Hallo liebe Urbia-Mitglieder!
Ich hab etwas aufwendigere Frage und auch mit Google komme ich irgendwie nicht auf einen grünen Zweig.
Folgende Situation:
Mein Partner und ich haben seit kurzem unseren Sonnenschein (Tochter Antonia) in unserer Mitte.
Mein Partner und ich sind NICHT verheiratet, und haben bis auf Weiteres auch noch unterschiedliche Wohnsitze gemeldet. (beide in Deutschland, beide deutsche Staatsbürger, falls das wichtig ist)
Wir möchten ElterngeldPlus beantragen (also auf 24 Monaten (?)) und mein Partner möchte auch gerne 2 Monate in Elternzeit gehen mit Elterngeldbezug.
Nun zu meiner/n Frage/n:
- Kann er in Elternzeit mit Bezügen von Elterngeld gehen obwohl wir nicht verheiratet sind und getrennt gemeldet ?
- In welchen Zeitraum / Lebensmonat unserer Tochter muss er dann die Elternzeit wahrnehmen ?
Vielleicht kann jemand Klarheit schaffen ?!? Würde mich sehr freuen.
Astrid , Erich und Antonia
Elternzeit/geld unterschiedlicher Wohnsitz, unverheiratet ... ich kenn´mich nicht mehr aus ...!?!
Hallo,
es ist völlig unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Aber wie bitte soll er das Kind betreuen, wenn ihr an unterschiedlichen Wohnsitzen Euren Hauptwohnsitz habt. Das wird der limitierende Faktor sein. Wohnt Ihr denn nur auf dem Papier in unterschiedlichen Wohnungen? Wohnt er weit weg?
Liebe Grüße Andrea
Danke für die die Antwort wenngleich es eine Gegenfrage ist ;)
Erich wohnt offiziel noch in seiner Heimat rund 140 km entfernt und ist nur am WE da oder wenn er eben frei hat.
Wenn er in Elternzeit gehen kann, dann kann er auch die ganze Zeit hier bei uns sein.
Es ist leider alles nicht so einfach , da hier und dort , für ihn und mich, unterschiedliche familiäre und auch berufliche Verpflichtungen ein dauerhaftes Zusammenleben aktuell noch verhindern.
DAnn kann er doch aber zu dem Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz ummelden und hat somit auch Anspruch auf Elternzeit!
Nach dem BEEG dürfte er kein Elterngeld erhalten, weil er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt!
und Du kannst normalerweise auch keine 24 Monate beantragen.
Wenn Du in LM 1 + 2 Mutterschutzgeld bekommst, dann bleiben Dir von 12 Monaten "Elterngeld" noch 10 Monate über die Du Dir als ElterngeldPlus auszahlen lassen kannst.
Also nur 22 Monate und keine 24 Monate.
Danke für deine Antwort,
da habe ich mich vielleicht missverständlicher ausgedrückt als ich es eigentlich weiß ;)