Ich hab zwar schon gegoogelt, aber noch keine konkrete Antwort gefunden.
Und zwar geht es um folgendes. Wir wollten nun in den Urlaub fahren (okay wir fliegen diesmal nicht, wir fahren nur weg, sind nun aber schon diverse Sachen gebucht...unter anderem Schatzi's Geburtstagsgeschenk, eine Überraschung halt, aber davon weiß er noch nichts ;)). Den Urlaubsschein haben wir am alle Anfang April abgegeben (das wir in dem Zeitraum Urlaub nehmen, hatten wir aber schon im Dezember bekanntgegeben, mußten wir ja wegen Urlaubsplanung,..kommt also nicht überraschend)
Das Problem ist das ein Kollege von Schatzi sich nun kurz nach Ostern das Bein gebrochen hat, und nun nur noch 2 Leute da in der Abteilung da sind. Letzte Woche kam sein Kollege ob sein Chef mit ihm geredet hätte wegen Urlaub O_o
Ich krieg jetzt echt die Krise, wenn der wirklich am allerletzten Tag kommt und den Urlaub streichen will. Daher meine Frage. Darf der so kurzfristig noch den Urlaub streichen? Ich mein der Urlaubsschein liegt ja nun lange genug beim Chef, und ich fänds ziemlich schlecht, wenn der so kurz vorher noch kommt, obwohl er lange genug Zeit gehabt hat, ein Veto einzulegen.
Mir ist schon klar, das der Chef den Urlaub streichen kann, wenn es die Auftragslage erfordert, die Frage ist, wie lange vor dem Urlaub er das noch machen kann.
Darf der Chef den Urlaub kurzfristig streichen?
Hallo,
liegt der Urlaubsschein nur da oder ist er genehmigt und unterschrieben?
LG
das weiß ich nicht, in der Regel kommt der Schein zum Chef, der sagt aber nie Bescheid ob er genehmigt ist (ist bei mir auch nicht anders, ausser das bei mir dann gleich ein Veto kommt, wenns nicht klappt)
Zum ersten ist es ziemlich leichtfertig, nicht nach zu fragen, ob der Urlaub genehmigt ist, oder nicht. Da bei Deinem "Schatzi" aber ein nicht vorhersehbares Ereignis aufgetreten ist, nämlich Unterbesetzung wegen Krankheit, darf der Urlaub gestrichen werden, vorausgesetzt, er war überhaupt genehmigt.
LG
"Das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.
Es ist daher zu empfehlen, den Antrag selbst möglichst frühzeitig zu stellen, und wenn eine Reaktion des Arbeitgebers nach einem Monat ausbleibt, den Antrag erneut zu stellen, mit Fristsetzung von ca. zwei Wochen, und unter Hinweis darauf, dass nach Ablauf dieser Frist von der Genehmigung des Urlaubs ausgegangen und dementsprechend eine Reise gebucht wird."
Von daher glaube ich, dass ihr keine guten Karten habt, wenn der Urlaub nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
vg, m.
Na so zeitig darf bei uns der Urlaubsschein ja nie abgegeben werden, da wird man schief angeschaut ;)
Dafür gibt's Urlaubspläne, die werden Ende des letzten Jahres gemacht und dem Chef vorgelegt, damit er planen kann. Normalerweise werden die Urlaubsscheine hier 1-3 Wochen vorher abgegeben, also in dem Sinne waren wir ja schon sehr zeitig damit dran.
Mal ganz davon abgesehen, das da die Geburtstagsüberraschung im A*** wäre, könnten wir sonst gar nicht wegfahren dieses Jahr, da in der Firma ja dummerweise, nach den Sommerferien Urlaubssperre herrscht.
