Beschäftigungsverbot und in 2 monaten läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus

Hallo ihr lieben :-)
Ich Blicke da nicht durch.....
Ich bin zurzeit in der 13 ssw und freu mich riesig.Nur macht es mir zu schaffen weil ich nicht weiss wie es weiter geht.
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der in 2 monaten abläuft.Verlängert wird er nicht.Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich Altenpflegehelferin im Ambulanten Pflegedienst bin.
Wo muss ich mich den jetzt melden?wer bezahlt den nach den zwei Monaten.

Hab schon bei der Krankenkasse angerufen sowie bei der arge.der eine schickt mich zum andren

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Hallo,

bezieht sich Dein BV auf deine Tätigkeit in der Altenpflege oder darfst du gänzlich nicht arbeiten? Wenn es sich nur auf die Altenpflege bezieht und du dich z.b.im Büro dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst, dann ist (vorausgesetzt du hast Anspruch) die Agentur für Arbeit für dich zuständig. Solltest du keinen Anspruch auf Alg 1 ist das Jobcenter zuständig.

Zu klären und richtig gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu erklären ist, auf was sich das BV bezieht.

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Es bezieht sich auf meine Tätigkeit als Altenpflegehelferin.ich bin jetzt in der 13 ssw und der Vertrag läuft in 2 monaten aus.was will den die arbeitsagentur mit einer die im Anfang 6 Monat ist ???

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Was Sie mit dir wollen? Das klärst du mit deinem Arbeitsvermittler dann. Grundsätzlich bist du nur schwanger und nicht krank und kannst somit wie jede andere Frau auch arbeiten, halt nur in einem anderen Bereich als deiner jetzigen Tätigkeit.

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Hallo mein Arbeitsvertrag ist auch Während der ss ausgelaufen und ich hatte auch ein bv. Mir wurde dann von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt bis zum Mutterschutz und dann Mutterschutzgeld.

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Da. Dein AG zuständig für das BV ist geh ich davon aus, dass er es dir ausgestellt hat. Also läuft es ja nur bis Vertragsende. Da du dich ja 3 Monate vor auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt melden musstest beantragst und bekommst du ab Vertragsende bis Mutterschutz ALG1 .

Die Arge hat ja damit nichts zu tun und auch nicht die Krankenkasse.

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Guten Morgen,

Soweit ich weiß musst du zur Agentur für Arbeit und dich umgehend arbeitsuchend melden! Theoretisch hätte das schon vor einem Monat passieren müssen! :( je nach dem, wie lange du zuvor gearbeitet hast, würdest du die letzten Monate Arbeitslosengeld I oder II bekommen, bis dann die Krankenkasse bis zur Geburt zahlt. Alles sehr umständlich! :( Am besten gehst du Montag morgen gleich hin! Denn nur weil du im BV bist, bist du dennoch 2 Monate beschäftigt und danach eben nicht mehr! Schon allein wegen der Krankenversicherung musst du dich arbeitslos melden.

Bin natürlich keine Fachfrau, aber weil mir das letztes Jahr alles zu kompliziert war, habe ich mit dem Schwanger werden bis zum unbefristeten Vertrag gewartet!

Ich wünsche dir weiterhin alles Gute für deine Schwangerschaft und pass gut auf euch auf!

LG Ginchen

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Wie meine Vorgängerin schon sagte, auf jeden Fall Arbeitssuchend melden. muss du sowie so bei befristeten Verträgen, drei Monate vorher!; sonst hast du kein Recht auf AGL 1., falls nicht verlängert wird!
Hatte das auch in meiner 1. Schwangerschaft! Musste mich trotzdem Arbeitssuchend melden, war da schon im 3. oder 4. Monat!
Ich hatte nur das "Glück", dass mein Vertrag am 31. August ausgelaufen ist und ich am 31. August in Mutterschutz gegangen bin, also nahtlos und hab nach Gehalt gerechnet Mutterschutzgeld und Elterngeld bekommen!

Ich drück Dir die Daumen und alles Gute :)

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Warum erzählst du eigentlich bei der Agentur für Arbeit etwas über ein BV, was du bei Vertragsende doch gar nicht mehr haben dürftest?
Du machst dir doch nur selber das Leben schwer.

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Habe mich da auch mal schlau gemacht, da mein Vertrag ebenfalls nicht verlängert wird. Ich habe von mehreren Antwälten gelesen, dass der Arbeitgeber laut gleichstellungsgesetz verpflichtet ist, dich bis zu deinem Ende des Mutterschutzes, sprich 8 Wochen nach Gebut, zu finanzieren. Hierbei soll es egal sein, wann der Vertrag ausläuft. Man darf eben als Schwangere keinen Nachteil haben und der wäre es eben, denn ohne Schwangerschaft hätten sie dich wahrscheinlich übernommen?!

So sicher bin ich mir da allerdings nicht, vielleicht ist eine Rechtsberatung angebracht.

Liebe Grüße

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Ja genau,wäre ich jetzt nicht schwanger hätte sie mich genommen.ich bin schon seit 3 Jahren in dem Betrieb und wir haben ark personslmangel.Altenpflege halt.....Ich hatte sie Eigendlich angerufen um zu fragen was mit meinen Überstunden ist.dan fragte ich sie wie ey weiter geht und sie Dan ,ja arbeitslos melden und Dan noch im gleichem Atemzug sagen oh ist ja schon etwas spät

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"Habe mich da auch mal schlau gemacht, da mein Vertrag ebenfalls nicht verlängert wird. Ich habe von mehreren Antwälten gelesen, dass der Arbeitgeber laut gleichstellungsgesetz verpflichtet ist, dich bis zu deinem Ende des Mutterschutzes, sprich 8 Wochen nach Gebut, zu finanzieren. Hierbei soll es egal sein, wann der Vertrag ausläuft.!
Mich würde interessieren, wo du so etwas gefunden hast.

Ist definitiv nicht so, selbst als mein Vertrag im Mutterschutz auslief gabs es "nur" noch Geld von der KK, dann aber in Höhe des Krankengeldes.

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Wichtigste Frage vorweg, hast du dich 3 Monate vorher Arbeitssuchend gemeldet? Sonst bekommst du keine Leistungen der Arge bzw es dauert alles sehr viel länger!

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DAs hat sie oben schon erwähnt, nein hat sie nicht!

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Sorry, wenn so viele Rechtschreibfehler sind, überflieg ich nur kurz #rofl seltsam alles!

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