Während Elternzeit-Teilzeitjob bei anderem AG...welche Steuerklasse gilt hier?

Hallo,
vielleicht kennt sich jemand von euch aus und kann mir helfen...
Ich möchte gerne während der Elternzeit-Teilzeitjob bis zur 30h annehmen- aber bei einem anderen AG arbeiten,da meiner die Teilzeitbeschäftigung ablehnt.Nach welcher Steuerklasse wird das erzielte Einkommen versteuert?gilt die Klasse,die in ruhendem Arbeitsverhältnis steht oder die 6,da es eine Nebenbeschäftigung ist? ?
Danke und LG
-dez-

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Hallo,

Du kannst selbst wählen, welcher Job der Haupt- und welcher der Nebenjob ist. Es wäre daher wohl sinnvoll die bisherige Tätigkeit, die ja nun ruht, zum Nebenjob zu erklären.

Du musst dem jeweiligen AG deine ID und Dein Geburtsdatum mitteilen und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.

LG

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Danke für die Antwort,nur wo steht die Regelung dass man es selbst bestimmen kann und nicht der bestehende AG?
Ich hab heute jemanden noch vom FA erreicht, der mir gesagt hat,dass das der erste AG zustimmen muss....
Hab natürlich auch gleich den AG gefragt,weiß aber nicht,ob der das zustimmen wird....

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Du darfst ja eh nur woanders arbeiten, wenn der AG zustimmt in Elternzeit.

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Wenn dein AG die Steuerklasse rausgibt und sie nicht braucht, dann die normale, sonst leider nur die 6.