"Basiselterngeld" oder "Elterngeld Plus" ? Bitte um Hilfe, Fragen zum Elterngeld

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen bzgl. dem Elterngeld.
Seit es mittlerweile das „Basiselterngeld“ und das „Elterngeld plus“ gibt, finde ich

das alles etwas verwirrend.
Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen.

Wir erwarten unseren Nachwuchs im August, aber man kann ja nie früh genug damit beginnen

sich Gedanken zu machen. Wir sind momentan beide Vollzeit berufstätig. Wir sind momentan beide in der Steuerklasse 4.

Ich verdiene zwar etwas mehr, aber hätten wir jetzt schon gewechselt, dann hätte meine Frau ja weniger Elterngeld, aus diesem Grund ist unser Plan das wir gleich nach der Geburt wechseln und ich in 3 und meine Frau in 5 geht.

Wir würden es gerne wie folgt gestalten:

Meine Frau will 2 Jahre daheim bleiben, sie will sich in der Zeit komplett um das Kind kümmern und auch nicht in Teilzeit arbeiten.
Ich würde gerne 2 Monate Elternzeit/Elterngeld beziehen, geplant ist das ich gleich die ersten 4 Wochen nach der Geburt frei nehme und den zweiten Monat will ich nach einem Jahr nehmen, also im August 2017.

Wir haben noch nicht entschieden ob meine Frau das Elterngeld voll auf 12 Monate nimmt,

oder die Hälfte des Geldes auf 24 Monate verteilt.

Da hab ich jetzt ein paar Fragen.

1.

Kann man problemlos mitten im Jahr die Steuerklasse wechseln? Oder hätte das dann auch Einfluss auf das ganze Jahr im Nachhinein, also von Januar – August?

2.
Was würdet Ihr empfehlen, das Elterngeld auf 12 Monate nehmen oder es auf 24 Monate splitten? Hat es steuerlich gesehen irgendwelche Vor - oder Nachteile? Sollte man es auf 12 Monate nehmen, dann müsste man halt selbst was auf die Seite legen, das ist allerdings immer leichter gesagt wie getan.
Hätte es Einfluss darauf wenn meine Frau sich doch entscheidet nach 12 Monaten einen Nebenjob bzw. 400,00 EUR Job zu beginnen? Oder spielt die Splittung des Geldes da keine Rolle?

3.

Müssten wir „Basiselterngeld“ oder „Elterngeld Plus“ beantragen wenn wir es wie geplant durchführen wollen, dass meine Frau 24 Monate daheim ist ohne Teilzeitjob und ich für 2 Monate daheim bleibe?
Oder ist der Unterschied(angenommen ohne Nebenkob) zwischen Basis und Plus nur das man das Geld auf 24 Monate splitten kann?

4.

Was wäre wenn wir vorhaben das meine Frau die vollen 24 Monate daheim bleibt, wir aber bemerken das meine Frau doch arbeiten gehen will. Kann man das dann noch entscheiden? Oder muss man das zu Beginn der Elternzeit festlegen? Hätte Sie dann nur die Möglichkeit in Ihrem Job zu arbeiten, oder könnte Sie sich auch irgendwo an die Kasse setzten oder ähnliches?

5.
Ich bekomme ja für meine 2 Monate auch die 65%, muss ich dann was anderes beantragen wie meine Frau ?

6.

Soweit ich weiss, werden Einkünfte über einen Nebenjob ab dem 2.Jahr nicht mehr mit dem Elterngeld gegen berechnet , oder ?

Wäre sehr dankbar wenn uns jemand helfen könnte!

Vielen Dank im Voraus

1

Es kommt bisschen auf die Arbeit an.. sagt sie sie bleibt 2 Jahre weg und eine Vertretung wird eingestellt muss der Chef sie nicht vorher arbeiten lassen.. bei Personal Mangel würde er sich natürlich freuen

Steuerklassen wechseln..dann stellt euch auf eine nette Nachzahlung ein.klar monatlich mehr.. aber Gesamtsumme nicht.

