Berechnung Elterngeld - abzüge Kinderkrankengeld?

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Frage:

Wie genau wird das Elterngeld berechnet, wenn ich in den 12 Monaten davor etliche Monate mit Kinderkrankengeld hatte? Heisst welcher Punkt in der Gehaltsabrechnung wird als Grundlage genommen ( gesetzliches Netto oder Überweisungsbetrag)?

Der Betrag wird ja von meinem Überweisungsbetrag abgezogen und ich erhalte Geld von meiner Krankenkasse.
Jetzt bin ich darüber gestolpert, dass mein "gesetzliches Netto" aber immer gleich ist, und erst darunter unter Sonstige Bezüge / Abzüge das Geld für Kinderkrankentage runtergerechnet wird.

Danke schon mal für Eure Antworten!

lg Doppelmutti79

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Weder noch. Die Elterngeldstelle rechnet immer mit dem Bruttoarbeitslohn und errechnet selber ein Elterngeldnetto welches als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

Das Kinderkrankengeld stellt kein Einkommen für die Elterngeldberechnung dar und wird nicht berücksichtigt.

Eigentlich sollte sich auf deiner Lohnabrechnung auch der Bruttoarbeitslohn ändern für den Zeitraum eventuell ist das auf der Abrechnung nur nicht ersichtlich und wird zwar berechnet aber du siehst dann nur die Abzüge...

Im Elterngeldantrag sind die Lohnersatzleistungen anzugeben und die Elterngeldstelle rechnet sich das dann schon korrekt raus und wird ggf. die Nettoabzüge einfach wieder auf das Brutto hochrechnen.

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danke für deine Einschätzung.

Bei mir wird immer im Folgemonat erst der Betrag für Kindkrank abgezogen , als Rückrechnung.

Das erfolgt nur vom Netto, der Brutto Lohn ändert sich nicht.

Dann reduziert das Geld, was mir vom AG abgezogen wird also meine Basis für das Elterngeld? Hab ich das richtig verstanden?

Oh man, das wäre echt übel. Aber hab mir das schon gedacht.

lg Doppelmutti

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Klar, du hast ja weniger Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Bekommst du dann eine Nachberechnung für den Monat? So ist es bei uns und das zu viel gezahlte Netto wird vom nächsten Netto abgezogen. Irgendwo muss der AG das Bruttoentgelt verändern, sonst stimmt es mit den Steuern nicht!

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Eigentliche müsste der AG in den Monaten dein Brutto kürzen und dies nimmt die Elterngeld Stelle, dein Netto interessiert genauso wenig, wie der Überweisungsbetrag.