Hallo liebe Urbaner,
meine langjährige Kinderbetreuung/Haushaltshilfe muss aus Krankheit- und Altersgründen leider ihre Tätigkeit beenden. Sie war als geringfügige Beschäftigung angemeldet für 120€/Monat (10€/Stunde) mit 4 Wochen bezahltem Jahresurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen in diesem Jahr). Da sie so schnell nicht wieder gesund werden wird, hat sie mir eine "Ersatzkraft" empfohlen.
Diese ist 69Jahre alt, bezieht Altersrente und bekommt zusätzlich Wohngeld und Zuschuss zur Krankenversicherung. Sie möchte keinesfalls angemeldet werden, da ihr "ein Fachmann" gesagt habe, sie müsse dann 70% des Lohnes abgeben.
Argumente, dass sie nichts von Ihrem Lohn abgeben müsse, sondern im schlimmsten Fall nur weniger Unterstützung bekäme helfen natürlich nicht.
Gibt es bei Beziehern von kleinen Altersrenten, die Unterstützungen bekommen wirklich keine Freibeträge auf Einkommen?
Ich habe ihr jetzt abgesagt, da ich keine Schwarzarbeit unterstützen möchte.
Kann mich jemand aufklären, wieviel sie wirklich abgeben muss oder müsste man dazu ganz genaue Zahlen wissen?
10€ Stundenlohn für 1x/Woche 3 Std. fände sie gut und würde den Job als Schwarzarbeit auch sofort machen.
Liebe Grüße Andrea
Wohngeldkürzung bei Hinzuverdienst zur Rente?
Hi,
druck dir und ihr das hier mal aus:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf
Sie darf mit 69 ungebrenzt hinzuverdienen und muss das der Rentenkasse auch nicht angeben. Allerdings muss sie den Zuverdienst bei dem Sozialträger melden und dann wir eine Neuberechnung erfolgen.
Gruß
Kim
Hallo,
Danke für den Link. Dass sie zur Rente bis 450€ hinzuverdienen darf wusste ich aber. Die Person sorgt sich aber um ihren Eohngeld und KK- Zuschuss.
Liebe Grüße Andrea
"Sie möchte keinesfalls angemeldet werden, da ihr "ein Fachmann" gesagt habe, sie müsse dann 70% des Lohnes abgeben"
Grundsätzlich kann sie sogar mehr als die 450€ anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Grenze gilt nur, wenn man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat (z.B. bei Frührente).
ABER:
Da sie Sozialleistungen bezieht, wird eine Neuberechnung unter Berücksichtigung des Einkommens stattfinden. Und ja, da sind dann nur 30% des Zuverdienstes anrechnungsfrei, wenn ich das richtig im Kopf habe. Welche finanziellen Auswirkungen das tatsächlich hat, wird nur das Amt berechnen können.
Gruß
Kim
Ich würde mir die Probleme anderer Leute nicht in den Kopf laden.
Es gibt genug, die auch angemeldet gute Arbeit machen und nicht zu teuer sind. Gute Erfahrungen mache ich, wenn ich bei der örtlichen Döner-Bude oder dem türkischen Gemüseladen nach Empfehlungen frage. Die vermittelten Kräfte waren immer fleißig, sauber, verantwortungsvoll und vertrauenswürdig. Die Anmeldung war nie ein Problem.
Gruß
Manavgat
Hallo,
Das "Problem" hier ist die ländliche Lage. Der Ausländeranteil ist sehr gering. Und ein Auto ist erforderlich, da es keine ÖPNV Anbindung gibt.
Liebe Grüße Andrea