Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass hier jemand ein wenig Ahnung von diesem Thema hat und mir weiterhelfen kann.
Also unser ET ist der 16.7. und wir haben rechtzeitig zum Dezember die Steuerklassen in 3/5 gewechselt, damit ich mehr Mutterschafts- und Elterngeld erhalte.
Mein Mutterschutz beginnt am 4.6. und nun war meine Überlegung, ob wir dann nicht schon zum Juni wieder wechseln können? Ich möchte auf keinenfall das Risiko eingehen, dass bei meinen Geldern irgendwas dann nicht nach Steuerklasse 3 berechnet wird, aber wenn es möglich wäre vorher zu wechseln, könnten wir zum Juni wieder zurück in 4/4 wechseln und mein Mann würde (er macht die ersten zwei Monate nun auch Elternzeit) dadurch ja auch evtl. das Elterngeld zumindest in der Steuerklasse 4 bekommen.
Könnt ihr mir da weiterhelfen, oder hab ich vielleicht nen Denkfehler bei der ganzen Sache?
Ganz liebe Grüße und bedanke mich für jede Antwort!
Steuerklassenwechsel kurz VOR Muschu??
Hallo, also ich kenne mich zwar jetzt nicht zu 100% mit diesem Thema aus, aber ich bezweifle, dass man in einem Jahr mehrmals die Steuerklasse wechseln kann/darf.
Ich denke, das geht erst wieder im neuen Jahr.
Bin gespannt, welche Antworten du bekommst.
Sie haben doch in diesem Jahr bisher gar nicht gewechselt ;)
Aber ansonsten geht das bei Beginn Mutterschutz, Geburt usw. auch mit einem zweiten Wechsel ;)
Also damit gibt es kein Problem, wir haben zum Dezember gewechselt, also im letzten Jahr. Somit können wir dieses Jahr nochmal wechseln, die Frage ist nur wann.
Da dein Mutterschutz ja im Juni beginnt müssten ja die 3 Monate davor (März, April und Mai) genutzt werden, somit sollte das bei dir nichts am Mutterschaftsgeld ändern. Und ja, für ihn gibt es dann ja wirklich nach Steuerklasse 4 Elterngeld, wenn das Kind im Juli kommt, da er dann 6 Monate in jeder Steuerklasse hat. Aber wechselt dann wirklich in 4/4, sonst hilft das bei ihm nicht.
Danke für deine Antwort!
Ich bin mir halt einfach so unsicher, weil in allen möglichen anderen Google Themen die ich finde immer erst empfohlen wird bei vollem Monat Mutterschutz zu wechseln. Möchte da ungern was riskieren und wenn wir wechseln wollen, wird es jetzt Zeit für den Antrag.
DAs wird empfohlen, weil so die letzten Tage Gehalt nun noch schlechter versteuert werden.
Soweit ich weiß kann man nur ein mal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Aber ich habe keine Ahnung ob das Finanzamt das nach Kalenderjahr sieht oder ob die da tatsächlich nach den abgelaufenen 12 Monaten schauen.
Im besten Fall dürft ihr jetzt, wenn es dumm läuft eben erst wieder zum Dezember.
Aber passt auf, dass euch diese Steuerklassen-Wechslerei nicht bei beim Lohnsteuerjahresausgleich das Genick bricht wegen Nachzahlungen. Vielleicht solltest du in der Sache lieber beim Lohnsteuerhilfeverein nachfragen.
LG
Kathrin mit Bauchprinz (28+1)
Das mit dem Wechsel gilt pro Kalenderjahr. Damit wird es kein Problem geben.
Wegen dem Lohnsteuerjahresausgleich würden wir ja zumindest nur in 4/4 zurück wechseln. Bei 5/3 wäre das Risiko ja viel höher wegen Nachzahlung.
Und Vorteil ist da auch, dass wir bis jetzt ja ungünstige Steuerklassen hatten, dadurch ist auf jedenfall ja auch Geld zuviel gezahlt worden, dieses Jahr.
Liebe Grüße
"Aber passt auf, dass euch diese Steuerklassen-Wechslerei nicht bei beim Lohnsteuerjahresausgleich das Genick bricht wegen Nachzahlungen. Vielleicht solltest du in der Sache lieber beim Lohnsteuerhilfeverein nachfragen."
Lohnsteuerjahresausgleich macht der AG, da sollte nichts passieren.
Einkommenssteuererklärung auch nicht, da sie ja jetzt mehr zahlen, als sonst mit 4/4 vermutlich.
Und ja, es zählt das Kalenderjahr,