Ich mein wenn er die ersten 3 Tage von seinem Urlaub nicht kriegt okay, damit könnt ich leben, aber die restlichen 5 Tage bräuchten wir dafür unbedingt *seufz*
"Na so zeitig darf bei uns der Urlaubsschein ja nie abgegeben werden, da wird man schief angeschaut ;)"
Aha. Wer verbietet das denn?? Das ist quatsch, aber dass ihr das so seht ist jetzt für euch natürlich von Nachteil.
Wann genau soll denn der Urlaub sein?
eigentlich ab nächstem Montag, wenn aber schon solche Andeutungen kommen, fürchtet Schatzi das sein Chef dann diesen Freitag kommt und sagt Urlaub ist nicht.
Da wird kein Lamentieren helfen, sondern nur eine konkrete Frage an den Chef:
Geht mein Urlaub nächste Woche klar?
Und hör mit diesem kindischen "Schatzi" auf.
Habe ich das überlesen oder hast Du den Termin hier im Beitrag gar nicht erwähnt?
Ich denke aber grundsätzlich, dass Ihr hier schlechte Karten habt.
Ein Urlaubsantrag, der beim Chef liegt oder Urlaubswünsche, die in irgendeine Liste eingetragen wurden, nützen Euch nichts. Selbst, wenn der Urlaub bereits nachweisbar genehmigt worden wäre, könnte das in dringenden unvorhersehbaren Fällen vom AG auch kurzfristig widerrufen werden und so ein Fall liegt hier ja eindeutig vor.
Vor der Buchung würde ich mir die Genehmigung grundsätzlich schriftlich geben lassen, sonst hat man ja überhaupt nicht in der Hand.
LG,
W
Irgendwas schriftliches gibt's bei uns eigentlich nie :(
Wenn Ende des Jahres der Urlaubsplan gemacht wird, hängt der dann aus, der Chef weiß Bescheid und der sagt eigentlich nur was, wenn es zeitlich bei jemanden gar nicht paßt
Soweit ich weiss:
Genehmigter Urlaub kann nicht zurckgezogen werden. Es sei denn, es besteht ein gewichtiger Grund. Das kann eine drohende Terminverzögerung u.ä. sein, wo eine Vertragsstrafe o.ä. für den AG droht. Dann ist eine Streichung des Urlaubs rechtens, es muss aber eine Alternative angeboten werden.
Ein wichtiger Grund liegt hier vor, der Kollege fällt unerwartet aus und die Arbeit darf nicht liegen blieben. Insofern, alles korrekt (aus meiner SIcht). Der AG muss aber für eventuelle Stornierungsgebühren aufkommen. Da der Urlaub anscheinend nicht schriftlich genehmigt wurde fällt dies aber flach. Sehr schlauf vom AG... für ihn, aber zum Nachteil für die Angestellten.
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, gibt es kein Widerrufs- oder Rückrufrecht. Einmal genehmigter Urlaub kann nicht mehr einseitig durch den Arbeitgeber wieder entzogen werden. Ausnahmen sind in der Praxis faktisch nicht denkbar.
Die einzige Frage ist daher, ob hier schon eine Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber vorliegt. Das Eintragen in eine Urlaubsliste reicht dazu regelmäßig nicht aus. Anders ist dies aber dann, wenn es über Jahre praktisch nie Widersprüche des Arbeitgebers gegen die Eintragung gegeben hat und die Eintragung immer dem späteren Urlaub entsprochen hat (betriebliche Übung).
Insoweit sind die meisten Antworten hier unrichtig.
Zitat:
Treten nach der Genehmigung zwingende betriebliche Interessen auf, aufgrund derer der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen möchte, muss der Mitarbeiter der Aufhebung zustimmen. Einfach streichen darf der Chef den Urlaub also nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei einer Katastrophe oder dem plötzlichen Ausfall einer größeren Anzahl von Mitarbeitern, durch den die Produktion generell gefährdet ist, darf der Arbeitgeber den Urlaub ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers verlegen. In solchen Ausnahmefällen kann er seinen Mitarbeiter sogar aus dem Urlaub zurückholen – aber er muss dann die Kosten dafür tragen.
