Kündigung AG wegen Insolvenz

Hallo liebe Mamis,

mein Fall ist etwas verzwickt & wie so oft, kann mir keine Fachstelle eine vernünftige Aussage / Beratung geben. Vielleicht hatte von euch schon jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.

Kurz zu mir, ich bin in der 24 SSW schwanger & habe Anfang September ET. Es ist unser erstes Kind & zu Beginn der Schwangerschaft war ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in leitender Position.

Zu meiner Situation: Mein AG hat Anfang März Insolvenz angemeldet, das Verfahren wurde Anfang April eröffnet & der gesamte Betrieb wird eingestellt. Weiterführung unmöglich. Daher wurde nun auch mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.16 gekündigt, Zustimmung des Gewerbeamts liegt vor, ist also alles rechtens.

Nun habe ich mich zum 01.06.16 arbeitslos gemeldet. Da ich realistisch bin, gehe ich davon aus, dass mich kein AG mehr im 7. Monat einstellen wird. Daher werde ich ALG I beziehen müssen bis zum Beginn des Mutterschutzes (23.07.16).

Im Normalfall wird bei Arbeitslosigkeit das Mutterschaftsgeld nur in Höhe des ALG ausbezahlt, gilt das auch bei einer Arbeitslosigkeit weg Insolvenz? Kann ja nichts dafür, bzw. wenn man so kurz vorher arbeitslos wurde? Die 13€ / Tg von der KK werden ja regulär bezahlt, ich habe gehört, dass es eine zuständige Behörde gibt, welche den AG Anteil in solchen Fällen übernimmt, weiß jemand was darüber?

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit ALG I eigentlich mit 0,00€ gerechnet, gilt dies auch bei der Arbeitslosigkeit durch Insolvenz?

Ist es für die Elterngeldstelle relevant ob der Lohn während der Beschäftigungszeit vom AG auch tatsächlich ausbezahlt wurde? Aktuell sieht es so aus, dass ich meinen April/Mai Lohn abschreiben kann.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand die ein oder andere Info geben könnte & einen Tipp hat, wo ich mich beraten lassen kann. Nicht mal mein Anwalt kann hierzu fundierte Auskünfte geben, da die Gesetzeslage derart komplex ist...

Herzlichen Dank!!!
Liebe Grüße
Elli

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1. Mutterschaftsgeld:
Ansprechpartner Krankenkasse die übernimmt den AG-Zuschuss->
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html
"(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses im Sinne des § 165 Absatz 1 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch seinen Zuschuss nach Absatz 1 nicht zahlen kann."

2. Elterngeld:
Habe ich leider keine Sonderregelung gefunden, für die Arbeitslosigkeit aufgrund von Insolvenz.

Für die eventuell nicht bezahlten Monate für die aber eine Abrechnung vorliegt sollte folgendes gelten sobald das ganze im Steuerbescheid durch die Abrechnung auftaucht egal ob real bezahlt oder nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html :
"(2) Grundlage der Ermittlung der Einnahmen sind die Angaben in den für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den maßgeblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen wird vermutet."

Liegt keine Abrechnung vor und du bekommst Insovenzausfallgeld fliesst dieses leider nicht in die Elterngeldberechnung ein:
http://www.kanzlei-blaufelder.com/elternpech-bei-insolvenz-insolvenzgeld-erhoht-nicht-das-elterngeld/

siehe auch http://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf Seite 105 Absatz 2.1.3.1

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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, das hat mich auf jeden Fall schon weiter gebracht.

Was mich etwas schockt ist, dass das bezahlte Insolvenzgeld beim Elterngeld nicht mit angerechnet wird. Ich habe ja in dieser Zeit ganz normal gearbeitet & ich werde bestraft für die Unfähigkeit meines Chefs...wieder mal wird null auf das Wohl des kleinen AN geachtet.. Sehr traurig.

Viele Grüße
Elli

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"wieder mal wird null auf das Wohl des kleinen AN geachtet.. Sehr traurig."
Du musst es anders sehen, das ist eine Lohnersatzleistung, die logischer Weise nicht noch einmal ersetzt wird!

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"Im Normalfall wird bei Arbeitslosigkeit das Mutterschaftsgeld nur in Höhe des ALG ausbezahlt, gilt das auch bei einer Arbeitslosigkeit weg Insolvenz?"
Nein, das ist ja aufgelöst worden, da zahlt der Bund den AG-Zuschuss (meine über die KK).

"Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit ALG I eigentlich mit 0,00€ gerechnet, gilt dies auch bei der Arbeitslosigkeit durch Insolvenz?"
Ja, gilt es, aber das betrifft bei dir ja nur einen Monat, nämlich den Juni.

"Ist es für die Elterngeldstelle relevant ob der Lohn während der Beschäftigungszeit vom AG auch tatsächlich ausbezahlt wurde? Aktuell sieht es so aus, dass ich meinen April/Mai Lohn abschreiben kann."
Hast du Insolvenzgeld erhalten? Das zählt nämlich nicht als Einkommen, aber ja, der AG muss dir eine Bescheinigung ausstellen (und das kann er nur, wenn er zahlt). Hast du also nichts bekommen, dann wird auch leider nichts ersetzt.

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Hatte das Spiel mit dem Insolvenzgeld auch erst leider durchmachen müssen.

Neben den schon genannten Informationen kann ich noch hinzufügen, dass du darauf achten solltest Urlaubsansprüche und Überstunden nicht einfach so unter den Tisch fallen zu lassen, falls sich denn welche angesammelt haben und diese dank Elternzeit vergüten zu lassen.

Ich zitiere:

Urlaubsanspruch
Beim Urlaubsanspruch ist zu unterscheiden, ob der Urlaub bereits vor Insolvenzeröffnung beantragt und bewilligt wurde, oder er erst nach Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden soll. Der vorher genehmigte Urlaub ist eine Insolvenzforderung und wird dementsprechend nur nach Quote bezahlt. Der nachher beantragte Urlaub ist vollständig bei ganzem Gehalt zu erfüllen. Wird der Arbeitnehmer freigestellt kann das zum Abbau der Urlaubstage führen.

Überstunden
Auch für die Überstunden gilt, dass alle Überstunden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens angesammelt wurden und nicht bereits ausgezahlt oder in Form eines Freizeitausgleichs genommen wurden, eine Insolvenzforderung darstellen. Sie werden also auch nur nach Quote ausgezahlt. Eine Ausnahme bilden dabei aber die Überstunden, die im Zeitraum des Bezugs des Insolvenzgeldes erarbeitet wurden. Für diese hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitsamt auf Auszahlung.

Quelle: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/insolvenz-und-entgeltrueckstaende/

Bei Betriebsrenten musst du auch dich schlauer machen.

Viel Glück und herzlichen Glückwunsch #baby