Finanzamt sperr Konto ohne mich zu informieren

Hallo,
Vielleicht weiss hier jemand etwas.
Bin seit 5 Jahren getrenntlebend, seit 3 Jahren ist mein Mann in Insolvenz.
Mein Mann ist Pensionär und übt noch eine Nebentätigkeit aus, von diesem Geld muss er Umsatzsteuer bezahlen. Das hat er nicht gemacht.

Gestern bekam ich einen Anruf von meiner Bank, dass das FA. mein Kto. gepfändet hat. Obwohl genügend Geld drauf war. Ist das alles so rechtens ohne mich vorher zu informieren.
Gruss liane

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Hallo,
du lieferst zu wenig Informationen, um ein Urteil bilden zu können, oder eine Frage zu beantworten.

Was hat dein Konto, mit den mit der Insolvenz deines Mannes zu tun?

Und grundsätzlich wird eine rechtmäßige Pfändung des Finanzamtes NICHT vorher angekündigt.
Wäre ja auch etwas blödsinnig ;-)

Trotzdem bleibt die Frage, wie kommt eine Pfändung auf DEIN Konto zustande bei Steuerschulden deines Mannes?
Das getrennt lebend interessiert dabei nicht, bzw. ist unwichtig.
Ihr seid, so wie ich das verstanden habt noch verheiratet richtig?

Gruß
Demy

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Hallo,
danke für deine schnelle Antwort.
Es geht um einen Betrag von 2.200,. Euro, ich bin der Meinung das das FA. Den Betrag erstmal hätte einziehen können, anstatt das kto gleich zu sperren. Ich denke ein Guthaben kto. Darf nicht gepfändet werden. Habe den Betrag auch sofort bezahlt, sodas mein kto. Wieder frei ist.

Bevor ich Montag beim FA. anrufe, wollte ich mich vorab schonmal informieren, dass ich nicht ganz dumm da stehe.
Ja, wir sind noch verheiratet.
Es ist kein gemeinsames Kto.,

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Hey,

warum zahlst du überhaupt den Betrag dann jetzt?! Schön blöd; den kannst du jetzt auch nicht zurückfordern.

Die Bank darf kein Konto sperren bei dem der Schuldner nicht Kontoinhaber ist. Ein Anruf bei der Bank hätte genügt und wenn ich mich nicht irre hätte die Bank auch dafür aufkommen müssen, wenn dir in den Tagen der Sperrung ein Schaden entstanden ist, wie zB Zinsen weil du irgendwo kurzfristig Geld aufnehmen musstest oder so (bei wenigen Tagen aber wohl eher irrelevant).

LG

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Ist das Konto auch sein Konto? Wenn das nicht sein Konto war, ist die Pfändung nicht rechtmäßig, allerdings muss dann die Bank gepennt haben. Die muss nämlich prüfen, ob der in der Pfändung benannte Steuerschuldner auch der Kontoinhaber ist. Möglicherweise war das Konto dem Finanzamt durch eine Überweisung bekannt.

Dass die Pfändung nicht angekündigt wird, ist wie meine Vorschreiberin schon erwähnte, korrekt.

LG

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Hallo,
danke für deine Antwort.
Ja das Kto. Ist dem Fa. bekannt.Bis zur Trennung war das unser gemeinsames Kto. Dannach hat mein Mann ein neues Kto. eröffnet und ich habe das alte behalten, weil es eh' auf meinen Namen lief.

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Hallo,

wenn es kein gemeinsames Konto ist, dann hätte die Bank das Finanzamt darauf hinweisen müssen und es nicht sperren dürfen.

GLG

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Ach so, eins noch zum Verständnis:
Vom Konto abbuchen darf das FA nur, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Und es weiß auch nicht, ob das Konto gedeckt ist. Es kann also nicht einfach abbuchen.

Dein Ex wurde per Mahnung und Vollstreckungsankündigung (es sei denn, er ist Dauervollstreckungskunde, da spart man sich die Ankündigung) vorgewarnt, dass eine Vollstreckung erfolgen wird. Du solltest ihm also mal auf die Finger hauen.

LG

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Danke für eure Antworten, bin ein ganzes Stück weiter gekommen.
Ich kann auch nur spekulieren, Ich vermute es ist Einkommens u. Umsatzsteuer, für die Einkommenssteuer bin ich mit verantwortlich.

Mein Mann hat wohl keine Steuerklärung gemacht und das Fa. hat geschätzt.

Morge früh werde ich beim Fa. anrufen, dann weiss ich hoffentlich mehr.

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Die Frage ist doch, welche Steuerklassen habt ihr, hast du in den letzten Jahren seit 2011 ALGI, Krankengeld, Kinder-Krankengeld oder Elterngeld erhalten?
Dann seid ihr nämlich zur Abgabe verpflichtet und zwar auch du, nicht nur dein Mann.