Mutterschaftsgeld/Elterngeld Lehrerin

Hallo zusammen, nachdem ich Google erfolglos durchforstet hab, folgende Frage: wie hoch sind Mutterschaftsgeld und Elterngeld für eine Studienrätin in BaWü NETTO, also wieviel Geld hätte ich während eines Jahres Elterngeld wirklich auf dem Konto (ich weiss: Elterngeld 60% desletztjährigen Bruttoeinkommens)? Mit welcher weiteren staatlichen Unterstützung ausser Kindergeld kann gerechnet werden? Als Privatversicherte: welche Kosten für Geburt/ Nachversoehung kommen auf mich zu/müsste vorgestreckt werden, bis Pkv und Lbv bezahlen? Welche Kosten für eine Kita nach einem Jahr Auszeit ansetzen?

Am liebsten würde ich mich mit jemandem zusammensetzen, der mit mir all diese finanziellen Aspekte durchrechnet. Nur wo findet man richtige, kompetente Ansprechpartner? Vielen Dank vorab!

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Hallo,

<<<wie hoch sind Mutterschaftsgeld und Elterngeld für eine Studienrätin in BaWü NETTO, also wieviel Geld hätte ich während eines Jahres Elterngeld wirklich auf dem Konto (ich weiss: Elterngeld 60% desletztjährigen Bruttoeinkommens)?<<<

Das kann dir niemand hier sagen. Du als Studienrätin solltest es aber selbst ausrechnen können. Hier hilft auch der Elterngeldrechner weiter. (Google findet diesen)

<<<Mit welcher weiteren staatlichen Unterstützung ausser Kindergeld kann gerechnet werden? <<<

Verdienst du und dein Partner so wenig, dass ihr auf staatliche Gelder angewiesen seid? Wenn ja, hier hilft ein Wohngeldrechner oder ALGII-Rechner weiter.

<<<Welche Kosten für eine Kita nach einem Jahr Auszeit ansetzen?<<<<

Zwischen 100 und 800 Euro zirka. Frag bei den Kitas in deiner Umgebung nach. Meistens geht es nach Einkommen.

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Also das Mutterschaftsgeld kannst du dir ja selbst ausrechnen. Das Elterngeld sind max 1800 Euro Netto (unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt). Weitere Förderung gibt es nicht, warum auch. Du verdienst genug, da musst du eben deinen Standard runter schrauben. Welche Kosten für die Geburt auf dich zukommen kann dir keiner sagen. Frag das Krankenhaus/Hebamme. Ansonsten kommt es auch auf die Art der Geburt an, Komplikationen....Wie lange es mit der Bearbeitung dauert, weiß deine Beihilfestelle.

Welche Kosten die Krippe hat, ist unterschiedlich nach Stunden /Ort usw. Frag am besten bei denen im Umkreis an, auch um zu erfahren, wann und wie du an einen Platz kommst.

Ansonsten: Google ist heutzutage fast Allwissend ;-)

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Danke! Ich recherchier weiter, mir ist einfach wichtig, möglichst viele Risiken auszuschließen, denn als Alleinerziehende ohne Großeltern oä in der Nähe wird es finanziell evtl doch etwas enger.

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Sorry, als Alleinerziehende ist es natürlich erstmal schwerer. ABER: Du und dein Baby haben Anspruch auf Unterhalt. Also sprich schon mal mit dem Jugendamt, wie du am schnellsten (nach der Geburt) an deine Ansprüche kommst. Entweder es gibt eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt oder es muss danach erst festgestellt werden.

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Hi,

als Beamtin beziehst du während des Mutterschutzes ganz normal deine Bezüge weiter. Mutterschaftsgeld gibt es daher natürlich nicht.
Wenn das KH oder wo auch immer du entbindest die Rechnung schickt reichst du diese ein und überweist dann wenn das Geld von Versicherung/Beihilfe da ist. Fertig. Krankenhäuser rechnen aber in der Regel direkt mit der PKV ab, so dass du nur eine Rechnung über den Beihilfeanteil bekommst, ggfs. Chefarzt extra. höhe kommt darauf an, welche Betreuung nötig wird. ein paat tausend Euro sind es in jedem Fall.
Elterngeld sollte bei A13 hoch genug sein um davon ohne zusätzliche Unterstützung leben zu können, der Vater des Kindes muss sich ja schließlich auch beteiligen.

lg

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Auch wenn ich nicht die TE bin: Danke, ich wusste nicht, das es bei Beamten anders ist.

