erneute Heirat - Kindesunterhalt

Hallo, mein Freund und ich möchten evtl. bald heiraten.Er hat ein Kind aus vergangener Beziehung und zahlt Unterhalt.Jedoch zählt er als Mangelfall ich werde bereits dadurch bei der Berechnung seines Selbstbehalts mit 10% angerechnet.Das heißt ihm müssen keine 1080 sondern nur 980 bleiben.Wie ist das wenn wir heiraten sollten.Müssen wir dann 3/5 als Steuerklasse nehmen statt 4/4 die für uns günstiger wäre? Vielen dank für eure Antworten.

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Warum willst du einen Mann heiraten, der so schlecht gestellt ist und der nicht mal den popligen Unterhalt für ein Kind zahlen kann?

Gruß

Manavgat

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Aus meiner Sicht heiratet man aus Liebe.Er hat nun mal nicht den Verdienst danach und wenn er könnte würde er auch den vollen Satz zahlen
Es sind momentan ja 100 € die er weniger zahlt.Die Trennung ist ausserdem von ihr ausgegangen.Und er hat ihn auch regelmäßig.

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Völlig irrelevant wer sich von wem getrennt hat. Das ist kein Grund weniger Unterhalt zu zahlen.

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Hallo

Wer hat das bestimmt mit dem Selbstbeghalt bei euch?

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Das Jugendamt.Da wir zusammen gezogen sind.

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Soweit ich das wieß:
Das Jugendamt darf das gar nicht. Wenn, dann muss das ein Gericht entscheiden.
Nur ein Gericht kann den Selbstbehalt senken.
Denn der Selbstbehalt wird nicht automatisch gesenkt, nur weil man zusammenzieht

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Das ich davon ausgehe, dass ihr den Unterhalt nicht senken wollt, sondern weiterhin den Mindestsatz bezahlt, dürfte es diesbezüglich völlig irrelevant sein welche Steuerklassen ihr habt.

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Ja ich sage mal wenn es so ist das mehr gezahlt werden muss dann ist es so.Aber da es beim Kind eh nicht ankommt würde ich es auch nicht unbedingt wollen.
Ich hatte die Tage schon mal ein wenig darüber gelesen und da stand einmal das wenn ein Mangelfall vorliegt kann es sein das man dazu "gezwungen " wird die Steuerklasse so zu wählen das es dem Unterhalt zu Gute kommt.

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Darf ich fragen, wie du zu der Annahme kommst, dass es nicht beim Kind ankommt?

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Hallo,

ich wäre VERDAMMT vorsichtig mit der Heirat!!!

Das mit dem Selbstbehalt stimmt schon mal nicht!!!

Du hast geschrieben, er wäre ein Mangelfall... ALSO gilt die 980 Euro Grenze schon mal nicht!

Je nach Bundesland können das zwischen 700-800 Euro sein.

Die Grenze zum Selbstbehalt gilt NICHT bei Unterhaltszahlungen!!!

Wenn die Kindesmutter das raus bekommt und dann pfänden läßt, was ihr gutes Recht ist, dann mußt Du an Deinen Mann Unterhalt zahlen.

Entweder seht Ihr zu, daß er den Mindestunterhalt zahlt, dann ist Dein Einkommen vollkommen Banane.
Oder lass bloss die Heirat sein!

http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/pfaendungstabelle.html

Schau mal relativ weit unten:
Pfändungsfreigrenzen entfallen bei Unterhaltsforderungen

Woher ist das weiß?
Mein Freund hat eine Lohnpfändung auf 800 Euro zwecks Kindesunterhalt.
NIEMALS würde ich solch einen Mann heiraten!

LG Larina

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Danke für deine Antwort und Erfahrungen.Also Unterhalt zahlt er ja monatlich.

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Erzähl bitte nicht so einen Mist. Unterhalt bemisst sich nach BGB und das gilt in ganz Deutschland. Da ist es egal, in welchem Bundesland man wohnt.

Und natürlich hat man einen Selbstbehalt beim Unterhalt!!!
Bei Arbeitnehmern liegt der bei 1080 und bei Arbeitslosen bei ca 880

Kann man alles im BGB nachlesen und es steht auch so in den Annmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.
Es ist schon traurig, das man Kinder in die Welt setzt und nicht dafür angemessen zahlen kann/will.

Schau, das du mit deinem Freund keine Kinder bekommst, er kann sich die nämlich nicht leisten

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Es kann euch niemand zwingen, die Steuerklassenkombi 3/5 zu nehmen...der Unterhalt wird aber imho berechnet, als hättet ihr 3/5. Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege...

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Nachtrag:

Hier habe ich auch noch eine Quelle dazu gefunden:

https://www.scheidungsfix.de/blog/olg-koeln-steuerklassenwahl-des-unterhaltspflichtigen-beim-unterhalt-fuer-minderjaehrige-kinder

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Nachtrag 2:

Link funktioniert nicht...zweiter Versuch:

https://www.scheidungsfix.de/blog/olg-k%C3%B6ln-steuerklassenwahl-des-unterhaltspflichtigen-beim-unterhalt-f%C3%BCr-minderj%C3%A4hrige-kinder

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Dein Freund muss die Steuerklasse die für sein Kind günstiger ausfällt nehmen

Er darf keine schlechte Steuerklasse nehmen oder Stunden reduzieren um den Unterhalt zu drücken

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Danke für deine Antwort ohne irgendwelche Anschuldigungen oder so ;)

Das wollte ich ja nur wissen und damit ist es ja auch in Ordnung.

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Ich denke jeder ist für sein Leben selbst verantwortlich daher find ich es unnötig sich hier immer zu stressen und das eigentliche Thema außer acht lassen;)

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Leute, gehts noch? Das ist ja wohl der Hammer, dass hier wieder endlos Grundsatzdiskussionen vom Zaun gebrochen werden und man sich hier noch verhören lassen muss ( wieviel verdient ihr? Berufe? Warum keine Ausbildung?) soweit kommt es noch, dass andere entscheiden, wer sich fortpflanzen darf!!!

Zur Frage: Man darf nicht in eine Steuerklasse gezwungen werden. Das sind ja ohnehin nur Vorauszahlungen.Das Einkommen steht ja erst wirklich mit dem Steuerbescheid fest ( den das Jugendamt ja auch zu Berechnung haben will). Denkt daran, dass berufsbedingtr kosten abzugsfähig sind ( welche findet man in den leitlinien des entsprechenden OLG) du bist nicht verpflichtet sein einkommen dem Jugendamt nachzuweisen!

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Ich meinte natürlich dein einkommen

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Danke für deine liebe informative Antwort.