Arbeitsunfähigkeit

Hey ihr lieben,

ich muss morgen eh zum Frauenarzt aber vllt kann mir eine von euch ja vorher schon helfen :-)
Und zwar bin ich in der 30. SSW schwanger mit Zwillingen. Habe damals auch relativ schnell ein Beschäftigungsverbot bekommen für jegliche Tätigkeit. Mein Arbeitsvertrag war jedoch befristet und wurde dadurch selbstverständlich nicht verlängert.
Nun nach langem Hin und Her und gängen zum Arbeitsamt und Krankenkasse habe ich einen Bescheid über Krankengeld bekommen, welches ich auch rückwirkend ab 1. März bezahlt bekomme.

Ich brauche dafür jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von meinem Frauenarzt fürs Krankengeld.

Kann mein Arzt das denn rückwirkend ab 1. März ausstellen???

Ich kenn mich da nicht aus.

Vllt gibt es ja eine Arzthelferin unter euch oder jemand mit einem ähnlichen Fall :-)

wäre halt froh wenn das alles endlich geklärt ist. Gar nicht nur wegen dem Geld sondern weil es einfach nervt wenn man immer wieder vertröstet wird.

Lg

ferrari mit 2 Ladies inside

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Hallo,

also ich weiß nicht, wie es beim Hausarzt ist. Aber beim Zahnarzt (arbeite ich) können AU's nicht rückwirkend ausgestellt werden. Noch dazu ist Ende März Quartalsabrechnung...das ist dann nochmal ein Problem...
Eigentlich wissen das die Krankenkassen.

Jedoch würde ich trotzdem mal nachfragen. Ich hoffe, es gibt eine Lösung für dich.

Alles Gute mit deinen Mädels :)

LG Snoopy mit Pünktchen 14+4

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Hallo:)

Also ich habe beim Allgemeinmediziner gearbeitet Un man kann höchstens 1 Tag rückwirkend eine Au austellen.

Aber einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.

Lg nessa2491

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Zugelassen ist eine Rückdatierung von bis zu 2 Tagen, in wenigen Ausnahmefällen bis zu 1 Woche, so die Ärztekammer.

Der Arzt KANN zwar zum 1. März zurückdatieren, geht dabei aber ein hohes Risiko ein, da er sich u.a. gegenüber der Krankenkasse schadensersatzpflichtig macht.

Dabei ist entscheidend, ob ein Befund zu dem Zeitpunkt vorgelegen hat, der eine AU rechtfertigen würde, die du aber aufgrund von Berufsverbot/Arbeitslosigkeit nicht bekommen hast.

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hab jetzt nochmal bei der krankenkasse angerufen. die meinten bei Krankengeld muss das rückwirkend gemacht werden. und darf gar nicht vordatiert werden quasi.

wusste das auch nicht.

mal schauen was mein arzt morgen sagt.... ich befürchte ja er weiß auch nicht das er das darf weil das wohl erst seit 1. januar 2016 so läuft

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Hallo,

arbeite bei der Krankenkasse im Krankengeldbereich.

Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Das heißt, der Arzt stellt heute fest, dass du rückwirkend seit 01.03.16 AU warst. bis 31.12.2015 gab es da 2 Unterschiedliche Formulare

Einmal die normale Krankmeldung (darf längstens 3 Tage rückdatiert werden)
und einmal den Auszahlschein. Dort steht dann AU seit 01.03.16 festgestellt am 02.05.16

Seit 01.01.16 gibt es nur noch 1 Formular. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bekommst du Krankengeld musst du drauf achten das unten am Rand der Bescheinigung das Feld "Krankengeld ab der 7. Woche" angekreuzt ist.

Das heißt der Arzt bescheinigt
AU ab 01.03.16
festgestellt am 02.05.16
AU bis .... entweder ein Datum in der Zukunft wenn du noch weiter AU bist oder eben das Ende-Datum
und dann kreuzt er unten an "Krankengeld ab der 7. Woche"

Bescheinigt der Arzt außerdem den letzten Tag der Krankheit muss er noch das Feld "Endbescheinigung" ankreuzen. Bist du noch weiter krankgeschrieben, lässt er das noch frei.

Alles Gute!
LG Cataleya