Zitat Ende
Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-04/faq-arbeitsrecht-urlaub
Verstehe ich das richtig, dass zwar im Dezember bereits darüber geredet wurde, dass Urlaub im April sein soll, der Urlaubsschein aber erst Anfang April abgegeben wurde? Warum denn nicht früher?
Ich würde nie einen Urlaub buchen, bevor ich auch definitiv Bescheid habe, dass der Urlaub (in dem Fall der Deines Mannes) auch genehmigt wurde!
Wir sprechen bei uns auch im Vorfeld ab, wer wann Urlaub nehmen möchte, aber ich buche definitiv erst, wenn der Urlaub auch genehmigt wurde. Brauche ich da frühzeitig Bescheid, stelle ich den Antrag halt mit genügend Vorlauf und frage noch mal nach, wenn ich nichts höre.
LG
Anja
Was Du schreibst, ist sicherlich richtig, dennoch kann trotz Buchung Deines Urlaubes der Selbige gestrichen werden, wenn ein wichtiger Grund vor liegt.
LG
Das stimmt natürlich (so was ist in unserem relativ großen Laden zum Glück noch nicht vorgekommen), mir ging's aber hauptsächlich darum, dass man ja nicht ohne Urlaubsbestätigung einfach so ins Blaue bucht ...
LG
Anja
Hallo!
Bisher hat doch der Chef noch gar nichts gesagt, oder? Sondern nur irgendein anderer Kollege hat herum geunkt?
Wenn der Chef wirklich so kurzfristig den Urlaub streichen sollte, dann kann man ihn für Schadenersatz in haftung nehmen, er wusste ja schon im Dezember dass ihr da und da Urlaub wollt, auch wenn nichts schriftlich beantragt und genehmigt wurde, es war reichlich Zeit.
Er hätte jetzt zwar einen wichtigen Grund, um den urlaub zu streichen - aber Stornokosten müsste dann jetzt trotzdem die Firma tragen.
Oder die lieben Kollegen wie etwa der nette Kerl der da herum unkt müssen die Arschbacken zusammen kneifen und dne Urlaub durch stehen.
Normalerweise kann eine Firma das abfedern, wenn zwei Leute gleichzeitig nicht da sind. Und der Chef hat ja wirklich gar nichts gesagt, da hat nur ein "besonders netter Kollege" euch die Freude auf den Urlaub verderben wollen.
Ich hoffe es ist so, das nur der Kollege herumunkt.
Es wär halt nur echt ärgerlich wenn der Chef wirklich erst auf den letzten Drücker absagt, weil wir ja insgesamt 4 Leute Leute sind die quasi zusammen Urlaub machen wollten,..dann hätten wir anderen 3 umsonst Urlaub genommen :(
Bleib erst mal ruhig, grundsätzlich reicht die Krankheit eines Kollegen schon, den Urlaub kurzfristig abzulehnen, aber dadurch dass der Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichtet ist und sich damit nicht gerade beliebt macht, und ggf. im Einzelfall genau nachweisen muss, warum es jetzt wirklich nicht anders geht, erspart sich der Arbeitgeber gerne den Ärger und lässt dann lieber die anderen Kollegen Überstunden machen. In etwas größeren Firmen ist es auch wirklich schwer zu begründen, warum es so extrem wenig Personalpolster gibt, dass schon ein Kranker und ein Urlauber alles zerstören.
Für wie viele Tage wolltet ihr denn weg fahren?
Es ist schon widersinnig, wenn es Probleme mit langfristig eingereichtem Urlaub gibt.
Ihr solltet da gar nicht erst mitmachen und den Antrag so früh als möglich einreichen..
Je kürzer der Urlaubsantrag vor dem Termin eingereicht wird, umso höher ist ja regelmäßig die Ablehnungsgefahr.
Wie wollt ihr denn z.B. jemals eine Flugreise frühzeitig buchen?