Hallo.
Bin grade am überlegen ..... Folgende Situation:
Kind A hat Dyskalkulie. Kosten werden vom Amt für Jugend und Familie leider nicht übernommen. Antrag wurde abgelehnt. Kosten für die Lerntherapie belaufen sich auf 115 Euro monatlich.
Kind B hat ADS. Kam bisher gut in der Schule zurecht. Nun auf der weiterführenden Schule wäre Nachhilfe in Mathe angebracht. Kosten wären hierfür monatlich ca. 120 Euro (grob geschätzt - kommt halt auch auf die Anzahl der Stunden an).
So, nun meine Überlegung.
Option 1: Ich lege Widerspruch ein gegen Ablehnungsbescheid Kostenübernahme für Kind A. Kann evtl. eine Kostenübernahme erreichen und zahle nur die Nachhilfe für Kind B selbst.
Option 2: Ich habe gegoogelt, dass ich die Nachhilfekosten für beide Kinder bei Vorlage eines ärztlichen Attestes steuerlich absetzen kann (sowohl bei Dyskalkulie, als auch bei ADS).
Wie wäre es nun finanziell günstiger? Habe sonst keine außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen, außer ein paar Fahrtkosten zu Ärzten.
Hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bitte um Denkanstöße.
LG
Steuerfrage - brauche Denkanstoß
Es wird nur die steuerliche Absetzbarkeit übrig bleiben.
Bringt zwar unterm Strich nur Peanuts zurück, aber besser wie nichts.
Bei dem Erstattungsantrag bekommst du ggf. Die Kosten in voller Höhe zurück. Bei der Steuer mindern die Kosten (wenn überhaupt) das zu versteuernde Einkommen.
Außerdem hat man eine "zumutbare Eigenbelastung" die auch vorher in Abzug gebracht wird, bspw bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000, Zusammenveranlagung und 2 Kindern 3% (ca. 900 Euro).
Wenn du im Widerspruchsverfahren Erfolg haben solltest, fährst du besser.
LG
Hallo.
Danke dir für eine Erläuterung. Ich bin nicht verheiratet und hab (lt. meinem letzten Steuerbescheid) sogar 6 % zumutbare Belastung.
Dann werd ich wohl gleich die nächsten Tage mal nen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen i.S. Widerspruch gegen den Bescheid.
Auf das Honorar für den Anwalt kommts dann wohl auch nicht mehr an.
Danke nochmal!!
LG
cazie
Kind 2 hat einen SBA?
Für Kind 1 wurde die Dyskalkulie als Behinderung anerkannt? Nein, für einen SBA reicht es wahrscheinlich nicht...
Genau dafür gibt es doch die Pauschbeträge für Behinderte. Sie stehen eben nicht unter außergewöhnliche Belastung und schlagen so deutlicher zu Buche bei der Steuer. Mal abgesehen davon musst du da nichts mehr nachweisen. Du kannst natürlich trotzdem die Rechnungen sammeln und unter außergewöhnliche Belastungen geltend machen - zusammen mit sonstigen Rechnungen.
Ansonsten würde ich natürlich in Widerspruch gehen beim Jugendamt. Nur...die Therapie zahlt ein Jugendamt nur, wenn beim Kind eine psychische Erkrankung zu befürchten ist als Folge dieser Dyskalkulie. Wenn das im Gutachten des Psychiaters nicht ganz klar rüberkommt, kannst du dir den Widerspruch auch sparen. Irgendwelche Begründungen, dass das Kind ganz sicher von der Therapie profitieren wird und schon wahnsinnige Fortschritte gemacht hat, Schrecken das Jugendamt eher ab. Bekommst du es durch, dass dir die Kosten erstattet werden für die Therapie, hast du übrigens auch Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung.
Hallo Kati.
Nein, eine Schwerbehinderung hat keines der beiden Kinder.
Habe in meinem Antrag auf Kostenübernahme alles sehr ausführlich aufgelistet - nichts in Sachen "macht Fortschritte" usw., sondern die täglichen Probleme von morgendlichem Übergeben vor Angst, Nägelkauen, Tränen beim Reingehen in die Schule usw. usw. Auch ein Gutachten vom Kinderpsychiater habe ich beigelegt. Dann war eine Dame vom Jugendamt bei uns zum Hausbesuch.
Die Sache, an der sie sich aufhängen ist, dass meine Tochter keine Schulverweigerin ist (das würde sie niemals tun, weil sie dazu ganz einfach zu brav ist) und weil sie eine Hand voll Freunde hat. Das habe ich auch beim Hausbesuch ehrlich beantwortet, da ich der Meinung bin, dass man eine Leistung nicht erhalten sollte, nur weil man lügt! Zudem hatte die Lehrerin (Vertretung seit 1 Monat, da der eigentliche Klassleiter krank ist und nicht mehr kommt) bei ihrer schriftl. Befragung angegeben, dass sie nichts bemerken könne, dass das Kind gemobbt werden würde. Klar - auch wenn sie etwas bemerken würde, würde sie es vor dem Amt wohl kaum zugeben, denke ich. Sie würde sich ja selbst ein Armutszeugnis ausstellen, wenn sie so etwas in einer 2. Klasse nicht in Griff bekäme.
