Heirat vor der Geburt Vorteil oder Nachteil?

Hallo zusammen , mein Freund und ich erwarten im Oktober unser erstes gemeinsames Kind, und nun sind wir am überlegen und " rechnen " ob es sich noch lohnt vor der Geburt zu heiraten . Aktuell ist es ja so dass wir beide noch Steuerklasse 1 haben , er brutto 2600,- und ich 1620,- brutto ! Wir würden dann Steuerklasse 3+5 haben ! Was ist dann aber mit derm Mutterschaftsgeld? Aktuell bin ich ja alleine versichert bei der Krankenkasse , würden wir aber vor der Geburt noch heiraten und ich bei meinem Freund familienversichert sein hätte ich doch nur einmalig Anrecht auf 210,- Euro oder? So bekämm ich ja 13,- von meiner Krankenkasse und der Rest übernimmt mein AG ! Bin einfach überfordert, gibt es jemand der da schon weiter ist ? Oder doch gut darin auskennt? Freu mich über Antwort

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Hi,
Du musst Dich nicht bei Deinem Mann familienversichern. Ich habe auch meine eigene und die Jungs sind bei mir versichert.

Familienversichert "muß" man machen, ohne Arbeitgeber. Gehst Du nach der Elternzeit wieder arbeiten, bleib doch in Deiner Krankenkasse.

Für die Steuerklasse wäre besser, wenn Du dann die 3 nehmen würdest, Du bekämst mehr Elterngeld. Ab 2017 nimmt Dein Mann wieder die 3.

Ihr müsst ein Behörden Gedöns auf Euch nehmen, wegen dem "unehelichen" Kind. Wenn Ihr sowieso heiraten wollt, dann macht es vor der Geburt. Mit oder ohne Tamtam, aber ihr spart Euch Behördengänge.

Fachliche Info, wird aber noch von anderen User kommen. Das waren nur Gedanken.

Gruß Claudia

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"Für die Steuerklasse wäre besser, wenn Du dann die 3 nehmen würdest, Du bekämst mehr Elterngeld. Ab 2017 nimmt Dein Mann wieder die 3."

DA ihr Mutterschutz ja schon im September beginnen wird, hat sie ja nur noch 3 Monate dann die andere Steuerklasse, so dass das fürs Elterngeld vollkommen egal ist (es zählt ja die überwiegende und das ist 1!).
Aber Mutterschaftsgeld verändert sich durch die Steuerklassenwahl noch.
Ob bei 3 das höhere Mutterschaftsgeld gezahlt werden würde, ist allerdings fraglich, denn man könnte von einer rechtsmißbräuchlichen Steuerklassenwahl ausgehen!

Die 3 könnte der Ehemann übrigens nehmen, sobald sie in den Mutterschutz geht!

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>> Ihr müsst ein Behörden Gedöns auf Euch nehmen, wegen dem "unehelichen" Kind. <<

Eine Vaterschaftsanerkennung ist deutlich weniger Behörden-Gedöns als eine Heirat.

Grüsse
BiDi

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Wenn ihr heiratet bist du nicht familienversichert. Solange du ein Arbeitsverhältnis hast, bleibst du in der KK und bekommst im Mutterschutz die 13 Euro von der Kasse und die Aufstockung durch den AG auf dein bisheriges Netto. Auch in der Elternzeit bist du weiter beitragsfrei bei deiner KK versichert. Erst wenn du über die dir zustehende Elternzeitdauer zu Hause bleiben möchtest und deshalb deinen Job kündigen würdest, würdest du in die Familienversicherung rutschen.

Ihr könnt nach der Hochzeit auch erstmal die Steuerklassenkombination 4/4 wählen. Das ist ähnlich wie 1/1. Die Steuerklasse wirkt sich nur auf die Steuerzahlung aus, die direkt vom Brutto abgezogen wird. Wieviel ihr an Steuern für das Jahr zahlen müsst hängt von eurem Jahreseinkommen ab. Mit der Steuererklärung zeigt sich dann, ob ihr zu viel oder zu wenig über das Jahr gezahlt habt und noch "nachgebessert" werden muss

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Das Elterngeld wird ja von den letzten 12 Monaten ausgerechnet - wenn du nach der Hochzeit änderst, ist das nicht mehr so viel - ich denke ja, dass ihr nicht in 2 Tagen heiratet, sondern wenn, dann im Sommer. Dann ist es nicht mehr soviel, was anfällt.
Während der angemeldeten Elternzeit kannst du in deiner Krankenkasse bleiben - war bei mir kein Problem - ich bin erst familienversichert, seit meine Elternzeit ausgelaufen ist und ich nur einen Minijob habe. Sobald ich wieder Teilzeit oder Vollzeit arbeiten kann, werde ich mich auch wieder selber versichern.

Eine standesamtliche Hochzeit bringt auch viel Papierkram mit sich - allerdings sagt die Schwester meines Mannes (also meine 1. Schwägerin), ist das weniger als die anmeldung eines unehelichen Kindes - das war wohl ein irres Gerenne - Standesamt - Jugendamt, keine Ahnung. Sorgerechtsteilung - Namensanerkennung - Unterhaltsanerkennung, was weiss ich. Und das mit einem Neugeborenen Baby - nicht schön...

Mein Bruder hat vor 5 Jahren seine Freundin 4 Wochen vor dem ET noch fix geheiratet.
Ausschlaggebend war für meine Schwägerin (hier die 2.) dass sie einen angeborenen Herzfehler hat und wir eigentlich in Sorge waren, dass vor oder während der Geburt bei ihr die Pumpe stehen bleibt.

