Schichtzulagen beim Minijob - Beschäftigungsverbot

Guten Tag ihr Lieben!

Ich habe eine Frage an Euch und hoffe, ein paar Erfahrungswerte zu sammeln.
Ich arbeite neben meinem Teilzeitjob (4er Lohnsteuerklasse) noch in der ambulanten Pflege auf Minijobbasis. Meine Schwangerschaft habe ich Mitte Januar bekannt gegeben, in der ambulanten Pflege wurde ich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Die Schichtzulagen dort wurden uns immer steuerfrei zusätzlich zu den 450 Euro ausbezahlt, somit lag mein Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate etwa bei 597 Euro.

Heute habe ich mit der Personalabteilung telefoniert, da im Beschäftigungsverbot die Schichtzulagen ja versteuert werden müssten, das hieße bei mir über die Steuerklasse 6. Ich habe es mir vorhin kurz grob durchgerechnet, ich würde dann von meinen 597 Euro nach Lohnsteuerabzug "nur" etwa 402 Euro erhalten. Der Vorschlag und das gängige Handhabe ist wohl so, dass ich auf meine Schichtzulagen verzichte und sie mir monatlich 450 Euro bezahlen, so dass ich nicht steuerpflichtig werde.

Aber dann habe ich nach meinen groben Berechnung ja einen Nachteil beim Elterngeld, oder nicht? Da zur Berechnung des Elterngeldes doch das Bruttogehalt herangezogen wird...

Wie würdet ihr das machen? Ich ärgere mich ehrlich gesagt schon etwas, auch wenn es rechtens ist, aber von "keinen finanziellen Nachteilen durch die Schwangerschaft" merke ich hier jetzt nichts.. :-(

Ganz liebe Grüße,
monchichi85

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Zum einen bekommst du ja einen Termin Teil der Steuer über die Steuererklärung wieder und ja, Elterngeld wird vom Brutto ausgehend berechnet und zwar mit Steuerklasse 4. Ist also nicht unbedingt sinnvoll darauf zu verzichten.

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Danke Dir für die Antwort!

Also obwohl ich ein Gehalt über die 6er versteuere, wird es bei der Elterngeldberechnung mit der Steuerklasse 4 berechnet? Kennst Du es auch so wie die andere liebe Userin, die mir geantwortet hat, dass nur die Zuschläge und nicht die kompletten 597 Euro versteuert werden?

Ich werd mich auf alle Fälle nochmal mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen!

Dankeschön!

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Genau, es wird alles Bruttoeinkommen addiert und mit einer Steuerklasse berechnet und das ist bei dir die 4, weil die 6 keine Steuerklasse für die Elterngeldberechnung ist.

Und ich denke eher, dass bis zum Mutterschutz alles versteuert wird, aber du über die Einkommenssteuer etwas zurück bekommst (wobei da ja das Familieneinkommen zählt).

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Hallo,

es werden aber nur die Schichtzulagen versteuert - nicht der komplette Lohn. Das gilt auch nur im Beschäftigungsverbot - im Mutterschutz sind sie wieder steuerfrei.
Du würdest also trotzdem mehr als die 450 € bekommen. (Und bei 597€ bist Du darüberhinaus noch in der Gleitzone - da wird nochmal anders gerechnet.)

Darüberhinaus kann es bei dem Vorschlag im Zweifelsfall Ärger mit dem Finanzamt und den Sozialkassen geben - und zwar für dich und den Betrieb - ich würde es also nicht machen.

LG