Fahrtkosten bei zeitarbeit - Steuererklärung

Ich hab iwo mal gehört dass ein leiharbeiter hin-und Rückweg zur Arbeit absetzen kann wenn er unter 48 Monate dort beschäftigt ist.

Wer kann mir helfen? Geht um das Jahr 2015

LG jule

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Hallo,

das ist korrekt. Ein Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer hat keine regelmäßige Arbeitsstätte, deshalb gelten die tatsächlich gefahrenen km.

Deshalb kann man in den ersten 3 Monaten auch bei Abwesenheit zwischen 8 und 24h jeweils 12 Euro geltend machen.

LG

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(Erst lesen, dann abschicken #schein )

Der zweite Satz bezieht sich auf den Verpflegungsmehraufwand, den Du zusätzlich geltend machen kannst (Zeile 52 / Kennziffer 470, Seite 2 Anlage N).

LG

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Hast du zufällig einen Link wo es "offiziell/gesetzlich" steht? Finde immer nur Änderungen ab 2014 und die sind iwie unverständlich

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