Elterngeld plus müssen meines Wissens nach beide Elternteile 20-30 Std die Woche arbeiten nach Mutterschutz.wrnn du vollzeit bleibst ist es demnach nicht möglich

Wir haben uns entschieden dass ich ein Jahr voll zu hause bleibe..mein mann 2 Monate..und ich nach einem Jahr nur 450 Euro oder Teilzeit Arbeite . behalten auch beide Steuerklasse 4/4

Aber Jetzendlich muss es jeder selbst wissen. Freunde zahlen lieber viele hunderte Euro steuern nach und haben monatlich mehr.. aber auch die sagen dass es deswegen nicht mehr Geld ist

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Entschuldige, aber da wimmelt es ja von Fehlern, das sollte in Ruhe korrigiert werden.
Nur soviel, beim Elterngeld Plus muss niemand arbeiten, was du meinst ist der Partnerschaftsbonus.

Und doch, bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern hat man in der Regel Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit und da reicht ein Antrag 7 Wochen vor geplanter Arbeitsaufnahme.

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Hallo!

Ich versuche mal, wenigstens ein bisschen zu helfen...

1.

Was ich sicher beantworten kann, ist dass man nur 1 x im Jahr die Steuerklasse wechseln kann. Ob der Wechsel rückwirkend für das aktuelle Jahr gilt, weiß ich nicht genau, ich gehen jedoch davon aus. Das ist u. a. der Grund, warum so viele zum Ende des Jahres noch heiraten ;-)

2.
Ob ihr das Elterngeld ein Jahr in Anspruch nehmt und euch jeden Monat etwas zur Seite legt oder es auf zwei Jahre aufteilt, müsst ihr letztendlich selber entscheiden. Da wir bzw. ich das vermutlich nicht hinbekommen würde, jeden Monat was zur Seite zu legen, werde ich persönlich mich dann eher für das Elterngeld Plus entscheiden. So hat man Jahre lang definitiv monatlich sein Geld.

Wenn man Elterngeld bekommt, darf man grundsätzlich bis zu 30 Stunden zusätzlich arbeiten. Der Verdienst wird dann aber angerechnet, soweit ich weiß. Das heißt, je mehr man verdient, desto weniger Elterngeld bekommt man. Wie genau die Verrechnung erfolgt, weiß ich aber (auch noch) nicht.

3.
Die Elternzeit hat im Grunde genommen nichts mit dem Elterngeld zu tun. Egal, wer jetzt wie lange Elternzeit nimmt und zuhause bleibt... unter'm Strich bekommt man entweder 1 Jahr lang das volle Elterngeld oder halt 2 Jahre lang die Hälfte. Und pro Monat darf dann zusätzlich einer in Vollzeit und der/die andere halt bis zu 30 Stunden arbeiten (siehe Punkt 2).

4.
Deine Frau kann jederzeit wieder anfangen zu arbeiten. Ob Sie dabei nur in ihrem alten Job arbeiten kann oder nicht, weiß ich leider nicht. Ich vermute aber, dass sie - genau wie zu Zeiten des "normalen" Arbeitsverhältnisses - auch einen anderen Mini-Job machen kann.

5.
Das kann ich leider nicht genau beantworten. Ich gehe jedoch davon aus, dass jeder für sich das Elterngeld rechtzeitig beantragen muss.

6.
Das müsste stimmen. Sobald man kein Elterngeld mehr bekommt, kann man zu ganz normalen Bedingungen wieder arbeiten und ggf. einen Nebenjob ausführen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! #schein Da das Thema ja wirklich nicht einfach ist, weiß ich leider auch nicht 100 %ig darüber bescheid. Am besten fragt ihr direkt bei der Elterngeldstelle nach, wenn sie euch da nicht alle Fragen beantworten können, wo dann? ;-)

Hier noch ein Link zur Info:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=208762.html#fragment