Hallo Ihr Lieben,
das Thema Elterngeld macht mich noch kirre. Und seit ich verstanden haben, dass das, was die "Beratungsstelle" (in meinem Fall entweder die Stadt oder pro familia Düsseldorf) sagt, und was die Elterngeldstelle dann rechnet, nicht unbedingt das gleiche sein muss, blicke ich vollendst nicht mehr durch.
Daher meine Frage:
Gibts hier eine Mama (möglichst erst seit Juli 2015 geworden), die vor der Elternzeit einen Firmenwagen mit privater Nutzung (am besten 1% Regelung) hatte, und die mir sagen kann, ob der Firmenwagen nun mit in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen wurde, oder nicht?
Und wenns dann noch eine Mama geben würde, die entweder den Wagen in der Elternzeit (= nach Muschu) weiter privat nutzen durfte (weil der AG so nett ist), oder aber gleichzeitig Elterngeld und Teilzeitgehalt mit Firmenwagennutzung hat/te, und mir hier ganz genau sagen könnte, ob und wie der Wagen auf das Elterngeld angerechnet wurde... ja das wär ein Traum.
Gern im Detail dann per PN oder Email, sind ja ggf. sehr private Daten, wenns um absolute Zahlen geht.
Ich hoffe also,
LG spät-dran
Jemand bereits im Bezug von Elterngeld, der davor/ währenddessen einen Firmenwagen hat(te)?
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/dienstfahrten/dienstwagen-wird-auf-elterngeld-angerechnet.html
Wird angerechnet.
Warum benötigst du da Zahlen für? Die Info findet man problemlos im Netz: https://www.google.de/search?q=geldwerter+vorteil+firmenwagen+bei+elterngeld
Dir auch ein freundliches "Hallo",
und dank für den Link, genau DEN hatte ich unter den gefühlt tausend anderen Links bisher nicht gefunden. Und genaue Zahlen finde ich dort leider auch nicht, welcher Betrag denn nun genau vom Elterngeld abgezogen wird, bzw. wie das berechnet wird.
Wenn Du mir nun auch noch meine erste Frage eindeutig beantworten kannst, bist Du für mich Heldin des Tages und ich drücke meine tiefe Dankbarkeit aus.
Schöne Grüsse,
spät-dran
Hi,
ich hab mich da jetzt im Detail nicht mit beschäftigt, aber wenn du den Firmenwagen vorher und nachher hast inkl. 1%-Regelung usw., dann ist das doch total egal.
Entweder er wird mitgerechnet oder aber auch nicht, das gilt dann vorher UND nachher, aber deine Gehaltsdifferenz, die ist doch in beiden Fällen gleich.
Interessant ist doch nur, wenn du vor der Elternzeit einen hast und hinterher nicht mehr. Dann wäre es natürlich toll, wenn der angerechnet wird. So weit ich weiß, ist das auch der Fall, aber mein Elterngeldbezug ist halt auch schon wieder länger her.
Grüße vom katzenfutter
Du darfst deinen Dienstwagen während der Elternzeit behalten? Dann wird das wie Teilzeitgehalt angerechnet und da du ihn vorher ja auch hattest, musst du ja nur alles ohne Dienstwagen nehmen.
Und ja, die genaue Berechnung wird dir endgültig nur die Elterngeldstelle später sagen, das ist leider wirklich so.
Hallo
Mein Sohn ist im Oktober 2015 geboren.
Meinen Firmenwagen habe ich zu Beginn des Mutterschutzes im September 2015 zurück gegeben.
Dass ich den Wagen während der Elternzeit nicht habe musste mir mein Arbeitgeber für die Elterngeldstelle schriftlich bestätigen. Der Geldwerte Vorteil wäre sonst als Einkommen zu sehen.
Mein Firmenwagen wurde voll in die Elterngeld Berechnung eingezogen. Habe demnach mehr Geld als ursprünglich angenommen.