Hallo ihr Lieben,
Überraschend dürfen wir uns über ein 2. Wunder freuen, ohne Kiwu Klinik,sind noch völlig überrascht da unser Kind ab Okt.in den Kiga geht und ich nach der Eingewöhnung wenigstens stundenweise wieder arbeiten gehen wollte.
So befinde ich mich ohne Einkommen im 3. Jahr EZ.
ET ist Mitte / Ende Februar 2017.
Nun habe ich davon gelesen,dass es möglich ist die Elternzeit vorzeitig zu beenden um Mutterschaftsgeld mit AG und KK Anteil zu erhalten (EZ vom 1. Kind geht bis Mitte April 2017).
Ist das dann der gleiche Betrag wie beim ersten Kind?
Auch hab ich gelesen, dass man beantragen kann,dass für den Bemessungszeitraum des EG das Mutterschaftsgeld nicht (!) "ausgeklammert" wird.
Dadurch würde ich dann doch ein wenig mehr als den Sockelbetrag erhalten, oder?
Ist es erlaubt vor dem Mutterschutz Resturlaub zu nehmen mit vollem Gehalt? (Habe noch etwa 30 Urlaubstage).
Letzte Überlegung ist, sofort wieder einsteigen um das EG zu erhöhen, also 2 Tage / Woche zum Beispiel. Allerdings hatte ich vom Betrieb aus in der 1. Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot (schwerst psychischkranke Jugendliche, vollstationär, 16 St.Dienste ...). Da ich aber risikoschwanger bin, tu ich mich schwer mit dem Gedanken (möglich wäre es vom AG her, Gefährdungseinschätzung hat sich verändert???!).
Achso, mein AG weiß noch nichts von der Schwangerschaft.
Danke für liebe Antworten und Hilfe
Liebe Grüße
Komplizierte Fragen bzgl EZ vorzeitig beenden, Mutterschaftsgeld und Urlaub vor MuSchu
"Nun habe ich davon gelesen,dass es möglich ist die Elternzeit vorzeitig zu beenden um Mutterschaftsgeld mit AG und KK Anteil zu erhalten (EZ vom 1. Kind geht bis Mitte April 2017)."
Ja, ist möglich zum letzten Tag vor dem Mutterschutz beenden und dann direkt in den Mutterschutz gehen.
"Ist das dann der gleiche Betrag wie beim ersten Kind?"
>Ja
"Auch hab ich gelesen, dass man beantragen kann,dass für den Bemessungszeitraum des EG das Mutterschaftsgeld nicht (!) "ausgeklammert" wird."
Ja, aber das bringt dir nur was, wenn du sonstige Einnahmen hast, denn Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und zählt somit mit 0 Euro.
" Dadurch würde ich dann doch ein wenig mehr als den Sockelbetrag erhalten, oder?"
Nein.
"Ist es erlaubt vor dem Mutterschutz Resturlaub zu nehmen mit vollem Gehalt? (Habe noch etwa 30 Urlaubstage)."
Wäre erlaubt, aber es ist nicht erlaubt die Elternzeit davor zu beenden, also fällt die Möglichkeit für dich aus!
"Letzte Überlegung ist, sofort wieder einsteigen um das EG zu erhöhen, also 2 Tage / Woche zum Beispiel. "
Du kannst natürlich jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeiten, ob das geht, musst du dann sehen.
Oh vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon mal weiter.
Es ist nicht so,dass wir mit dem Sockelbetrag nicht zurecht kämen. Aber ich hatte davor eben fast den Höchstsatz (auf zwei Jahre ausgezahlt), jetzt stehe ich ohne Einkommen da (bekomme Haushaltsgeld und haben ein abbezahltes Haus) und werde sobald die kritische Phase vorbei ist mit meinem AG reden,welche Möglichkeiten es für mich gäbe wieder einzusteigen.
Weißt du zufällig auch, dass wenn ich in TZ ginge, ich einen extra Vertrag für die derzeit noch laufende EZ von Kind 1 bekommen sollte/muss? Möchte ja nach der zweiten EZ wieder Vollzeit arbeiten und meinen Arbeitsvertrag nicht nachteilig ändern lassen.
Danke und ein schönes Wochenende!!
Du machst ja dann TZ in Elternzeit und das ist immer auf die Elternzeit befristet.