Und dann hat google folgendes ausgespuckt (für Bundesbeamte, aber in Teilen sicherlich nutzbar): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile

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Mutterschaftsgeld kannst du auf deinem Gehaltsnachweis lesen, nimm einfach jetzt dein Netto, teile es durch 30 und das bekommst du dann täglich im Mutterschutz. Davon ist die KK natürlich weiter zu zahlen!

Elterngeld sind nicht 60% des Bruttos, sondern 65% des Elterngeldnettos, sprich Brutto abzüglich Steuern und Kirchensteuern, sowie 83,33 Werbungskostenpauschale je Monat. Sozialversicherungsbeiträge entfallen ja bei Beamten.

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Schwangerschaftskurs und Rückbildung zahlt die PKV schon mal nicht.

Geburt und Hebamme werden übernommen. Kommt drauf an, ob mit KS oder ohne, in einer Klinik, im Geburtshaus,...Wenn es hohe Summen sind, kann man meistens mit dem Krankenhaus vereinbaren, dass sie warten, bis man selbst die Erstattung bekommen hat, wenn man gleich einreicht.

Bei der PKV musst du dich innerhalb der ersten 2 Lebensmonate um die Rückversicherung Neugeborener kümmern. Dann erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Meine Kinder waren z.B. Frühgeburten, die gar nicht durch die Gesundheitsprüfung gekommen wären. Also die 2 Monate nicht verstreichen lassen.

Man erhält bis zur Geburt und bei einem reif geborenen Kind (also kein Frühchen) bis 6 Wochen nach der Geburt seine normalen Bezüge. Elterngeld sind es dann 67% vom durchschnittlichen NETTO-Lohn der letzten 12 Monate. Also schon mal die Bezügeabrechnungen zur Vorlage bei der Elterngeldstelle raussuchen.

Dann gibt es Kindergeld.

Wenn du dann wieder arbeitest gib es, wenn du verheiratet bist den Familienzuschlag Stufe 1, verheiratet und ein Kind Stufe 2, ....

Stufe 1 weiß ich jetzt nicht, wieviel das ist
Stufe 2, also ein Kind sind ca 200 brutto, da man aber nur anteilig bekommt, wenn man Teilzeit arbeitet, d.h. 50% Teilzeit, dann auch nur 50% Zuschlag. Das zweit Kind bringt 90 Euro Zuschlag und das dritte Kind 250 Euro Zuschlag. Alle immer brutto und anteilig.

Wenn dein Partner auch Beamter ist, gibt es die Zuschläge maximal zu 100%, also nicht zweimal.

Außerdem ändern sich mit Kindern die Anteile an Beihilfe und PKV. Ich habe z. B. zwei Kinder und zahle 30% PKV und die Kinder 20%, weil ich 70% Beihilfe bekomme und die Kinder 80%.

Durch die Geburt ändert sich auch der Beihilfesatz von vorher 50% auf dann 70%. Weiß nicht ob das bei einem Kind schon so ist, da ich gleich Zwillinge hatte.

Wenn beide Beamte sind erhält der den höheren Beihilfesatz, der auch das Kindergeld bekommt. Wenn nur du Beamtin bist, bist es automatisch du.

Google mal nach Bezügerechner, Beihilfe, etc oder rufe in der Bezüge- und Beihilfestelle an.

lg

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Krippe kommt immer drauf an, wo du lebst.

Ich wohne in einer Stadt mit 80000 Einwohnern und wir haben für die Zwillinge bie 6 Stunden Betreuung täglich mit Mittagessen 450 Euro pro Monat bezahlt. Ach ja und die Krankenkasse muss man natürlich auch weiter zahlen. Beitragsfreiheit gibt es da nicht so wie in der gesetzlichen Kasse.

Wir hatten also für die Zwillinge und mich mit Krippe und PKV (geht ja nicht anders, weil die Beihilfe nur noch zahlt, wenn man einen Nachweis der anteiligen Privatversicherung vorlegt)

PKV 250 Euro und Krippe 450 Euro, waren also 700 Euro, egal ob man Einkommen hat oder nicht.

Ach ja, man erhält noch einen Krankenkassenzuschuss von 20,50 Euro für das Kind.

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super, danke für die detaillierte Antwort

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