Ab wann Beschäftigungsverbot?

Hallo zusammen.
Ich bin 39 Jahre alt und Mutter von 5 Jahre alten Zwillingsfrühchen, die bei 28+1 geboren wurden. Damals habe ich aufgrund der Zwillingsschwangerschaft und Schwangerschaftsdiabetis ein Beschäftigungsverbot ab der 18. Woche erhalten. Durch die Zwillinge war es ja eine Risikoschwangerschaft.
Beruflich bin ich als Mediengestalterin bei der Zeitung beschäftigt.
Mein Büro liegt allerdings einfache Fahrstrecke 90 km entfernt. Ich arbeite nur an 2 Tagen pro Woche. Diese Tage bin ich allerdings 13 Stunden Minimum aus dem Haus. Das ist bzw. wird mir ganz sicher sehr schnell zu anstrengend. (Das war es vor der Schwangerschaft bereits ;-) ).

In bin gerade mal in der 5. Woche und diese Schwangerschaft war die Überraschung schlechthin, trotzdem freuen wir uns jetzt natürlich.
Am Montag, bei 6+3 habe ich einen FA-Termin.
Wann darf ich frühestens um das Beschäftigungsverbot bitten?

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Drum bitten darfst du ihn sofort, wenn es einen Grund dafür gibt.

Das du zu weit weg arbeitest und zuviele Überstunden machst, ist kein Grund!

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Die Fahrzeit ist kein Grund für ein bv! Das ist dein eigenes Problem. Laut muschu darfst du auch keine 13 Stunden am Stück arbeiten, da wirst du wohl eher einen dritten Tag brauchen.

Prinzipiell gibt es ein bv wenn sonst Mutter und Kind gefährdet sind. Ist das nicht der Fall, kannst du bis zum Mutterschutz arbeiten.

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Auch mit dieser Vorgeschichte? Der Frühgeburt bei 28+1?

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Ja, auch mit der Vorgeschichte!

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Der Arbeitsplatz klingt mutterschutzgerecht, bis auf die 13h aber dafür kannst du ja locker nen Tag 3 einlegen.

Was die Fahrtstrecke betrifft, ist das weder Problem deines Arztes noch deines Arbeitgebers, nur Deines.

Sorry#winke

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Dein FA darf nur ein BV ausstellen, wenn deine Arbeit deine oder die Gesundheit deines Babys für den Rest der SS gefärden würde.

Bei einer "normalen" Schwangerschaft ohne Risikofaktoren und einem Bildschirmarbeitsplatz (überwiegend sitzende Tätigkeit, nehme ich jetzt mal an) wirst du bis zum Mutterschutz 6 Wochen vor ET arbeiten dürfen.

Dein AG könnte dir ein BV ausstellen, wenn er dir keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist, was lediglich mit der tägl. ARBEITSZEIT in deinem Falle evt. zu begründen wäre, wobei auch das wage ich zu bezweifeln.

Wie lang du aus dem Haus bist, und wie weit du fährst, ist ganz allein sein Problem. Dafür gibts kein BV. Ich bin täglich mind. 10 Std. Arbeitsbedingt außer Haus und das 5 Tage die Woche... lange Fahrzeiten inkl.

Klar, ist das anstrengend, grad wo mein Bauchzwerg mich nachts auch noch wach hält, ABER .... Muss ich durch. wie viele andere auch. ;-)

LG und eine Schöne SS Cory mit Joe 26. SSW

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Hallo Sassi

Ich denke du darfst garnicht darum bitten!

Ein Beschäftigungsverbot vom Arzt MUSS medizinisch begründet sein!

Da reicht ein es ist mir zu anstrengend nicht aus, sondern es muss das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr sein bei Weiterbeschäftigung!

Ich kann deine Sorge das es zu anstrengend wird sehr gut verstehen und eine Strecke von 90km ist natürlich auch kein Zuckerschlecken!

