Wann Steuerklasse zurückwechseln?

Hallo zusammen!
Ich bin bis Mitte/Ende Juni im Mutterschutz und werde im ersten Lebensjahr Elterngeld beziehen. Rechtzeitig zur Elterngeld-Optimierung sind mein Mann und ich in Steuerklasse 3 (ich) / 5 (er) gewechselt. Nun die Frage, wann können wir zurückwechseln, ohne Einbußen beim Elterngeld? Und wie sieht es mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? In beiden Fällen zählen ja nur Monate vor dem Mutterschutz, so dass ich vom Gefühl her sagen würde, dass wir ohne Einbußen jetzt schon zurückwechseln können müssten auf 3 (er) / 5 (ich). Kennt sich hier jemand aus?

Danke und liebe Grüße!

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Soweit ich weiß darf man nur ein mal im Jahr die lohnsteuerklasse ändern.

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Ich meine nach dem Bezug des Mutterschaftsgeldes sprich 8 Wochen nach Geburt. Dann werden wir auf jeden Fall wechseln.

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Da das Mutterschaftsgeld nicht versteuert wird (muss aber beim Jahresausgleich angegeben werden), wäre es am günstigsten, schon jetzt zu wechseln.

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Bitte bedenkt aber dass wenn ihr monatlich mehr Geld habt wegen günstigen Steuerklassen dass ihr das dann nachbezahlt bei der Steuererklärung.

+/- null kommt nämlich nix bei raus ob man 3/5 oder 4/4 hat.
Meine Freundinnen wollten daß nicht glauben und zahlen ordentlich nach (grob dass, was ihr monatlich nun mehr habt wegen 3/5)

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Der TE geht es nicht um die Steuerlast die bleibt immer gleich. In der Hinsicht hast du natürlich recht das eine geringere Steuervorauszahlung dann zu einer Nachzahlung führen kann z.B beim Wechsel von 4/4 in 3/5.

Der Vorteil des rechtzeitigen Wechsels zugunsten des höheren Nettoeinkommens der Frau führt hier aber zu einem höheren Elterngeld! Dieses wird zwar durch den Progressionsvorbehalt auch zu einer höheren Steuerlast führen aber nicht in der Höhe der Elterngelddifferenz da die Steuerlast anteilig immer nur um paar Prozent dadurch steigen könnte.
Wechselt die Frau z.B in die 3 und der Mann in die 5 und hat der Mann das höhere Einkommen dann zahlt in der Kombi der Mann mehr Steuern als Vorauszahlung,damit wird das monatliche Gesamtnetto beider eher wieder geringer sein als bei 3/5 andersherum, so dass hier die Nachzahlung für den Zeitraum eher geringer wird. Sinnvoll ist es dann nach Beginn des Mutterschutzes wieder zurückzuwechseln. Um eventuelle Nachzahlungen durch den Progressionsvorbehalt zu vermeiden ist es dann eventuell sinnvoll in die 4/4 zu wechseln, aber pauschal kann man das eh nicht sagen sondern müsste das im Einzelfall immer durchrechnen da die Einflussfaktoren zu unterschiedlich sind. Weiterhin ist es auch einfach eine Ansichtssache ob man dem Finanzamt/Staat das Geld im Voraus gibt und dann lieber etwas zurückbekommt oder man sich das durchrechnen lässt und recht zielgenau das vorauszahlt was auch notwendig ist (z.B. 4/4 mit Faktor) oder mit einer Nachzahlung rechnet und das als Darlehen vom Staat nutzt.

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wir sind jetzt 4 und 4 werden nach den mutterschaftsgeld in 3 er und 5 ich wechseln.
das haben wir vor 7 jahren bei meinem sohn auch gemacht.
unser steuerberater hatte es ausgerechnet und so mussten wir nichts nachzahlen.

lg whitangel-klf 30+2

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Da ich beim Finanzamt arbeite, kann ich dir sagen, das man nur einmal im Jahr wechseln kann. Kannst somit erst 2017 deine Steuerklasse wieder ändern

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Wenn du das im Finanzamt gelernt hast, dann ist das echt traurig, denn beim Wegfall eines Einkommens kann man auch problemlos ein zweites Mal im Jahr wechseln!

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Hätte ich dazu schreiben sollen:Wir haben letztes Jahr im September das letzte Mal die Steuerklasse gewechselt. Könnten also jetzt jederzeit zurückwechseln, die Frage ist nur wann :-)

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Huhu,

wir sind direkt zurück gewechselt.

Also sogar noch während ich mutterschaftsgeld bezogen habe. Der Steuerberater hat uns empfohlen es nach dem Musch.Geld Bezug zu machen. Für uns hatte es sich aber eben etwas früher ergeben. War auch wichtig weil mein mann dann gleich wieder ne ganze Ecke mehr verdient hat.

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Wenn du jetzt im Mutterschutz bist, dann könnt ihr zurückwechseln. Dann passiert weder beim Elterngeld noch beim Mutterschaftsgeld etwas und da damit dein Einkommen wegfällt, darf man dies auch, wenn es ein zweiter Wechsel im Jahr ist!

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Danke! :-)