Steuererklärung: Wie und wo trage ich Übernachtungspauschale für LKW-Fernfahrer ein?

Hallo,

ich mache schon seit einigen Jahren die Steuererklärung für meinen Mann und mich. Durch unsere "ganz normalen" Arbeitsverhältnisse und Wohnen zur Miete gibts da nichts Besonderes zu beachten. Jetzt haben mich meine Eltern gefragt, ob ich denen auch bei der Steuererklärung helfen kann, damit sie die Kosten für den Steuerberater sparen. Bei meiner Mutter ist das kein Problem. Sie arbeitet auch ganz normal. Die Daten habe ich bereits eingetragen. Mein Vater hingegen ist von Montag bis Freitag bzw. manchmal auch Samstag mit dem LKW unterwegs und übernachtet auch im LKW. Von seinem AG bekommt er wöchentlich Spesen in Höhe von ca. 100 Euro (manchmal auch 125 Euro, wenn er bis Samstag unterwegs war). Auf dem Jahresausdruck der Steuerbescheinigung ist dies als "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ausgewiesen. Ist mit diesen Spesen die Übernachtungspauschale für eine tägliche Abwesenheit von mehr als 24 Stunden abgeglichen? Ich habe schon mal Google befragt, aber so richtig schlau werde ich nicht. Im Google steht z.B. auch, dass eine tägliche Pauschale für WC-Benutzung und Duschen in Höhe von 3-5 Euro angegeben werden darf. Dafür sollte man idealerweise 3 Monate lang die Belege von solchen Kosten sammeln und sich einen Durchschnittswert ausrechnen, der dann auch für zukünftige Steuererklärungen verwendet werden darf.

Kann mir jemand weiterhelfen? Bei den Werbungskosten als Weg zur Arbeit kann ich aktuell ja nur 1 Weg pro Woche eintragen, weil er nur an einem Tag (Montag) zur "ersten Arbeitsstätte" fährt und Freitag wieder zurück. Es darf ja nur die einfache Strecke eingetragen werden. Über die 1000 Euro Werbungskostenpauschale wird er nicht drüber kommen.

LG

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Bei den REisekosten auf der Anlage N im Bereich der Werbungskosten. Allerdings keine Übernachtungskosten sondern Verpflegungsmehraufwand.

WEnn er am ersten Tag und am letzten Tag mehr als 8 Std. weg ist, dann 12 Euro, für Tage an denen er 24 stdt weg ist sind es 24 Euro.
http://www.steuer-schutzbrief.de/reisekosten/verpflegungsmehraufwand.html

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Danke für deine Antwort. Ich habe mich jetzt selber mal durch das Steuerprogramm geklickt und den Bereich "Auswärtstätigkeit" gefunden. Da konnte ich den Verpflegungsmehraufwand eintragen. Nur leider konnte ich nicht eintragen, dass mein Vater auch im Ausland unterwegs war und da (in Österreich) die Pauschalen ja höher sind. Es sind nur die Pauschalen von Deutschland vorgegeben und man kann nur die Anzahl der jeweiligen Tage eintragen. Ich habe die höhere Pauschale jetzt bei "Sonstige Kosten" eingetragen. Zusätzliche Gebühren, wie z.B. Toiletten- und Duschgebühren entfallen damit ja wahrscheinlich.

Mein Programm verrechnet die eingetragenen Beträge für Verpflegungsmehraufwand mit den steuerfreien Verpflegungszuschüssen bei Auswärtstätigkeit und bemängelt, dass die Spesen höher sind als der Aufwand. Somit wird der überschüssige Betrag der Spesen als "normaler Arbeitslohn" berücksichtigt, der nachträglich versteuert werden muss. Ist das richtig?

LG

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"Mein Programm verrechnet die eingetragenen Beträge für Verpflegungsmehraufwand mit den steuerfreien Verpflegungszuschüssen bei Auswärtstätigkeit und bemängelt, dass die Spesen höher sind als der Aufwand. Somit wird der überschüssige Betrag der Spesen als "normaler Arbeitslohn" berücksichtigt, der nachträglich versteuert werden muss. Ist das richtig?"
Ja, das ist richtig, sagt mein Programm auch ;)

Welches Programm nimmst du denn?

Beim Formular gibt es für Auslandstätigkeiten auf N nur ein Feld, daher muss man die Verpflegungskosten da evtl. gesammelt angeben. (20ß14 war es Feld 474 auf Anlage N)
Übernachtung in der Schlafkabine kannst du versuchen pauschal mit 5 Euro anzugeben, soviel ich weiß (bzw. mein Programm sagt), dann kommt die Summe in Zeile 50.

Den Rest solltest du dann eigentlich selber finden. In den Wochen in Österreich kommt er mit den Pauschalen klar über die Summe vom AG, reine deutsche Wochen sollten knapp drüber sein mit den "Duschkosten".

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Hallo,

wenn er nicht über die 1.000 EUR Werbungskostenpauschale kommt, würde ich mir nicht so viel Mühe machen.

Wenn Du die Lohnsteuerbescheinigung erfasst, dann wird der AG-Zuschuss für die Verpflegung ja als Kostenerstattung in das Formular übernommen. Ich würde jetzt nur den gleichen Betrag als Aufwand erfassen, dass das ganze ausgeglichen ist - nicht dass die Erstattung als Lohn erfasst wird, weil die Aufwendungen fehlen.

Nachweis oder eine extra Aufstellung für die Kosten wurde in diesem Fall noch nie angefordert.

VG#blume

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Aber schon mit 10 Wochen unterwegs im LKW ist man doch über die 1000 Euro locker drüber.

Gehen wir von 40 Wochen aus, wo er unterwegs ist, die Hälfte in Deutschland und die Hälfte im Ausland, dann sind 20x 16 Euro schon mal übrig in Deutschland und 20x76 für Österreich übrig (Arbeitgebererstattung ist schon abgezogen)

Das sind alleine schon ca. 1800 Euro und da ist er noch nicht zur Arbeit Montag hin und Freitag zurückgefahren ;)

Also doch, hier lohnt sich die Aufschlüsselung sicherlich, wenn er wirklich 40 Wochen im Jahr oder mehr unterwegs ist.

Also hier ist die Empfehlung, den Pauschbetrag außer den Erstattungen vom AG zu nutzen eine sehr teure Variante!

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Ich habe mittlerweile gesehen, dass die Auswärtstätigkeit auch unter Werbungskosten zählt. Von daher sind wir jetzt locker über die 1000€ gekommen. Das war mir vorher nicht so bewusst. Ich hab jetzt mal einiges eingetragen und gespeichert. Da meine Eltern bei einem Lohnsteuerhilfeverein sind, für welchen dieses Jahr bereits der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde, wird dieser jetzt nochmal die Abrechnung machen. Wenn er auf das gleiche Ergebnis kommt, dann übernehme ich die Steuererklärung dann nächstes Jahr und sie können die Mitgliedschaft dort kündigen zum Jahresende.

LG