Beschäftigungsverbot - Vertragsänderung - Hilfe?!

Hallo ihr Lieben,

ich bin aktuell ganz frisch schwanger und mein FA sagte bei meinem Termin gestern, dass er mir gern aufgrund meines Berufes ein Beschäftigungsverbot erteilen würde.

Jetzt habe ich folgende Sorge:

Ich arbeite derzeit in Teilzeit auf 16 Std. (in der Elternzeit des 1. Kindes). Meine Elternzeit und somit die Teilzeitstelle würden am 01.08.2016 auslaufen. Normalerweise würde ich dann automatisch in meinen Vollzeitvertrag zurückfallen.

Jetzt habe ich aber Angst, dass genau dies nicht passiert wenn ich in ein Beschäftigungsverbot gehe.

Wisst ihr wie das rechtlich geregelt ist oder könnt mir sagen wo ich das erfragen kann?

Lieben Dank schonmal im Voraus.

Totelachundel

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Nein, du bekämst ab dem 2.8. dein Vollzeit Gehalt, da deine TzStelle befristet ist auf die Elternzeit.

Aber: dein FA darf dir KEIN BV aufgrund deines Berufes aussprechen. Das ist nämlich Sache deines AG!

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Dieses Gerücht hält sich hartnäckig ist aber nicht wahr. Ich habe seit der 13. Woche ein berufsbedingtes Beschäftigungsverbot von meiner FÄ...

LG Rose...

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Das ist kein Gerücht sondern Tatsache. Für den Arbeitsplatz ist der AG zuständig!

Da überschreitet der FA seine Kompetenzen! Das ist eindeutig geregelt , siehe Mutterschutzgesetz.

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DA ein BV so ist, als ob du arbeitest, geht das mit dem Vertrag genau so, wie wenn du normal arbeiten würdest.

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Ich weiß nicht wo das geregelt ist, ob ein Vertrag automatisch auf Vollzeit umgestellt werden muss, selbst wenn eine AN im BV ist. Weil du ja ohnhin im BV nicht arbeitest, welches Interesse sollte der AG dann an einem Vollzeitvertrag haben?

Aber worauf ich hinweisen wollte: dein Arzt ist nicht für deinen Beruf, d.h. für deine Tätigkeit zuständig, sondern nur der AG. Ein Arzt darf nur aus berechtigten medizinischen Gründen ein individuelles BV ausstellen, alles andere ist anfechtbar. Dann hast du am Ende evtl eine Vollzeitstelle und musst tatsächlich noch Vollzeit arbeiten gehen.

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Damit das Thema WARUM ich mein BV bekommen soll hier endlich mal ein Ende nimmt (war ja auch nicht die Frage):
Ich habe aufgrund des Mobbings tatsächlich starke psychische Probleme in Form von Depressionen und Angstattacken. Da dies eindeutig eine gesundheitliche Schädigung darstellt die auch für die Schwangerschaft gefährlich werden kann ist das BV absolut gerechtfertigt!

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"Ich weiß nicht wo das geregelt ist, ob ein Vertrag automatisch auf Vollzeit umgestellt werden muss, selbst wenn eine AN im BV ist. Weil du ja ohnhin im BV nicht arbeitest, welches Interesse sollte der AG dann an einem Vollzeitvertrag haben?"

Ich bitte dich, gerade du solltest das wissen, das mit Ende der Elternzeit der ursprüngliche Vertrag wieder auflebt! Und genau das ist bei der TE der Fall. Sie braucht keinen Vollzeitvertrag, den hat sie schon.

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