Hallo,
min Sohn hat die Tür der Duschkabine in unserer Mietwohnung kaputt gemacht.
Wir haben es der Versicherung gemeldet.
Hausrat sagt es gehört zur Haftpflicht. Haftpflicht sagt, es ist die Glasversicherung, auch wenn es Kunststoff ist. Glasversicherung sagt Duschkabinen gehören nicht zur Leistung.
So, wer ist denn zuständig? Kann doch nicht sein, dass keine der 3 Versicherungen greift?!? Ich habe es an meinen Versicherungsberater weitergegeben der wird sich nochmal kümmern. So einfach lasse ich mich nicht abwimmeln.
Hat schon mal jemand solche Erfahrungen gemacht und wer hat es letztendlich übernommen? Und bekommt man nur den Zeitwert oder die Erneuerung? Habe einen Kostenvoranschlag, dass eine Reparatur teurer wäre wie ein Austausch.
Danke für Eure Erfahrungen
Kind hat Duschkabine in Mietwohnung kaputt gemacht-Keiner will zahlen
Hallo,
dann erneuert es und fertig. Wenn es nicht durch normale Benutzung und Verschleiss defekt ist, müsst ihr es bezahlen, auch wenn es nicht versichert ist.
Liebe Grüße Andrea
Eine Kabine kostet 600 Euro, warum soll ich es zahlen wenn ich eigentlich genau für sowas Versicherungen abgeschlossen habe? Und laut Aussage der Versicherung ist es mit unserer Police gedeckt und jetzt nach dem einreichen wird gezickt.
Hi,
würde mich auch nicht einfach so abwimmeln lassen, wozu zahlt man schließlich monatlich seine Prämien an die Versicherungen?
Habt Ihr alle Versicherungen bei unterschiedlichen Anbietern??
Unser Sohn hat vor einem Jahr die GLAStür im WZ zerschlagen. Gezahlt hat die Hausrat den Ersatz (der Wert lag unter 500 Euro und die haben anstandslos gezahlt), wir hatten GSD eine Glasbruchversicherung dabei.
Da die Dusche aus Kunststoff ist, könnte es ggf. etwas schwieriger werden.
Drücke die Daumen!
Monatlich? ??
was ist daran so ungewöhnlich, wenn Versicherungsprämien monatliche gezahlt werden? Nicht jeder hat Anfang des Jahres das nötige Kleingeld, um alles komplett für ein Jahr zu zahlen oder auch 1/4 - 1/2 jährlich.
Eh Ihr die große Klappe habt, solltet Ihr Eure Versicherungsbedingungen lesen.
Eine stinknormale Haftpflicht zahlt nicht, weil Ihr ja quasi selbst die Geschädigten seit. In besseren Policen sind gemietete Dinge dabei, und wenn die Dusche Eigentum des Vermieters ist, dann wäre es versichert.
Hausrat zahlt definitiv nicht.
In unserer Police ist Mieteigentum mitversichert. Und da die Dusche fest zur Mietwohnung gehört, ist sie Mieteigentum und nicht unseres.
"Eine stinknormale Haftpflicht zahlt nicht, weil Ihr ja quasi selbst die Geschädigten seit."
Hä? Wir reden über eine Mietwohnung, und da ist die Dusche doch ganz klar Eigentum des Vermieters...somit ist der Vermieter auch der Geschädigte.
Ich denke, es ist tatsächlich so, dass hier keine Versicherung eintritt und Ihr werdet das selbst zahlen müssen.
Gruß,
W
Natürlich greifen schon mal 2 der 3 Versicherungen definitiv nicht. Die sind ja auch für andere Fälle.
Hausrat fällt raus - die Dusche ist Eigentum des Vermieters,
Glasversicherung fällt raus - die Dusche ist Kunststoff.
Es könnte also nur noch die Haftpflicht zahlen. Wenn ich da so das Alter deiner Kinder sehe...beinhaltet deine Haftpflicht denn überhaupt Deliktunfähige?
Was die Versicherung zahlen würde kommt auf deine Police an. Es gibt Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Laut Aussage der Versicherung ist es unerheblich ob Kunststoff oder Glas.
Hast du diesen Passus auch im Vertrag gefunden? Ich bin nämlich schon der Meinung dass Kunststoff und Glas unterschiedliche Materialien sind.
MMn zahlt das wirklich keiner, wenn ihr nicht eine spezielle Glasbruchversicherung habt.
Mein Tipp: immer erst an den Versicherungsberater wenden, denn die kennen uU einen Formulierungstrick.
Wir haben eine Glasbruch und haben auch vorab mit dem Berater gesprochen. Es hieß alles kein Problem, auch beim ersten telefonischen Nachfragen bei der Gesellschaft. Daher wundere ich mich jetzt so
Am ehesten: Haftpflicht.
Bei unserer Glasversicherung mussten wir die Duschkabine explizit mitversichern.
Die Haftpflicht ist prinzipiell für Schäden in der Mietwohnung zuständig, aber nur wenn auch Kinder unter unter 7 Jahren mitversichert sind oder ein Erwachsener die Aufsichtspflicht verletzt hat. In der eigenen Wohnung ist letzteres fast unmöglich, denn auch kleinere Kinder müssen dort nicht rund um die Uhr im Auge behalten werden.
Ausserdem zahlt die Haftpflicht nur den Zeitwert der Duschkabine.
Grüsse
BiDi
"Ausserdem zahlt die Haftpflicht nur den Zeitwert der Duschkabine."
Das ist ja auch der maximale gesetzliche Anspruch des Geschädigten.
Mehr als den Zeitwert der Duschkabine muss die TE nämlich auf keinem Fall an den Vermieter bezahlen!
Gruß
Demy
Hallo.
Unser Nachbar hat uns beim Einbau der Duschkabine mitgeholfen. Dabei ist ihm auch eine Tür kaputt gegangen. Er hat es seiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt und die haben mir dann den Schaden bezahlt.
LG
Dein Nachbar hat eure Kabine beschädigt, also einem Dritten. Das ist evtl. eine ganz andere Konstellation.
Habe von Duschkabinen in Kombination mit Versicherung keine Ahnung.