Wenn du trotzdem keine meld.Gruende vorliegen ein BV bekommst, sorry aber dann ist es schlichtweg Betrug!

Ein BV vom Arbeitgeber ginge übrigens auch aber ich befürchte auch hier reicht ein es ist mir zu anstrengend nicht aus! Was allerdings nicht erlaubt ist, sind 13 Stunden Arbeitstage! Das müsstest du mit deinem AG nochmal besprechen denn auch er muss sich ja an die Mutterschutzrichtlinien halten!

Ich wünsche dir alles Gute und eine schöne Kugelzeit!

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Huhuuuuu

Ich denke die 13 Stunden sind keine reine Arbeitszeit. Sie schreibt doch ist sie ausm Haus. Demnach ist es ja wahrscheinlich noch rechtens.
Ansonsten kann ich dem nur beifügen, das doch jede Frau froh sein kann, der es soweit gut geht und sie kein BV braucht.

Ich kann da nur für mich reden, aber ich bin seit der 5. Woche im BV und es ist einfach ätzend... klar kann man viele schöne Dinge machen, aber arbeiten gehen ist doch nochmal was anderes... mir fällt einfach nur noch die Decke auf den Kopf

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Ich denke, so schreibt sie es ja auch, es war ihr schon vor der SS zu anstrengend, ein BV wäre jetzt für sie der 6er im Lotto.

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Dein sehr langer Anfahrtsweg zur Arbeit war dir ja schon vor der SS bekannt. Das ist leider kein Grund für ein BV, es liegt nicht im Einflußbereich des AGs. Das MuSchG gilt ab Werkstor. Du könntest ja deine Arbeitszeit theoretisch auf 3 Tage in der Woche verteilen, dann klappt es auch mit der Kraft.

Du bist erst 6. SSW und willst schon ein BV?!!!

Wenn ich so was lese, dann ärgert mich das. Das sollen dann die Beitragszahler finanzieren - dabei hättest du schon lange vielleicht Abhilfe schaffen können mit einer Wohnung näher an der Arbeit oder mit einer Arbeitsstelle näher am Wohnort. Ab wievielen km beginnt eigentlich die Eigenverantwortung einer Arbeitnehmerin für ihre körperlichen Kräfte?

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Mich wundert die Fragestellung. Ein BV bekommt man in der Regel, wenn Komplikationen auftreten, die das Leben / die Gesundheit des Babys bedrohen.

Darum möchtest Du bitten?

Ich tausche gerne mit Dir, du kriegst das BV und ich die gesunde Schwangerschaft.

Ich kann total verstehen, dass die Anfahrt und auch längeren Arbeitszeiten anstrengend sind und es dir an manchen Tagen echt Zuviel wird. Lässt denn dein Chef mit sich reden? Die Stunden auf einen dritten Tag verteilen wäre doch eine Option, oder insgesamt die Stunden reduzieren oder auch ein Tag Homeoffice?
Oder auch mal eine Krankschreibung für eine Woche, um Kräfte zu sammeln, bevor gar nichts mehr geht.

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Frag doch einfach deinen Gynäkologen, der weiß es genau und gibt dir den Schein evtl gleich mit . Bei uns ist eine ss, die auch so früh ein bv bekommen hat.

Lg

Die#bla

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Muss noch anfügen : sie ist Pflegefachkraft ( Heben usw...)

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Die kann aber nicht auf Grund des Berufes ein BV vom FA bekommen.

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Hallo, soweit ich du kannst den Arzt bitten wenn es medizinisch indiziert ist, wenn also Gefahr für dein oder das Leben deines Kindes besteht, die Gefahr sehe ich so, wie du es jetzt knapp beschrieben hast, nicht.

Der Arbeitsplatz dürfte als Mediendesignerin während der SS zulässig sein, für die lange Fahrt kann niemand was und dafür gibt es auch kein BV.

Alles Gute!