Ein Jahr Elternzeit/Geld was kann meine Freundin machen?

Im Auftrag meiner Freundin, poste ich diesen Betrag. Sie hat selbst kein Urbia und Nickname. Ich werde Ihr jedoch jede Nachricht zeigen und weitersagen.

Sie hat es bereits in ein anders Formen geschrieben, was jedoch nicht sehr bekannt ist.

Deswegen hoffe ich, ich kann ihr dadurch helfen und hier wird man eher“ schlauer” und Sie hat nicht mehr so großes Fragezeichen mehr im Kopf. Danke! #danke auch von meiner Seite aus. Ich kann Ihr leider auch nicht weiterhelfen, kenne mich da selbst gar nicht mit aus. Hier der Text ~

Guten Abend alle zusammen! :-) :hallo:

zu Beginn möchte ich kurz meine Geschichte /Situation schildern:(Tut mir Leid, wenn ich nun auch das falsche Forum genommen/gewählt habe) War mir sehr unsicher! :|

Also.. :roll:

Ich war vor der Geburt meines Kindes bis zum Mutterschutz fast 6 Monate arbeitslos (davor hatte ich ein befristetes Arbeitsverhältnis und sollte eigentlich übernommen werden, jedoch haben Sie von meiner SS damals spitz bekommen, und haben mich natürlich wegen einen anderen Grund (Ist ja klar) gekündigt bzw meinen Vertrag auslaufen lassen. Dann stand Ich da. Arbeitslos und Schwanger (der Zeitpunkt war einfach scheiße, habe mich jedoch gegen den Job und für das Kind entschieden... Die beste Entscheidung meines Lebens! Aber das ist gerade eine andere Geschichte..

Meine eigentliche Frage,

Ich bekomme jetzt 12 Monate Elterngeld. - Jetzt noch bis Anfang Juli. Beim AA sagte man mir, ich muss mich nach dem Jahr Elterngeld/Elternzeit wieder arbeitssuchend melden um die restlichen 6 Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Melde ich mich erst nach 15 oder 18 Monaten arbeitssuchend ist mein Anspruch verfallen. Stimmt das, weiß das jemand hier? Bzw. was wäre denn wenn ich noch 6 Monate Elternzeit nehme, ohne jegliche Leistung (könnte 6 Monate vom ersparten Leben) verfällt dann definitiv mein Anspruch auf ALG1? Hat da jemand Ahnung? :ratlos

Das Problem, ich habe keinen Kitaplatz gefunden (Leben in einen kleinen Dorf und hier ist alles nicht so einfach) :( Tagesmutter zu teuer! Ich habe also keine Kinderbetreeung erst wenn mein Kind zwei Jahre alt ist und dann in die Kita geht! Da hat eine Kita mir zu gesagt! Ich bin nicht verheiratet. Lebe mit meinen Partner jedoch zusammen. Er hat bereits eine Ausbildung und Arbeit vor kurzem gehabt, jedoch fängt Er im August eine neue Ausbildung an, da er in seinen Beruf nicht mehr glücklich war. Das steht auch nun fest. Vertrag ist unterschrieben! Nun fehlt uns aber das Geld und mein Freund kann uns nicht wirklich geldlich unterstützen! Ich würde gerne noch ein halbes Jahr Elternzeit dranhängen und die andern 6 Monate mein restliches Arbeitslosengeld nehmen. In dieser Zeit wurde ich 100000 Bewerbungen schreiben und eine Teilzeitstelle annehmen!

Meine Frage an euch! Geht das? Gibt es einen Hacken? Was meint Ihr?

Bitte nur ernsthafte Antworten. :-)

Ich Danke euch jetzt vorab schon mal für jede hilfreichen Tipps und Antworten.

Viele Grüße,

Magdalena K. :?

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Hallo,
es gibt sogar mehrere Haken

1. ALGI steht einem nur zu, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Mit fehlender Kinderbetreuung ist dieser Punkt nicht gewährleistet, also gibts kein ALGI. Als Sachbearbeiter/in würde ich die Freundin in eine Maßnahme nach der nächsten stecken. Da diese nicht wahrgenommen werden können gibts dann auch kein Geld.

2. es gibt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, also ans Jugendamt wenden, die helfen ggf. bei der Suche nach einer Tagesmutter.

3. die Freundin kann es sich schlicht nicht leisten länger zu Hause zu bleiben. Jetzt soll also die Allgemeinheit die Lebensplanung finanzieren?

Alleinerziehende bekommen Arbeit + Kind oft besser hin. Peinlich, dass die Planung so kurzsichtig war. "Ist nicht glücklich in seinem Beruf" sollte man mit dem Familieneinkommen ausgleichen. Auch mit Teilzeit wird die Gesellschaft aufstocken müssen, da wäre eine Planung mit Ausbildungsbeginn 1 Jahr später sinnvoller gewesen.

Also um Tagesmutter bemühen, Vollzeit arbeiten und nicht nach Wegen suchen, die eigene Bequemlichkeit von anderen finanzieren zu lassen.

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"Beim AA sagte man mir, ich muss mich nach dem Jahr Elterngeld/Elternzeit wieder arbeitssuchend melden um die restlichen 6 Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Melde ich mich erst nach 15 oder 18 Monaten arbeitssuchend ist mein Anspruch verfallen. Stimmt das, weiß das jemand hier? Bzw. was wäre denn wenn ich noch 6 Monate Elternzeit nehme, ohne jegliche Leistung (könnte 6 Monate vom ersparten Leben) verfällt dann definitiv mein Anspruch auf ALG1? Hat da jemand Ahnung? :ratlos"

Wie ich das liebe, wenn die Bearbeiter keine Ahnung haben.
DAs stimmt natürlich nicht, denn dadurch, dass du vor dem Mutterschaftsgeld ALGI erhalten hast, dann Mutterschaftsgeld, zählt die komplette Zeit bis zum 3. Geburtstag deines Kindes, wenn du zu Hause bleibst als Einzahlung für das ALGI, sprich nach einem Jahr Elterngeld (Elternzeit hast du ohne AG keine), ist bereits ein neuer Anspruch auf ALGI entstanden, somit stehen dir damit dann sogar mehr als 6 Monate ALGI zu.

Wenn du also 18 Monate zu Hause bleibst und ja davor 6 Wochen Mutterschutz hattest vor der Geburt, dann stehen dir ca. 10 Monate ALGI im Anschluss zu, bleibst du 24 Monate zu Hause sogar wieder ein komplettes Jahr ALGI. Allerdings dann fiktiv berechnet!

Selbst wenn du noch länger zu Hause bleibst, verfällt dein alter Anspruch auf ALGI nicht, der wäre bis dein Kind 4 ist noch gültig!

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Wie soll dein Kind denn bei der Teilzeitstelle betreut werden? Warum kann der Vater keine Teilzeitstelle zur Ausbildung annehmen?

Du weißt, dass du dann bei nur Teilzeit zur Verfügung stehen auch nur Teilzeit-ALGI erhältst?

Sprich nur 50% des ALGI, wenn du nur 50% zur Verfügung stehst.

Je nach Bundesland gibt es übrigens noch Landeserziehungsgeld, Landesbetreuungsgeld o.ä.