Pro Forma als Haushaltshilfe

N'Abend zusammen,

mich würde mal interessieren ob ich mich einfach als Haushaltshilfe für ein paar Std. die Woche bei einer Krankenkasse angeben lassen kann ohne dass ich selber das irgendwo melden muss oder Ärger bekomme?

Zur Erklärung: Eine liebe Nachbarin im Haus ist seit 3 Wochen wegen einer Fuß-OP ans Bett "gefesselt" und bewegt sich mit einem Gehbock. Ich fahre sie schonmal zum Arzt oder besorge Getränke. Sie hat zwei gute Freundinnen (beide VZ-Stelle u. angemeldeter Nebenjob) die für sie abwechselnd mittags und abends das Essen bereiten, einkaufen, die Wohnung putzen und ihre Tiere versorgen. Der Arzt hat eine Haushaltshilfe befürwortet und diese ist auch von der KK genehmigt.

Nur angeben kann sie die beiden nicht, da sie sonst wohl steuerliche Einbußen haben. Da ich z.Zt. im Erziehungsurlaub bin hat sie mich gefragt, ob sie meine Daten, incl. Versicherungsnr. pro Forma angeben könnte, da sie dann jemand bräuchte, der weder staatliche Hilfen noch irgendwelche Nebenjobs hat.

Leider kenne ich mich mit sowas nicht aus. Ich würde ihr zwar gerne helfen, möchte aber andererseits keinen Ärger bekommen.

Hoffe auf Tipps. LG Steffi

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-----Nur angeben kann sie die beiden nicht, da sie sonst wohl steuerliche Einbußen haben.--

Das ist doch nicht Dein Problem. Ich finde es eine Frechheit, Dich sowas zu fragen.
Du sollst Deinen Namen für einen Betrug hergeben.

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Das lass mal lieber bleiben.
Wenn die beiden Damen bezahlt werden, dann sollen gefälligst Steuern zahlen.

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Hallo,

die sollen sich auf 450€ Basis anstellen lassen. Dann zahlt die Nachbarin die SV und die beiden müssen bei ihrer Steuererklärung gar nicht angeben. :-)
Die Nachbarin selbst kann die Kosten in ihrer Steuererklärung angeben.

LG

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Die Krankenkasse der Nachbarin bezahlt die Haushaltshilfe. Sie muss nur den unterschriebenen Zettel zurückschicken. Die Zwei Helfer haben bereits einen angemeldeten 450 € Job.

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dann wäre es trotzdem besser, wenn die ihre Ehemänner, Kinder, Schwestern o.ä. fragen, als dich...

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Ich glaube nicht, dass Du helfen möchtest, Steuern zu hinterziehen.
Wir haben alle "steuerliche Einbußen" durch Erwerbstätigkeit, darauf baut unser System auf.

Gruß,

W

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Wow, das ist dreist, Dich so offensichtlich zur Begehung einer Straftat aufzufordern #schock
Der hätte ich das letzte Mal geholfen....

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Meine Güte, gibt es hier einen Haufen Heilige, die dem Staat offensichtlich noch jeden Cent Steuern nachtragen und selber darauf hinweisen, wenn sie nicht genug Steuern gezahlt haben.

Allerdings würde ich für "nur" eine Nachbarin mich da auch nicht in die Sache verstricken lassen. Nicht weil mein Steuergerechtigkeitssinn so hoch wäre, aber wenn ich mich schon aufs dünne Eis begebe, dann nur für etwas, wovon entweder ich selber etwas habe oder jemand, der mir sehr nahe steht.
Insofern solltest du das gut überdenken.

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Zwischen Hinterhertragen und Steuerhinterziehung/Betrug liegen für mich Welten.
"Der Staat" sind wir alle und froh, alles Mögliche finanziert zu bekommen, da finde ich es unglaublich, so kackfrech bescheißen zu wollen.

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Also ich kann mit Fug und Recht behaupten, noch nie staatliche Leistungen bezogen zu haben außer jene, gegen die man sich nicht "wehren" kann, wie Kindergeld als ich ein Kind war oder Pflegegeld für meine Pflegetochter, als sie bei uns lebte, etc.
Ansonsten nix. Kein Bafög, kein ALG o.ä.

Ich fühle mich hingegen vom Staat eigentlich täglich verar**** und hintergangen und zwar nicht nur finanziell, sondern in vielfacher Hinsicht. Vermutlich auch meine Eltern etwas schuld, eingefleischte RAF Sympathisanten in ihrer Generation.

Ich kann tatsächlich behaupten, was den "Staat" angeht, habe ich keinerlei Gewissen oder Unrechtsempfinden, denn das hat der Staat auch nicht und dafür könnte ich etliche Beispiele geben.

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Das ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung! Und die ist strafbar.

Selbstverständlich können die Damen das angeben und Steuern zahlen, wie andere Bürger auch!

Gruß

Manavgat

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Hallo,

Also mal vom moralischen Standpunkt her abgesehen. Wie sieht es denn in dem Fall bei dir mit Steuern etc aus???

Hier in Luxemburg bekommt man für alle Einnahmen , auch die von der Krankenkasse einen Zettel den man dann der Bei der Jahres Steuerberechnung mit hinzulegt um die Einnahmen des Jahres zu belegen. Die Krankenkasse weiß ja was sie "dir" gezahlt hat und gesetzt den Fall es würde einmal kontrolliert werden müsstest du das ja mit angeben und in dem Fall auch Steuern darauf bezahlen?

Vielleicht ist das in Deutschland ja anders aber hier könntest du damit gleich etwas mehr an Steuern abdrücken dürfen .

Wenn sie dich als Haushaltshilfe angibt, dann nur weil du den Job machst ansonsten würde ich mich da nicht drauf einlassen.

Lg

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einen ordnungsgemäßen 450€ Job muss man in D nicht angeben, da alle Steuern und SV mit der Pauschale abgegolten sind :-)

LG

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Nie im Leben käme ich auf die idee, für sowas den Kopf hinzuhalten.
Ich finde es dreist , dich zu fragen.

"Steuerliche Einbußen" ist köstlich... als ob die sonst keiner hätte #klatsch

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