Mutterschaftsgeld - Fragen

Ich frage für eine Bekanntin #winke

Ist man sofort nach Eintritt eines festen Arbeitsverhältnisses Mutterschaftsgeldberechtigt, oder muss man erst eine zeitlang festangestellt gewesen sein in dem Betrieb etc.? Wenn ja, wie lange? Ich habe von 12 Monaten gehört. Sprich, man wäre, hat man bspw. 11 Monate gearbeitet und verkündet man eine Schwangerschaft noch gar nicht Mutterschaftsgeldberechtigt #kratz Stimmt das?

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet? Nach dem vorangegangenen Lohn? Angenommen man hat bislang 20 Stunden gearbeitet, stockt dann aber einen Monat lang auf 30 Stunden auf und verkündet in diesem Monat die Schwangerschaft. Stehen einem dann die 30 Stunden die Woche zu oder die 20 Stunden? Die Stunden sind nur reine Beispiele.

Und dann noch allg.: Darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau während der Probezeit entlassen oder tritt der Entlassungsschutz erst nach der Festanstellung ein?

#danke

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Also das man so und solang angestellt sein muss weiß ich nicht. Dann würde ich nichts bekommen#schwitz
Habe letztes Jahr im September in einem neuen Betrieb angefangen.
Aber meines Wissen bekommt man den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Bei mir würden dann 4 mit 0 berechnet werden,da ich ja nur 8 Monate "gearbeitet" habe. Und mein MuSchu am 9.5. beginnt.

Und nein dich darf man sich nicht in der Probezeit kündigen, ich bin auch in Probezeit schwanger geworden und musste sogar ins BV. Also doppelt Sch..... Für mein AG.

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12 Monate vor Mutterschutz sind zur Berechnung vom elterngeld

3 Monate durchschnitt vor Mutterschutz ist das Mutterschutz Geld

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...zu faul zu googeln?? Diese Infos sind alle im Netz zu finden...

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Stell dir vor, wir sind im Netz. ;)

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1. 99,999 % aller Fragen hier im Forum sind im Netz zu finden = Wenn jeder nur noch googeln würde, bräuchte man keine Foren mehr. Schön, dass du dich selbst nicht dran hälst.

2. Ich habe gegoogelt, frage aber aus guten Gründen doch hier mal nach.

#danke

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Es gibt keine Mindestzeit. Du bist sofort berechtigt.

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#danke Euch #herzlich

Wenn ich es richtig verstanden habe;

Ist man schwanger, darf einem auch während der Probezeit nicht gekündigt werden.

Diese 12 Monate vor Mutterschutz sind zur Berechnung vom Elterngeld und 3 Monate vor dem Mutterschutz sind der Durchschnitt des Mutterschutzgeldes.

;-)#pro

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" 3 Monate vor dem Mutterschutz sind der Durchschnitt des Mutterschutzgeldes."
Ja, in soweit richtig, aber das kann auch auf kürzere Zeit berechnet werden oder sogar ohne Zeit davor nur nach Vertrag, anders als eben beim Elterngeld.

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Hallo,
Also wegen der Probezeit muss deine Bekannte genauer im Vertrag schauen.
Ist die Probezeit unbefristet, dann kann ihr gar nichts passieren. Aber ist die Probezeit befristet und geht anschließend in ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis über, kann der Arbeitgeber sie zum Ende der Probezeit entlassen (sprich Vertrag nicht verlängern).

Dies kann ich mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, denn bei mir war das nämlich so der Fall. Ich hatte dann auch geklagt, aber leider verloren.

Also deine Bekannte soll unbedingt nochmal in den Arbeitsvertrag rein schauen und vielleicht kann sie es ja mit verkünden bis nach dem Ende der Probezeit hinaus zögern.

LG Rettungszwerg83 mit Bauchzwerg Ssw 24+6