Gebrauchtwagen: Getriebeschaden nach nur 8 Wochen - Kosten Reparatur & Leihwagen

Hallo zusammen!

Wir haben Ende Dezember einen VW Polo bei einem VW-Händler gekauft ("Das Weltauto"). Das Auto hatte rund 80.000 km und war 4 Jahre alt. Anfang Januar haben wir es mit frischem TÜV und Inspektion beim Händler abgeholt.

Vorgestern kam mein Mann morgens wieder ins Haus und sagte mir, das Auto würde nicht fahren. Er könne zwar die Gänge (Automatik) einlegen, aber das Auto würde den eingelegten Gang nicht erkennen. Ich habe daraufhin beim VW-Pannendienst angerufen, der uns einen Abschleppdienst vom nächstgelegenen VW-Autohaus geschickt hat. Allerdings ist es nicht das Autohaus, bei dem wir das Auto gekauft haben (ca. 350 km entfernt).

Das Auto wurde bei diesem Händler untersucht und es stellte sich heraus, dass ein Problem mit der Mechatronik des Getriebes besteht. Man müsste das Fahrzeug dort behalten und würde die entsprechenden Teile zum Austausch des Getriebes bestellen. Diese sollten heute dort sein und dann direkt verbaut werden. Morgen sollte das Auto dann abholbereit sein. Für diese drei Tage stellt uns VW im Rahmen der Mobilitätsgarantie kostenlos einen Leihwagen (max. Zeitraum).

Heute nun der Anruf: Das Auto wird diese Woche auf keinen Fall fertig. Man müsse sich erst noch die Reparaturfreigabe von dem Autohaus einholen, bei dem das Auto gekauft wurde. Das würde noch dauern. Zudem müsse man die Kostenfrage klären. Man wäre sich nicht sicher, ob im Rahmen der "PerfectCar"-Garantie die Kosten gedeckt wären oder ob wir (teilweise) dafür aufkommen müssten.

Auch konnte man uns nicht sagen, wie es mit dem Leihfahrzeug weitergeht. Wir gehen beide arbeiten, brauchen also zwei Autos. Außerdem wohnen wir sehr ländlich, sodass eine Fahrt mit ÖNV ausgeschlossen ist. Zu meinem Arbeitsplatz fährt gar kein Bus und mein Mann wäre etwa 4 Stunden unterwegs (normal 45 Minuten) und könnte frühestens um 9 Uhr bei der Arbeit sein. Wir suchen natürlich noch nach anderen Lösungen, aber zur Not sind wir leider auf einen Leihwagen angewiesen. :-(

Nun meine Fragen:

1) Steht uns für diese Zeit ein kostenfreier Leihwagen zu? Ich meine, das Autohaus hätte doch sicher auch vorher schon die Reparaturfreigabe einholen können und hätte nicht bis heute warten müssen, oder? Und wir können doch auch nichts dafür, dass das Auto nach nicht einmal zwei Monaten schon defekt ist. Oder bleiben wir auf den Kosten für den Leihwagen sitzen?

2) Ist es tatsächlich so, dass die Reparaturkosten von uns getragen werden müssen, wenn die Garantiegesellschaft die Kostenübernahme ablehnt? Ich dachte eigentlich, dass solche Sachen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt sind, aber darauf ging der VW-Händler, bei dem das Auto jetzt steht, gar nicht ein.

Ich wäre froh über Erfahrungsberichte. Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie sich das Ganze verhält.

Gruß

.cherry.blossom.

1

Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist NUR der Händler, der es verkauft hat.

Wenn eine Inspektion mit Mobilitätsgarantie (bei VW so üblich) gemacht wurde, dann müsst Ihr da mal nachlesen, was Euch im Falle des "Liegenbleibens" zusteht. Wenn die 3 Tage das Maximum sind, dann müsst Ihr Euch danach selbst um Ersatz kümmern. Das ist dann natürlich auch selbst von Euch zu zahlen.

Der Schaden (sofern nicht selbst verursacht) wird zum großen Teil über die Garantie abgedeckt sein. Es kann sein, dass eine Selbstbeteiligung je nach Laufleistung im Kleingedruckten steht. Dieser bezieht sich i.d.R. aber nur auf Materialkosten, Lohn wird zumeist voll gezahlt.

2

Danke für deine Einschätzung!

Mein Mann wird jetzt erst einmal seinen Chef fragen, ob er evtl. für die Dauer der Reparatur ein Firmenfahrzeug bekommen kann. Ich hoffe nicht, dass er etwas dagegen hat. Wenn doch, sehen wir weiter.

Ansonsten habe ich nachgeschaut: Getriebe ist durch die "PerfectCar"-Garantie abgedeckt. Lohnkosten werden zu 100% erstattet, Material zu 60%.

Die Frage, die ich allerdings habe, ist: Normalerweise gilt für gebraucht gekaufte Gegenstände doch eine Gewährleistung von zwölf Monaten. Wenn in den ersten sechs Monaten etwas kaputt geht, müsste der Händler doch die Kosten übernehmen, es sei denn, er kann nachweisen, dass wir das Getriebe selbst kaputt gemacht haben. Oder gilt das für diesen Fall nicht?

3

Fast richtig.

Es geht nicht darum, wer etwas kaputt gemacht hat, sondern ob es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits defekt war bzw. der Defekt schon angelegt war. Manches geht ja nunmal schleichend kaputt und manches auf einen Schlag.

Wenn hier nicht irgendwelche Geräusche schon vorher einen Schaden angekündigt haben, tippe ich auf letzteres.

weitere Kommentare laden