Hallo Zusammen,
meine Elternzeit endet bald und ich habe ein paar Fragen dazu:
1) Ich habe während meiner Elternzeit gekündigt, weil wir (berufsbedingt durch meinen Mann) umgezogen sind. Da wir aber aus demselben Grund noch keinen Kita-Platz für unseren Sohn haben, werde ich nach der Elternzeit noch nicht direkt arbeiten gehen können. Sollte ich mich dann erstmal arbeitslos melden? Krankenversichert bin ich über meinen Mann, aber wie ist das mit den restlichen Sozialabgaben, muss man die dann selbst tragen?
2) Wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage des Elterngeldes oder des letzten Gehalts davor berechnet?
3) Wie läuft das mit dem Elterngeld in der Steuererklärung, wird das angegeben und wie wird es behandelt?
Vielen Dank schon mal an alle, die Ahnung davon haben ;)
LG, Sahaa
Arbeitslos melden nach der Elternzeit?
Hallo,
warum hast Du in der Elternzeit gekündigt? Die Kündigung zum Ende der Elternzeit hätte doch ausgereicht. Der Arbeitgeber hätte bei Angabe der neuen Adresse sicher selber begriffen, dass Du höchstwahrscheinlich nicht wiederkommst. Ein Umzug in der Elternzeit ist kein Grund für eine Eigenkündigung.
Solange Du keine Kinderbetreuung hast kannst Du doch gar nicht arbeiten, also steht dir auch kein Arbeitslosengeld zu. Eventuell in Teilzeit, falls Du irgendeine Kinderbetreuung organisieren kannst.
Welche anderen Sozialabgaben meinst Du? Renten- und Arbeitslosenversicherung? Solange Du nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bist, bist Du dort nicht beitragspflichtig.
Eine private Rentenversicherung wäre sinnvoll.
2.) Die Berechnung des ALGI kenne ich nicht.
3.) Elterngeld muss wie jede Lohnersatzleistung in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird selber nicht versteuert, aber der Steuersatz (also der Prozentwert) wird über das Gesamteinkommen ermittelt.
Liebe Grüße Andrea
Hallo,
Danke für deine Antwort!
Ich habe gekündigt, weil ich dachte hier einen Job (zunächst stundenweise, nach der Elternzeit Teilzeit) annehmen zu können. Kurz vor Vertragsunterzeichnung hat sich (von Seiten des Arbeitgebers) alles zerschlagen. Da hatte ich schon gekündigt.
Ich möchte auch vorerst nur Teilzeit arbeiten und würde für diese Zeit eine private Lösung organisieren. Fraglich ist, ob ich hier in meinem Job für so weniger Stunden (max. 1-2 Tage in der Woche) Arbeit finde. "Mehr" Betreuung kann ich privat nicht organisieren.
Eine private Rentenversicherung habe ich bereits.
VG, Sahaa
Hallo,
um Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (auch bei einem anderen AG) ist ebenfalls keine Kündigung beim AG erforderlich). Und schon gar nicht "auf Verdacht".
Wie hättest Du denn dann die Kinderbetreuung organisiert? Für diesen Teil kannst Du selbstverständlich ALGI beantragen (mind. 15 Std./Woche).
Wieso gint es denn keine Tagesmütter oder Kindertagesstätten bei Euch? Zugezogene werden doch auch während des laufenden Kindergartenjahres aufgenommen - in der Not auch als überzählige Kinder. Oder ist es nicht dringend mit arbeiten gehen? Dann bist Du einfach weiter Hausfrau, über Deinen Mann familienversichert und gut ist.
Denn "1-2 Tage" maximal hört sich eher nach Freizeitbeschäftigung an. Eine solche Mutter haben wir auch in der Klinik. Das funktioniert, wenn man schon lange im Job ist, aber nur selten als Neueinsteiger. Oder eben in minderqualifizierten Tätigkeiten (Ausnahmen mag es geben!).
Liebe Grüße Andrea
Um dir überhaupt irgendwie antworten zu können:
Wie alt ist dein Kind?
