Elterngeld und Nebenjob

Hallo Zusammen,

ich befinde mich momentan erneut im Mutterschutz- in ca. 3 Wochen kommt mein 3. Sohn auf die Welt. Davor war ich in Elternzeit- meine beiden jüngeren Söhne sind dann 2 Jahre auseinander.
Ich arbeite normalerweise in TZ 50 % (ca.1000 €)und habe noch zusätzlich einen Nebenjob (300€). Diesen Nebenjob habe ich auch im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder aufgenommen und im Schnitt 300€verdient.

Ich habe nun ein paar Fragen zum Elterngeld.

1. Macht es "Sinn", wegen Ausklammerung des Mutterschutzes das Elterngeld berechnen zu lassen oder sollte ich gleich den Mindestbetrag beantragen?
2. Wie sieht es aus, wenn ich den Nebenjob nun direkt nach Anschluss des Mutterschutzes wieder aufnehmen würde, würden dann diese 300 € auf den Mindestbetrag des Elterngeldes komplett angerechnet- sprich ich arbeite dann quasi "umsonst"??
3. Welche Art sollte ich wählen, Basis oder Elterngeld plus?
Ich habe prinzipiell vor, bei meiner TZ- Stelle wieder 2 Jahre Elternzeit einzureichen aber auch dort ab Okt. 2017, also nach 15 Monaten wieder einzusteigen.

Ich habe auch schon mit der Elterngeldstelle telefoniert, habe aber 2 unterschiedliche Aussagen erhalten, was mich weiter verunsichert.

Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins Dunkle bringen- vielen Dank.

LG, Joy

1

Wie sind denn die genauen Daten? Sprich wann begann dein Mutterschutz, wann ist Kind 2 geboren? bzw. bis wann gab es Elterngeld. Wenn du 300 Euro hattest und z.B. 3 Monate von vor dem 2. Mutterschutz nimmst (sprich 3000 Euro), dann sind das insgesamt 5700 Euro Gesamteinkommen und somit liegst du über der magischen Grenze von 4600 Euro, ab der es mehr als 300 Euro Sockelbetrag gibt!

2

Danke für eine Antwort!

Die genauen Daten sind wie folgt:

Kind 2 wurde am 13.07.2014 geboren- Elternzeit wurde dann beendet zum 24.5.2016, da neuer Mutterschutz ab 25.05.2016. ET für drittes Kind ist der 6.07.2016

Wenn ich aber dann mehr als den Sockelbetrag habe, wird mir von dem Verdienst des Nebenjobs auch mehr abgezogen oder?

LG, Joy

3

Vom Verdienst wird dir nie etwas abgezogen, sondern nur vom Elterngeld.

Somit darf bis Juli 2015 nicht berücksichtigt werden, somit werden von den Monaten Mai 2015 bis April 2016 3 Monate ersetzt, damit solltest du mehr als den Sockelbetrag haben!

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