Ich bekomme noch in diesem Jahr ca.500000 € von meinen Eltern geschenkt.
Bin seit 11 Jahren verheiratet.
Natürlich werde ich mich noch anwaltlich beraten lassen.
Sollten wir uns trennen, wird das Geld dann geteilt? Wir haben ein Gemeinschaftskonto und
keinen Ehevertrag,
Unsere Ehe läuft leider nicht gut ,schon seit Jahren.Deshalb mal vorab die Frage.
Die Schenkung geht an mich, mein Sohn wird auch ca.200000 € geschenkt bekommen.Das wird allerdings bis zu seinem 21.Geburtstag nicht verfügbar sein.
Geldgeschenk in der EHE , wie verhält es sich bei Trennung?
Schenkung in der Ehe ist gar nicht so einfach, siehe hier:
http://www.recht-finanzen.de/contents/1289-schenkung-unter-ehegatten-ehebedingte-zuwendung
Wenn die Eltern/Schwiegereltern Geld verschenken wollen, ist das keine ehebedingte Zuwendung unter Ehegatten.
Ja, ich hatte falsch gelesen, das der Mann schenkt....aber man kann ja hier nicht editieren.
Hallo
lies mal hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/geld-schenken.html
fällt nicht in den Zugewinn....
Im Zweifel,wenn die ehe jetzt schon auf der Kippe steht ,sollen deine Eltern ein Konto für das Geld (auf Ihren Namen ) eröffnen mit Dir als Verfügungsberechtigten.
Anders sieht es mit dem Geld für dein Kind aus..... hier hält genauso Dein MAnn wie auch Du die Hand darüber (wenn noch Minderjährig) ,da wäre ich vorsichtiger
Hallo
soll das Geld sozusagen ne Vorauszahlung deines Erbes sein?
Leg dafür besser ein extra Konto an und setzt am besten ein Schriftstück auf wo alles geregelt ist grade wenn die Ehe schlecht läuft
Das Geld für deinen Sohn auch auf extra Konto was auf seinen Namen angelegt wird mit Sperrfrist bis 21 Jahre das musst du mit deinem Mann zusammen anlegen. Das können deine Eltern nicht
Nein das Geld ist ein reines Geschenk.
Mein Vater verkauft seine Firma und beschenkt seine Kinder und Enkelkinder.
Vom Rest genießt er sein Leben mit meiner Mama.
Eine Schenkung deiner Eltern sollte nur so gestaltet sein, dass sie nicht an das EHEPAAR geht, sondern an dich. Schon ist das sicher. Um absolut sicher zu gehen, könnt ihr das noch vertraglich festhalten.
Eine Schenkung an den Enkel ist problematischer - egal ob Verfügungsgewalt oder nicht. Hier würde ich an der Stelle deiner Eltern klar festlegen, dass für dieses Geld ein Vermögensverwalter existiert. Das bist entweder zu 100% du oder eine andere Person, falls du verstirbst. Auch sollten deine Eltern bedenken, was passiert, falls der Enkel kinderlos (relativ zeitig) verstirbt. Das Erbe fällt dann immer hälftig an die Eltern. Auch dafür sollten Sie eine Regelung finden, die das umgeht.