Hallo liebe Fomis,
habe mich frisch angemeldet und gleich mal eine kleine Frage an euch.
Ich habe letzten Monat die Pille abgesetzt, möchte meinem Körper jetzt 1-2 Monate Ruhe gönnen (gut, das ist nicht der eigentliche Grund – es stehen noch 2-3 besondere Festlichkeiten an, die ich noch gerne „mitnehmen“ würde) und dann wollen wir’s mal probieren und drauf ankommen lassen…
Ich habe mich jetzt schon einige Zeit etwas „schlau“ gelesen und bin dabei auf das Elterngeld gestolpert, welches ja 12 Monate vor Geburt anhand des Nettoeinkommens berechnet wird. Da ich zuhause bleiben werde, wenn’s soweit ist, stellt sich mir nun die Frage, wie ihr das mit der Steuerklasse geregelt habt:
Wir haben z. Zt. beide noch Steuerklasse IV. Man soll aber ja möglichst in Steuerklasse III wechseln, um das höchst mögliche Elterngeld zu bekommen. Der Wechsel muss aber ja spät. 7 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz beantragt sein. Wir habt ihr das gemacht? Schon sehr zeitig gewechselt? Oder habt ihr eure St.klassen so gelassen bzw. zu spät beantragt? Ich könnte zwar einerseits jetzt schon wechseln, damit ich rechtzeitig in III bin, aber der Wechsel wird ja auch meinem Arbeitgeber bekannt gegeben und da wir ein sehr kleiner Betrieb sind, wird meiner Kollegin aus der L&G-Abrechnung sofort klar sein, was da Sache ist… Das möchte ich möglichst vermeiden… Solange die ersten drei Monate nicht rum sind, möchte ich es eigentlich auch geheim halten. Ist aber wohl nicht möglich, oder habt ihr eine Idee? Deswegen aber erst später die St.klasse zu wechseln und auf mehr Geld zu verzichten, ist aber ja auch schwachsinnig…
Ach Mensch, man ist noch nicht mal schwanger und macht sich um sowas schon solche Gedanken;)…
Vielleicht geht’s ja jm. ähnlich oder kann einfach mal berichten, wie’s bei euch war.
LG, Sarah
Steuerklassenwechsel vor Schwangerschaft?
Hallo,
ich bin weit von dem Thema entfernt und stelle mir dennoch die Frage....wenn Du jetzt die Steuerklasse wechselst, bekommst Du weniger Geld heraus oder zahlst nach, nur, damit Du mehr Elterngeld hast? Ist das nicht ne Milchmädchenrechnung?
LG
Man kriegt ja in Steuerklasse III entsprechend mehr Geld raus. Das Elterngeld wird vom Nettoeinkommen berechnet, sodass es sich durchaus lohnt, den Wechsel vorher noch zu machen...
Am Ende des Jahres zahlt man die gleichen Steuern - ob nun direkt vom Gehalt abgezogen oder ggf. durch Vorauszahlungen die man durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder rein holt...
Furch den Lohnsteuerjahresausgleich gleicht sich das ja aus, die Steuerlast bleibt ja gleich nur die Vorauszahlungen ändern sich.
Geht sie rechtzeitig in die 3 und ihr Mann in die 5 wird ihr Elterngeld aber anhand der 3 berechnet und bedeuted dann für 10 Monate eine höhere Elterngeldsumme. Die erhöhte Elterngeldsumme kann durch den Progressionsvorbehalt zwar eventuell wieder zu einem höheren Steuersatz für den Zeitraum während des Elterngeldbezuges führen aber ist trotzdem immer noch wesentlich geringer als das Mehr an Elterngeld welches sie erhalten kann.
Hallo!
Mit diesem Gedanken liegst du völlig richtig und dieses Vorgehen ist auch absolut legitim! Da Du und Dein Partner momentan beide Steuerklasse IV habt, gehe ich davon aus, dass ihr ungefähr gleich viel verdient. Wenn Du nun in Klasse III wechselst und er in V erhöht sich Dein Nettoeinkommen und seins verringert sich, was sich aber in etwa die Waage halten sollte. Der klare Vorteil ist, dass sich somit auch das Kindergeld später erhöht. Nach der Geburt könnt Ihr einfach die Steuerklassen tauschen und habt dadurch einen finanziellen Vorteil.
Ich selber hätte es auf jedenfall so gemacht, wenn ich nicht erst im Juli heiraten und im Dezember mein Baby bekommen würde. Tja, pech gehabt das hätte ich mir vorher überlegen sollen! Also kann ich Dir nur raten: mach das auf jedenfall so!
Wie Du das allerdings Deinem Arbeitgeber erklären sollst kann ich Dir leider nicht sagen. Entweder Ausrede erfinden (Dein Mann verdient plötzlich weniger) oder die Wahrheit sagen. Was aber auch nicht unbedingt klug ist.
Ich kann Dir nur sagen, bei mir wären es mehr als 50 Euro Kindergeld im Monat mehr gewesen. Dafür hätte ich mir schon was einfallen lassen
Kindergeld ist immer gleich hoch, egal welche Steuerklasse und nein, Elterngeld wird immer noch nicht vom Netto berechnet!
Ok - mein Fehler. Das sollte natürlich heißen "bei mir wären es mehr als 50 Euro ELTERNgeld im Monat mehr gewesen". Kindergeld ist natürlich immer gleich.
Diese Differenz habe ich von der Seite https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner wo ich die Szenarien mit beiden Steuerklassen durchgerechnet habe. Also wenn das falsch sein sollte tut es mir leid, dass ich Fehlinformationen kund tue.
HIer sind mehrer Korken drin, es wird anhand des BRUTTOs abzüglich Steuern nach der überwiegenden Steuerklasse und Pauschalen berechnet.
"Man soll aber ja möglichst in Steuerklasse III wechseln, um das höchst mögliche Elterngeld zu bekommen. Der Wechsel muss aber ja spät. 7 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz beantragt sein. "
Man kann und nein, nicht 7, sondern 6 (wenn du vorher nur eine Steuerklasse hattest), weil dann die letzte zählt bei gleicher Anzahl ;).
Nein, 3 Monate geheim halten und dann noch rechtzeitig wechseln klappt nicht!
Erstmal vielen Dank für eure Tipps u. Hinweise.
Puuuh, das ist noch alles ziemlich verwirrend für mich…
So wie ich das jetzt verstehe, ist es in jedem Fall ratsam, rechtzeitig in die III zu wechseln.
Dass es nicht klug wäre, als Mutter die VI zu haben und der Mann die III macht für mich ja Sinn, aber wie sieht es denn aus, wenn beide einfach die IV behalten?
Sonstige Einnahmen durch Verpachtungen spielen dabei keine Rolle, oder? Es geht einfach direkt ums Nettoeinkommen? Also ich meine: nicht das ich jetzt in die III wechsele, nur um mehr Elterngeld zu bekommen, und mein Mann in die V wechselt, aber durch Verpachtungen, ein größeres Einkommen im Jahr hat als ich, und wir dann am Ende eine große Steuernachzahlung deswegen haben… Vielleicht ist es dann mit IV/IV doch klüger???
Nein, es geht ums Bruttoeinkommen aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Arbeit.
Wir sind sogar in 3/5 geblieben, also ja, evtl. ist es ratsam in 4/4 zu bleiben oder ihr legt eben das Geld ganz streng zurück, wenn ihr jetzt mehr haben solltet.
Denn die Steuern sind am Jahresende gleich, das daraus entstehende Elterngeld nicht!