Dann habe ich eine "erste schriftliche Einschätzung" des Amtes für Jugend und Familie erhalten, in der Stand, dass ich alles nochmal schriftlich erläutern solle und lt. bisherigem Stand die psychische Belastung für das Kind noch zu gering wäre, um eine Kostenübernahme zusichern zu können. Dies habe ich noch einmal ausführlichst gemacht. Und gestern kam dann (nach Wochen des Wartens) eine Brief, in dem stand, dass nach wie vor keine Kosten übernommen werden würden. Ich hätte nochmal eine Frist bis zum 25.04. und dann käme ein Ablehnungsbescheid.
Ich weiß echt nicht, was ich denn jetzt noch angeben solle. Es ist alles gesagt!
Ich werde jetzt wohl den Ablehnungsbescheid abwarten und dann vom Rechtsanwalt Widerspruch einlegen lassen.
Werde mich von diesem natürlich vorher beraten lassen, ob die ganze Aktion überhaupt Sinn macht.....
Ich frage mich echt nur, für was ich mit dem Kind dann überhaupt zum Psychiater gelaufen bin wegen dem Gutachten, wenn sich das Amt nun einfach darüber hinweg setzt!?!
LG
Ich würde grundsätzlich gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Ich nehme an, du hast für Kind 1 Leistungen zur Teilhabe nach SGB VIII beantragt. Das muss bewilligt werden, wenn die seelische Gesundheit des Kindes sonst Schaden nimmt.
Nachhilfe ist nicht nötig aufgrund von ADS. Und Minderleistungen in der Schule hängen nicht am ADS. Nachhilfe kann nicht abgesetzt werden und 120 Euro monatlich für einen guten gruppenkurs sind normal und durchaus tragbar. Wenn dein Kind aufgrund des ADS sich in der Schule nicht konzentrieren kann, dann kannst du via Schulamt eine Schulassistentin beantragen. Für die Hausaufgaben am Nachmittag kannst du jemanden suchen. Diese Kosten wären dann über Haushaltsnäherei Dienstleistungen absetzbar.
An den Kosten für beide Kinder muss sich im Übrigen der Vater beteiligen.
Gruß
Manavgat
Hallo Manavgat.
Ja, hab für Kind 1 Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII beantragt. Tja, das Jugendamt windet sich und möchte die Kostenübernahme um jeden Preis abwiegeln.
Sie begründen dies damit, weil das Kind die Schule nicht verweigert (sie würde das nie machen, weil sie schlicht und einfach viel zu brav dafür ist) und weil sie eine Hand voll Freunde hat, mit denen sie am Nachmittag spielt. Auch ist sie in der Schule nicht ausgegrenzt.
Dass das Mädchen morgens vor Angst und Aufregung Galle kotzt, Nägel beißt, nachts vor Prüfungen kaum schläft und von den anderen gehänselt wird, weil es im Matheunterricht ihre Hilfsmittel verwenden darf und dennoch höchstens eine 4 zustande bringt usw. usw. DAS zählt alles nichts. Ich könnte die Liste noch über mehrere Seite fortsetzen.....
Ich werde auf alle Fälle Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheind einlegen. Denke aber, dass ich auf Granit beißen werde.
Denkst du, dass es Sinn macht, diesen Widerspruch bereits vom Anwalt einlegen zu lassen? Oder sollte ich den erst dann mit ins Boot holen, wenn mein Widerspruch wieder abgeschmettert wird??
Zu Kind 2: Mein Sohn hat ADS. Dies wurde schon in der 2. Klasse diagnostiziert. Die Konzentrationsprobleme haben wir gut in Griff gekriegt. Nun ist er in der 5. Klasse Realschule und braucht in Mathe etwas professionelle Unterstützung - liegt aber nicht am ADS. Beim googeln bezüglich Kind 1 bin ich im Internet auf www.vlh.de auf einen Beitrag gestoßen, in dem es heißt: "Wenn ihr Kind nachweislich ADS, ADHS, Legasthenie oder Dyskalkulie etc hat und diese vom Arzt bestätigt wurde, können Sie folgende Kosten absetzen:
- Kosten für Arzt und Medikamente
- Kosten für Nachhilfe und Lernmaterialien. usw....."
Drum dachte ich mir, da ich die ADS Diagnose für den Sohn eh schriftlich vom Kinderpsychiater habe, könnte ich das bei der nächsten Steuererklärung ja mal mit einfließen lassen. Ein Versuch ist es wert..
Ich weiß, dass 120 Euro im Monat nicht zuviel sind für die Nachhilfe und bin natürlich auch gerne bereit, das zu bezahlen. Im Unterricht und bei den Hausaufgaben gibt es keine Probleme. Die macht er zwar nicht liebend gerne - aber ohne Verweigerung.
Und: ja - der Papa beteiligt sich selbstverständlich an den Kosten. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen.
Danke für deine Antwort.
LG
Ich würde eine Anwältin mit dem Widerspruch betrauen. Und nötigenfalls auch klagen. Das Problem ist, dass aufgrund der Kassenlage rechtswidrig ablehnngsbescheide verschickt werden. Da viele sich nicht wehren oder aufgrund mangelnder Bildung nicht wissen wie das geht, wird Geld gespart.
Selbstverständlich kannst du versuchen kosten abzusetzen. Mehr, als dass es vom Finanzamt nicht anerkannt wird, kann da nicht passieren.
Manavgat