich habe unter dem Link unten folgenden Absatz gefunden:

http://www.kindergeld.info/elterngeld/hoehe-und-berechnung.html

Angestellte mit selbständiger Nebentätigkeit

Bei angestellten Personen, die neben ihrer Festanstellung einer selbständigen Tätigkeit nach gehen, wird die Höhe der jeweilig daraus resultierenden Einnahmen getrennt berechnet, in der Berechnung der Anspruchshöhe des Elterngeldes jedoch als ein Einkommen zusammengefasst.

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass die pauschalen Sozialabgaben etc. eben von der Summe aus beiden Einkünften abgezogen wird. Ansonsten käme es zu einer Bevorteilung gegenüber ausschließlich Arbeitnehmern? Vielleicht gibt es noch jemanden, der das genauer weiß.

VG
B

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Ja, ich kann dir ziemlich genau sagen, wie es berechnet wird.

Es fängt ja schon mal damit an, dass damit dann das Jahr 2014 bei dir zählt als Einkommen und nicht die 12 Monate vor der Geburt. Und ja, das netto ist klar definiert, wie es berechnet wird, es ist also nur wichtig, ob das Brutto, was angegeben wird stimmt.

Dann kannst du 21% Sozialversicherung, 83,33 Werbungskostenpauschale und Steuern abziehen und hast somit das Elterngeld-Netto, was ncihts mit deinem tatsächlichen zu tun hat!