Betriebliche Altersvorsorge

Gutem Morgen,

vllt kann mich jmd aufklären?!

Ich bin Zahnmed. Fachangestellte und momentan freigestellt, also im Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft. Mein Chef hatte mir eine "Direktversicherung", so heisst es im Schreiben der Vers. , abgeschlossen. Naja auf jedenfall steht im Schreiben, er bezahlt keine Beiträge mehr seit März (seitdem im freigestellt bin).
Jetzt meine Frage: muss er die Beiträge weiter bezahlen trotz Freistellung? Ich bin ja noch seine Angestellte (auch wenn ich nicht mehr das Gefühl habe und mich das sehr traurig macht :-( )
Vielen Dank

LG

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Guten Morgen! :)

So wie du schreibst, ist es eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Bei der Variante ist es so, dass der Chef die Beiträge (zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Elternzeit) so lange zahlen "muss" wie er dir auch Lohn zahlt. Sprich, im Krankheitsfall muss er nach 6 Wochen nicht mehr zahlen. Die Versicherung wird beitragsfrei fortgeführt und kann wieder in Kraft gesetzt werden, sobald der Arbeitnehmer wieder arbeiten geht. Die andere Variante ist, dass du für den Zeitraum, den der AG nicht zahlen muss, die Versicherung selbst weiter zahlst, was allerdings mit einem ziemlichen Aufwand verbunden ist und der Chef muss selbstverständlich zustimmen, da du bei dieser Variante 5 Jahre die Versicherung haben muss, bevor dir die eingezahlten Beiträge deines Chefs zustehen (Unverfallbarkeitszeitraum).

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. :)
Liebe Grüße!

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Sie ist weder KRANK, noch in ELTERNZEIT.
Sie ist nur schwanger und im Beschäftigungsverbot.

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Das waren auch nur Beispiele. Darum das "muss" zahlen. Er muss die Versicherung nicht weiterzahlen. es ist seine Entscheidung.

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