Deine Elternzeit ist mit dem Ende des Arbeitsvertrages ebenfalls beendet wurden. Du befindest dich jetzt nur noch in der Kindererziehungszeit. Diese kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes gehen.
Sorry, das hätte ich schreiben sollen: Mein Sohn wird im Februar 1 Jahr alt.
Hallo,
Dein Kind ist noch nicht ein Jahr alt und Du wolltest bereits bei einem anderen AG anfangen? Das hätte aber doch Abzüge beim Elterngeld gegeben. Und dort hätte es rein theoretisch mit 1-2 Tagen/Woche geklappt? Warum denn dann doch nicht?
Liebe Grüße Andrea
1.) Naja, die Kündigung war blöd, ist aber nicht mehr zu ändern. Da dein Sohn erst 1 Jahr alt ist, hast du noch 2 weitere Jahre Zeit zu Hause zu bleiben (theoretisch). Die Kindererziehungszeit geht bis zum 3. Geburtstag. In der Elternzeit bis du nicht mehr. Arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehst. Du musst eine Betreuung für dein Kind nachweisen. Unser Arbeitsamt kontrolliert das auch, d.h. du musst oft vor Ort erscheinen und es ist auch wahrscheinlich, dass du in eine Maßnahme kommst, falls die Arbeitssuche nicht ziemlich gleich erfolgreich ist. Die restlichen Sozialabgaben entfallen. Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen, Rentenversicherung zahlt der Staat für dich.
2.) Du könntest dich auch erst am 3. Geburtstag deines Kindes arbeitslos melden. Das ist dann aber auch wirklich der letzte Tag. Elterngeld ist nicht relevant für das ALG1. Es zählt entweder das Gehalt vor der Elternzeit oder (falls es zu lange her ist) es wird ein fiktiver Betrag gewählt. Bei mir waren damals 5 Jahre dazwischen (2 Kinder). Ich hatte den fiktiven Betrag.
3.) Elterngeld wird angegeben. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wird jedoch selbst nicht versteuert. Das Elterngeld erhöht also den Steuersatz, den ihr zahlen müsst, zum Familieneinkommen zählt es aber nicht dazu.
Vielen Dank, das war sehr hilfreich!
Nur noch eine Frage: ich verstehe den Begriff "Kindererziehungszeit" nicht so ganz. Was bedeutet das für mich? Dass ich nicht in die Rentenversicherung zahlen muss?Ich bin in einem berufsständigen Versorgungswerk, daher läuft das mit der Rentenversicherung bei mir sowieso ein bisschen anders.
Dass ich mich bis zum 3. Lebensjahr nicht arbeitslos melden muss? Oder welche Vorteile hat die Erziehungszeit für mich?
Sorry, ich bin echt so ahnungslos auf dem Gebiet!
LG, Sahaa
Hallo,
bei berufsständischen Versorgungswerk werde ich hellhörig. Ich auch . Ich habe nicht eingezahlt - hätte ich machen können, ist man aber nicht verpflichtet.
Arbeitslos musst Du Dich nie melden. Das ist in Deutschland keine Pflicht. Solange Du nicht ernsthaft arbeiten möchtest. Ansonsten hättest Du schon längst dorthin gehen können und Dich arbeitssuchend (ohne Bezüge) oder arbeitslos (mit Bezügen) melden können. Dort bekommst Du auch alle Informationen zu Deinen Rechten und Pflichten. Beim Versorgungswerk (zumindest bei unserem) kann man auch einfach anrufen.
Liebe Grüße Andrea
1) Kannst du erst, wenn du eine Kinderbetreuung hast! Diese steht dir ja aber nach dem 1. Geburtstag zu, also im Zweifelsfall da Druck machen, sonst gibt es kein Geld von der Agentur für Arbeit!
2) Wie alt ist dein Kind, evtl. von nichts von beiden, sondern fiktiv.
3) Ja, es wird angegeben und es erhöht meist den Steuersatz, der auch das restliche Einkommen zu zahlen ist.