Resturlaub vor Mutterschutz

Hallo. Ich bin in der 29 SSW und seit 2 Wochen wegen verkürzten Gebärmutterhals krank geschrieben Stimmung auf der Arbeit deswegen sehr angespannt mir gegenüber und hat schon sogar was mit Mobbing zu tun und das nur weil ich schwanger bin und nun auch eine Krankmeldung habe. Im Januar habe ich gleich mein Urlaub so Verteilt, dass ich eine Woche vor Mutterschutz Urlaub nehme. Jetzt zu meiner Frage, mein Frauenarzt sagt vor Mutterschutz gehe ich auch nicht mehr arbeiten sondern werde bis zum Schluss krank geschrieben das wären dann insgesamt 7 Wochen am Stück Krankenschein und somit ein Fall für Krankengeld. Kann ich denn nicht dem Arzt sagen das er mich nur bis zum Rest Urlaub krank schreiben soll und ich dann Resturlaub nehme und dann direkt in Mutterschutz? Was meint ihr? Sieht blöd aus oder wenn ich erst Schein abgebe und dann auf einmal Resturlaub nehme aber der ist ja schon seit Januar von mir und meinen Kollegen verplant worden. Habe auch beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen er könnte aber nichts genaues sagen, meinte nur das es nicht mer Mutterschutzgesetz sondern Arbeitsrecht ist und er mir keine Auskunft geben kann weil er sich da net so auskennt und er würde mir raten einen Anwalt zu nehmen weil die Stimmung wegen meiner Schwangerschaft nicht mehr harmonisch zwischen mir und Chef ist......es ist auch so das ich da nicht mehr zurück gehe nach der Elternzeit und deswegen schon mein Urlaub gerne genommen hätte sonst verfällt er ja......
Was soll ich nur tun....das andere ist ja, dann bekomme ich Krankengeld und zwar nur wegen der einen Woche wenn ich die nicht als Urlaub nehme. Soviel würde ich ja eigentlich nicht verlieren an Geld...aber mein Urlaub ist mir so schade wenn er tatsächlich verfällt. Und kann ich den Urlaub ausbezahlt bekommen irgendwann? Gibt es jemanden der mir helfen könnte

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Lass dich 6 Wochen krankschreiben und nimm die letzte Woche deinen Resturlaub und gut ist. Ich denke dein Arzt wird da sicher mitspielen.

Und dein Urlaub verfällt nicht in der Elternzeit. Solltest du also nach der Elternzeit nicht zurück in das Unternehmen gehen, dann müssten die dir nach Beendigung deines Vertrages den Urlaub ausbezahlen. So hat man mir das mal erzählt. Wenn es anders sein sollte darf man mich gerne verbessern.

LG
Kathrin mit Bauchprinz (27+1)

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dein Urlaub verfällt nicht der bleibt bis nach deiner Elternzeit bestehen. Ich würde mich an deiner Stelle bis zum Mutterschutz krankschreiben lassen, für die Zeit wo du ins Krankengeld rutscht lässt du dir von deinem FA eine Bescheinigung ausstellen für den Elterngeldantrag, eine Schwangerschaftsbedinkte Krankmeldung die Krankengeld mit sich bringt darf keine Auswirkung fürs Elterngeld haben man muss es halt nur vom FA bescheinigen lassen. Wenn du nach der Elternezeit dann nicht wieder zu deinem AG zurück gehst weil du gekündigt hast muss er dir den Urlaub auszahlen.

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Hallo,

Wenn Dein Arzt Dich Krankschreibt, bist Du Krank!

Und wenn es sieben Wochen werden, ist das so, Stimmung hin oder her.

Dein Urlaub muss Dir vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, so Du ihn nicht nehmen kannst.

Und ich glaube nicht, das die Stimmung besser wird, wenn Du gegen den Rat Deines Arztes Urlaub nimmst, statt Krankgeschrieben zu bleiben. Hat ja auch was Versicherungstechnisches.

Und wenn Du ohnehin nach der Geburt nicht zurück gehen möchtest...Who Cares!??

Sieh zu das Du Dich schonst & hab eine tolle Restschwangerschaft!!

Alles gute!

Scot

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Der Urlaub muss nicht ausgezahlt werden wenn sie ihn nicht vor dem Mutterschutz nehmen kann, aber er darf auch nicht verfallen, erst wenn Sie kündigt muss der Urlaub ausgezahlt werden.

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Es kann aber sein, wenn dein Arbeitgeber ein Arsch ist, dass er dir dann nicht diese Woche Urlaub gibt, weil du ja 6 Wochen schon weg warst. Wieso bekommst du kein Beschäftigungs Verbot, sondern wirst nur krankgeschrieben?
Ich kenne mich nicht so damit aus, aber glaube BV wird anders gerechnet.

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Ich weiß nicht warum ich kein BV bekomme. Wahrscheinlich ist es viel Papierkram für den Arzt und Krankenschein einfacher..kann sein oder

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Das kann sein, aber ist nicht gut, wegen dem anstehenden Krankengeld, was du dann bekommst.

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Urlaubsfragen sind tatsächlich arbeitsrechtliche Fragen, die sind so im Detail nicht genau geregelt, es gibt aber Grundsätze.

Wenn du krank bist, musst du in der Zeit nicht Urlaub nehmen. Der Urlaub verfällt aber nicht, sondern du kannst den Urlaub behalten bis du nach der Mutterschutzfrist und ggf. bis nach der Elternzeit wiederkommst. Und wenn das nicht der Fall sein sollte, dann verfällt er auch nicht, sondern du kannst dich auszahlen lassen.

Wenn du das nicht haben möchtet, dann musst du mit deinem AG sprechen und den Vorschlag machen, 1 Woche den bereits lange angekündigten Urlaub zu nehmen vor der Mutterschutzfrist. Da das auch für den AG günstig wäre, wird er wohl nichts dagegen haben. Wenn er nicht mitmacht, hast du eben Pech gehabt.

Nur mit dem Verreisen wäre ich vorsichtig. Eine evtl Reise muss mit dem Arzt abgeklärt werden, der dich krankgeschrieben hat.

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Lass Dich krankschreiben bis zum Mutterschutz, so wie der Arzt es empfiehlt. Der Urlaub muss dir ausbezahlt werden und fertig.

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Der Urlaub muss ihr erst bei Vertragsende ausgezahlt werden! Der bleibt nämlich bis nach der Elternzeit bestehen.