Hallo,
ich bin derzeit in Elternzeit mit meinem zweiten Kind. Zum 1.9. müsste ich wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe auch einen Anspruch auf Teilzeit, da ich vor der Elternzeit schon Teilzeit gearbeitet habe.
Dennoch gibt es verschiedene Gründe weshalb ich nicht mehr zum Arbeitgeber zurück möchte und bin gerade dabei mich umzusehen.
In meinem Arbeitsvertrag ist aufgrund der langen Zugehörigkeit zum Unternehmen eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten verankert.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist nun während der Elternzeit? Auch 6 Monate, oder gilt während der Elternzeit eine Sonderregelung?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
sweet
Kündigung während Elternzeit durch Arbeitnehmer
die 6 Monate gelten auch für Dich, / auch der Kündigungsschutz - also Ende FEB´17.
im Gegenseitigen Einvernehmen und sofern Du schon vorher einen anderen Job hast, lässt doch jeder ARbeitgeber mit sich sprechen.... sag es ihm einfach, dann könnt ihr euch einigen...
kein Arbeitgeber nimmt gerne jemanden zurück, wenn er weiß, dass dann ein paar Tage später die Kündigung reinflattert... vielleicht ist er froh, deinen Ersatz zu behalten? oder du wirst gekündigt und musst einfach nicht mehr kommen? -- es gibt soooo viele Varianten, die man spielen kann, wenn man sich einig ist...
Voraussetzung ist halt, dass du einen anderen Job hast ... auf AG-Geld hast du unter solchen Bedingungen dann ohne Sperrfrist keinen Anspruch...
Frag einfach... -- manches regelt sich so einfach, wenn man nicht erst an alle Gesetze und Komplikationen denkt, sondern einfach mal mit dem Chef redet....
"die 6 Monate gelten auch für Dich, / auch der Kündigungsschutz - also Ende FEB´17."
Nein, tun sie natürlich nicht, denn sie ist ja aktuell noch in Elternzeit und kann somit problemlos zum 1.9. kündigen, zumal auch mit 6 Monaten sie zum 1.11. kündigen könnte, wie kommst du denn auf den 1.2.17?
Das ist doch nun eindeutig total falsch!
Wollte nur mal klarstellen das ich natürlich nur unter der Voraussetzung kündigen werde wenn ich einen neuen Job habe!
Es geht mir hier nicht um Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern darum, das wenn für mich die 6 Monate gelten, ich so oder so nochmal bei meinem alten Arbeitgeber anfangen müsste, da ich sonst 6 Monate zum Elternzeitende nicht einhalten kann.
Für mich gibt es einen Ersatz der auch seinen Job behalten wird. Es ist eine riesen Firma, und ich würde einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen - was genau das sein wird, steht momentan noch in den Sternen und ergibt sich oft erst kurzfristig.
Dann kündige fristgerecht (drei Monate) zum Ende der Elternzeit. Das ist nämlich die Sonderregelung und die Frist kannst du auch noch einhalten.
danke, genau das wollte ich wissen. also 3 Monate.
Was passiert wenn ich den Arbeitgeber wechsle mit den übrigen Elternzeitjahren?
Ich habe noch 1 Jahr von meinem 1. Sohn und auch 1 Jahr von meinem 2. Sohn.
Ich weiß zwar nicht ob ich die irgendwann nehmen werde - momentan nicht geplant. Aber es wäre gut zu wissen ob ich hier was unternehmen muss oder was damit passiert?
Für das 1. Kind ist das vermutlich weg, wenn das schon drei ist, egal wo.
Fürs 2. Kind kannst du beim neuen AG die Übertragung noch beantragen und evtl. später nehmen.
Ja, du hast natürlich wie alle nach dem BEEG eine Sonderkündigungsfrist, 3 Monate zum Ende der Elternzeit, wenn du die abgibst, dann kannst du das aktuell noch problemlos einhalten.