Elternzeit u, Elterngeld bei 2. Kind - wer kennt sich aus??

Hallo! Es ist zwar alles noch absolute Zukunftsmusik, aber trotzdem haben mein Mann und ich uns folgendes gefragt:
ich bin jetzt ganz frisch mit dem 1. Kind in Elternzeit und würde zum 01.02.2018 wieder arbeiten gehen, Elterngeld beziehe ich bis einschließlich Dezember 2017 (unser Schlumpf ist am 17.02. geboren) Unser Plan wäre es allerdings kurz vor dem 2. Geburtstag unseres Kleinen ein Geschwisterchen zu bekommen (so die Theorie ;-) ). Also angenommen, das 2. Kind käme z.B. im Oktober 17 zur Welt, könnte ich dann die Elternzeit und den Elterngeldbezug vom 1. Kind wie geplant bis Ende Januar fortführen und Elternzeit und Elterngeldbezug (dann ja nur noch die 300,-/Monat) für das 2. Kind dann ab dem 01.02.18 wahrnehmen, also praktisch nach hinten verschieben? Oder würde die Elternzeit und der Elterngeldbezug vom 1. Kind mit Geburt des 2. Kindes abgebrochen werden und ich würde die Monate verlieren?

Ich hoffe, es ist zu verstehen wie ich das meine.... :-)

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1.Elterngeld und Elternzeit hat nichts miteinander zu tun.

Deine Elternzeit solltest du dann nämlich zum Mutterschutz beenden um dann den vollen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten.

2. Elterngeld für das 1. Kind gäbe es dann natürlich nicht wie geplant, sondern im Mutterschutz gäbe es eben Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss. Ich gehe davon aus, dass du ElterngeldPlus erhältst und nicht Basiselterneld. Du solltest dann in dem Falle nämlich überlegen, ob man das dann ändert, um insgesamt mehr Geld zu erhalten, wenn auch kürzer.

Eine Änderung ohne Begründung ist ja möglich.
Elterngeld gäbe es dann natürlich wieder nach dem Mutterschutz oder du nimmst dann wirklich den Rest weiter und dann erst später für Kind 2 Elterngeld.

Elternzeit vom 2.Kind würd dann allerdings beim Abbrechen zum Mutterschutz direkt ab der Geburt zählen (wenn auch nach dem Mutterschutz beginnen und die von Kind 1 beendet sein (und nur das 3. Jahr geht noch später zu nehmen).

3. Wie kommst du darauf, dass es da auf jeden Fall nur 300 Euro gibt, hast du so wenig verdient?

Also gehen wir mal davon aus, Kind 1 ist im Februar 2016 geboren, also zählt Elterngeld bis Februar 2017 als Ausklammerungsbestand.

Kind 2 kommt im Oktober 2017, schlechtesten Falls beginnt der Mutterschutz erst im September 2017, dann würden die Monate September 2016 August 2017 zählen. Da aber bis Februar 2017 noch Elterngeld bezogen wurde, werden die Monate September 2016 bis Februar 2017 durch 6 Monate von vor dem 1. Mutterschutz ersetzt (beginnt der Mutterschutz schon im August, dann sind es sogar 7 Monate). Das Einkommen wird addiert, 1000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen und durch 12 geteilt. Sprich, hast du in jedem Monat Netto weniger als ca. 800 Euro (bzw. 660 Euro) gehabt, dann gibt es wohl wirklich nur die 300 Euro (plus Geschwisterbonus 75 Euro) jeden Monat, wenn nicht, gibt es mehr!

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Also könnte ich aber auf jeden fall für beide kinder jeweils volle zwei jahre in elternzeit gehen und auch jeweils volle zwei jahre elterngeldplus beziehen? Darum geht es mir eigentlich. Will das 2. Kind nicht s V hon nach einem Jahr halbtags in kiga geben müssen. Und ganz ohne zweite Einkünfte bekommen wir leider nicht hin. Auf die 300,- bin ich gekommen weil ich irgendwo gelesen habe dass es nur V die gibt wenn das zweite nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem 1. Kommt oder man dazwischen nicht nochmal gearbeitet hat

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Du kannst nie 24 Monate ElterngeldPlus beziehen, das gibt es höchstens bis zum Ende des 22. Lebensmonates.

Also das was du gelesen hast ist sehr unvollständig gewesen, du wirst vermutlich mehr erhalten, aber wie gesagt, du solltest da nochmal etwas nachbessern an Wissen.

Elternzeit hat überhaupt nichts mit dem Elterngeld zu tun.

Und es wären ja volle 3 Jahre, die du theoretisch hättest, insgesamt 4 Jahre schaffst du mit den 6 zur Verfügung stehenden locker, auch wenn du die erste Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 beendest, dann hättest du ja noch ein volles Jahr von Kind 1 übrig und von Kind 2 sogar 3 Jahre, sprich, du könntest nach der Geburt vom 2. Kind noch 4 Jahre zu Hause bleiben! Soviel zur Elternzeit.

Elterngeld musst du dir dann eben das Geld evtl. doch als Basiselterngeld (Rest Kind 1)auszahlen lassen und für die fehlenden zwei Monate bis zum 2. Geburtstag von Kind 2 dann zur Seite legen.