Hallo ihr Lieben,
brauche mal Expertenrat bezüglich dem Thema 'Vorzeitige Beendigung der Elternzeit' - (gerne Susannea )
Meine Eckdaten:
Beginn Mutterschutz: 31. Juli 2014
ET: 11.09.14 / tatsächlich: 23.09.14
Elternzeit für 2 Jahre eingereicht, wurde genehmigt und läuft offiziell noch bis Ende November 2016. Das 3. Jahr hab ich im Antrag auf unbestimmte Zeit optional mit verankert.
Seit Oktober 2015 arbeite ich wieder 30 Std. der Woche und möchte nun (schnellstmöglich) auf 100% aufstocken, die Elternzeit somit vorzeitig beenden.
Unsere Personalabteilung ist allerdings mit dem Thema Mütter/Teilzeit/Elternzeit noch nicht ganz so auf Zack, da ich eine der ersten Mamas im Unternehmen bin bzw. die Erste, die die Elternzeit verkürzt/vorzeitig abbricht...
Eine erste Rückmeldung habe ich gerade bekommen. Sie muss sich immer noch schlau machen, ich laufe aber wohl Gefahr bei einer vorzeitigen Beendigung den Anspruch auf das 3. Jahr bzw. den Rest zu verlieren!
Ist das wirklich so?
Hatte das schon mal jemand bzw. weiß, wie der Sachverhalt ist?
Was muss man offiziell machen, um die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Reicht da ein selbstaufgesetztes Schreiben?
Fragen über Fragen...
Vielen Dank schon mal fürs aus der Patsche helfen!!!
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit? Hilfe...
Hallo,
soweit es mir geläufig ist musst du von deiner Seite die Elternzeit kündigen und der Rest der Elternzeit kannst du bis zum Ende des 8. Lebensjahr von diesem Kind in Anspruch nehmen.
Du kannst dich aber gerne nochmals bei einer rechtlichen Stelle beraten lassen.
Danke schön
Hallo,
ich habe meine EZ beim 2.Kind vorzeitig beendet (wegen erneuter SS bzw. MuSchu Beginn) und habe da einfach ein formloses Schreiben aufgesetzt, so vonwegen, "hiermit beende ich meine EZ zum X.X." usw. Aber frag doch mal hier nach https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html ich habe mich da schon mal beraten lassen und fand das sehr nett und auch dass die gut informiert sind.
VG
Werde mich heute Nachmittag mal einlesen... Danke!
also vorzeitiges Beenden der Elternzeit geht wirklich nur in ganz wenigen Fällen!
Z.B. bei Beginn eines neuen Mutterschutzes oder auch wegen finanziellen Engpass. Aber da musst du dich nochmals im BEEG vielleicht schlau machen.
Aber deine Daten sind verwirrend: bis welchen Datums hast du jetzt Elternzeit angemeldet??
Bei 2 Jahren ist dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes und wenn du bis Ende November angemelldet hast, dann hast du mehr als 2 Jahre verbraucht!
Hallo, lieben Dank für deine Antwort!
Sollte natürlich Ende September und nicht November heißen!
Mit dem 2. Geburtstag meiner Motte am 23.9. endet meine zweijährige Elternzeit offiziell.
Neue SS oder finanzieller Engpass an sich liegt nicht vor, arbeite nur aktuell schon tatsächlich immer mindestens 35 Stunden (Vertrieb), werde aber noch zu 80% für 30 Stunden bezahlt. Das macht halt schon nen Unterschied...
Hm, das ist aber ein Problem. Du DARFST nur 30 Std./Woche maximal arbeiten während der Elternzeit. Wenn du mehr arbeitest ist sie eh beendet.
Und: deine Elternzeit endet 1 Tag VOR dem Geburtstag deiner Tochter! sonst wäre zu beachten, dass du kein ganzes Jahr mehr übertragen kannst auf später.
LG
Wenn du den Rest (was wohl maximal 10 Monate sind nach deinen Daten) hast übertragen lassen, dann gehen die natürlich nicht verloren, denn du konntest Elternzeit in bis zu zwei Abschnitten nehmen!
Hallo susannea,
Mit Übertragen lassen meinst du die Monate, die jetzt noch eigentlich bis zum zweiten Geburtstag kommen, also knapp etwas über 5 Monate, die dann zum 3. Jahr noch hinzukommen?
Mir wurde halt gesagt, wenn ich nun vorzeitig beende, verliere ich eventuell den Anspruch auf diese restlichen Monate UND das 3. Jahr, was ich mir so nicht vorstellen kann...
Nein, ich meine das 3. Jahr, was du beantragt hast später nehmen zu dürfen. Du hattest ja nach deinen angegebenen Daten mehr als 2 Jahre vorher angemeldet, da ist der Rest weg, das stimmt.