Hallo ihr lieben. Ich habe eine Frage: Und zwar beginnt bei mir der MuSchu am 10.8. und am 21.9. ist ET , danach müsste ich ja noch bis ende November im MuSchu sein und dann gehe ich in Elternzeit. Zudem bin ich seit April im BV . Bin Krankenschwester im Op (tvöd). Meine Frage wäre : Bekomme ich dieses Jahr (volles) Weihnachtsgeld? (2016) oder wird das gekürzt? Wenn ja , wie viel? Und die 2. Frage betrifft meinen Mann, auch Pfleger im khaus und navh tvöd beschäftigt. Wenn er zum 1.10.16 für 2 Monate in Elternzeit geht , bekommt er Weihnachtsgeld ? Wir wären dann quasi die ersten 2 Monate gleichzeitig Zuhause. Oder wäre es Sinnvoll wenn mein Mann später EZ nimmt, fals er sonnst kein oder weniger Weihnachtsgeld bekommt ?
Tvöd - Weihnachtsgeld während Elternzeit
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Wie schon woanders geschrieben bekommt ihr beide im Jahr der Geburt des Kindes das volle Weihnachtsgeld!
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Will dein Mann auch Elterngeld beantragen sollte er den Beginn auf Tag der Geburt (Lebensmonat) und nicht den Kalendermonat planen.
LG
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Aber die elternzeit muss doch 7 Wochen vor antritt eingereicht werden. Ich kann jetzt ja noch nicht wissen ob das kleine am ET oder vllt 2 Wochen früher/später kommt.
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Achso elterngeld - logisch! Nur mit der elternzeit ist es etwas schwierig