In dem Fall hätte mein Bruder seine Tochter nicht aus dem KKH mitnehmen dürfen - er hätte erstmal das Sorgerecht beantragen müssen, und das Kind wird dann wohl erstmal untergebracht - klingt makaber, aber das war letztlich der Grund für die Heirat. Davor hatten die beiden echt Schiss.
Dazu kam:
Meine Schwägerin hat mit Ihrer leiblichen Mutter keinen Kontakt, die hat sie mit 7 Tagen bei der Oma abgegeben und war dann erstmal 8 Jahre weg - die Frau bekommt nicht den Orden der besten Mutter. Meine Schwägerin hat sie in den ersten 15 Jahren 4x gesehen. Die hätte Rechte an Ihrer Enkeltochter haben können, was für meine Schwägerin absolut nicht in Frage kam.
So konnte sie verhindern, dass im schlimmsten Falle ihre Mutter evtl. versuchen könnte an das Sorgerecht für die Enkelin zu kommen - davor hatte sie wirklich eine Heidenangst - ausserdem ging es in Ihrem Fall ja auch um Erbrechtliche Gründe - sie wollte nicht, dass von Ihrem selbst erarbeiteten Vermögen im schlimmsten Fall etwas an Ihre Mutter gehen könnte.

So war die Hochzeit in Ihrem Fall die beste aller in Frage kommender Lösungen.

Außerdem wollten sie eh heiraten - spätestens im drauffolgenden Jahr. Da wars dann auch egal.

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"Das Elterngeld wird ja von den letzten 12 Monaten ausgerechnet - wenn du nach der Hochzeit änderst, ist das nicht mehr so viel - ich denke ja, dass ihr nicht in 2 Tagen heiratet, sondern wenn, dann im Sommer. Dann ist es nicht mehr soviel, was anfällt."
Da ändert sich gar nichts, denn das Elterngeld wird ja aus dem BRUTTO berechnet und das ändert sich in der Regel durch Heirat nicht (wenn man nicht Familienzuschläge erhält).

Also macht es überhaut nichts aus.

Was etwas ausmachen würde ist ein Steuerklassenwechsel 6 oder mehr Monate vor dem Mutterschutz, damit sie diese Steuerklasse zur Elterngeldberechnung nutzen. Aber wenn sie die nur ein oder zwei Monate hatte, dann ist die andere Steuerklasse überwiegend und damit wird das "Elterngeld-Netto" berechnet, wie gesagt vom Lohnzettel interessiert nur das BRUTTO!

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Die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklarubg kann man schon vor der Geburt beim Jugendamt machen lassen.

Wenn ihr beide ledig seid...reichen Personalausweis und Geburtsurkunden.

Kostet nix beim Jugendamt.

Für eine Heirat braucht ihr mehr Papiere...und es kostet mehr Geld.

Wenn dein Freund privatversichert sein sollte,muss das Kind in die Private...wenn er zudem noch mehr verdient als du.

Kostet auch mehr Geld.

Lg

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"Wenn dein Freund privatversichert sein sollte,muss das Kind in die Private...wenn er zudem noch mehr verdient als du."
So ein Unsinn, ein Kind MUSS nie in die PKV, wenn ein Elternteil in der GKV ist. Evtl. kostet die GKV, aber möglich ist sie dann immer!

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Die freiwillige GKV kostet ja dann auch..aber kostenfreie Familienversicherung ist dann auch nicht mehr möglich.

Sagen wollte ich,daß es dann kostet.

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Zusätzlich zu den vorigen Kommentaren habe ich noch eine Überlegung:
Da du vermutlich für einen gewissen Zeitraum ganz zu Hause bleiben wirst und anschließend womöglich nur in Teilzeit arbeiten wirst, zahlst du auch erstmal gar nix und dann reduziert in die Rentenversicherung ein.
Wenn ihr verheiratet seid, würde im Falle einer Trennung dann ein Versorgungsausgleich stattfinden und du einen Teil seiner Rentenpunkte überschrieben bekommen. Unverheiratet ist der Verzicht auf spätere Rente dein privates ganz alleiniges Vergnügen.

Hinzu kommen steuerliche Vorteile im Falle einer Heirat. Da das Elterngeld dem progressionsvorbehalt unterliegt, ist das Risiko einer Nachzahlung wenn ihr nicht verheiratet seid, höher.

Und so viel bürokratischer Aufwand ist es nicht zu heiraten. Zum Standesamt gehen mit Geburtsurkunde und perso, beantragen, ja sagen. Kostenpunkt 70-100€. Wenn ihr eh Evt noch kirchlich heiraten wollt, kann man das fast nebenher Abwickeln. Die kirchliche Hochzeit mit Feier kann man ja dann zu dem Zeitpunkt machen, der einem passt. Wenn ihr nach der Geburt des Kindes heiratet, müsst ihr zusätzlich beim Jugendamt von Vaterschaftsanerkennung bis Sorgerechtserklärung alles durchturnen...wäre mir zu doof.

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"Wenn ihr nach der Geburt des Kindes heiratet, müsst ihr zusätzlich beim Jugendamt von Vaterschaftsanerkennung bis Sorgerechtserklärung alles durchturnen...wäre mir zu doof."

Das durchturnen ist ein Termin von ca. 15min ... und ein paar (kostenlose) Zettel unterschreiben .

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"Das Elterngeld wird ja von den letzten 12 Monaten ausgerechnet - wenn du nach der Hochzeit änderst, ist das nicht mehr so viel - ich denke ja, dass ihr nicht in 2 Tagen heiratet, sondern wenn, dann im Sommer. Dann ist es nicht mehr soviel, was anfällt."
Dafür zahlt der Staat ja unabhängig von Heirat oder nicht für sie ja fiktiv drei Jahre lang das Durchschnittliche Einkommen eines Deutschen ein. Das ist mehr, als manche selber einzahlen würden!

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