Einmalzahlungen Teilzeitarbeit wärend Elternzeit

Hallo!!!
Mich beschäftigt hier gerade eine Frage.Ich arbeite während meiner Elternzeit Teilzeit(15Std/Woche).Dazu wurde natürlich das Elterngeld neu berechnet und dementsprechend reduziert...
So,nun muß ich hier in der Arbeit die Feiertage arbeiten und bekomme dafür Feiertagszuschläge.Auch Urlaubsgeld wird im Mai noch gezahlt.

Hier nun meine Frage: Werden diese Einmalzahlungen für die letzte Berechnung für das Elterngeld(nach Ende der Elternzeit muß ich meine Lohnzettel in der Behörde vorlegen) hernagezogen??Das heisst,muß ich dann einen Teil des ausgezahlten Elterngeldes zurückzahlen da ja diese Einmalzahlungen hinzugekomen sind...?
Im Netz steht zwar das diese Sonderzahlungen nicht für die Brechnung des Elterngelds herangezogen werden,aber ich wollte nun hier mal fragen ob jemand von Euch das schon durch hat??

LG!!!Hilde.#winke

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Hallo.

Also ich denke mal nicht, dass sie mitgerechnet werden. Ich war auch ein Jahr zuhause und habe währenddessen Weihnachtsgeld bekommen. Dieses wurde auch nicht rückgerechnet.

LG

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http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html Absatz (1) Satz 2

Wenn diese Sonderzahlungen nicht für die Elterngeldberechnung herangezogen werden (Sonstige Bezüge) werden diese auch nicht bei der Nachberechnung durch Teilzeitarbeit berücksichtigt, da dann ja als korrigierte Berechnungsgrundlage die Differenz aus anrechnungsfähigem Einkommen aus dem Bemessungszeitraum und dem Einkommen im Bezug nach den selben Regeln berechnet werden und für den jeweiligen Elterngeldmonat neu berechnet werden.

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Urlaubsgeld wird nicht angerechnet, wenn die Zuschläge versteuert werden, werden die natürlich mit angerechnet, wurden sie ja auch vorher dann bei der Berechnung, sonst nicht.