Überstunden als 450€ Kraft. Kündigung? HIIIILFFEEEEE

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin auf 450 Euro Basis in einem Einzelhandelsunternehmen angestellt. Unser Chef verlang von uns, dass wir monatlich Überstunden machen. Diese Überstunden werden uns auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Da wir in einem Saisonunternehmen arbeiten ist es so, dass wir im Sommer Überstunden schieben um im Winter, wenn kaum Betrieb ist "über die Runden kommen" um unser 450€ Gehalt weiter zu bekommen. Ich habe aktuell etwa 130 Überstunden. Welche ich auch brauchen würde um über den Winter zu kommen.

Nun möchte ich kündigen. Ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sprich wenn ich jetzt meine Kündigung abschicke kündige ich fristgerecht zum 31.August.

Da ich soviele Überstunden habe, möchte ich eigentlich gar nicht weiter arbeiten. Ich würde gerne den August schon zu Hause bleiben.

Nun die eigentliche Frage:

Kann ich das ohne Probleme machen, ohne dass mir mein Chef was anhaben kann?

Offiziell dürfen 450€ Kräfte ja keine Überstunden machen. Wenn er sich auf blöd stellt, kann er mir dann meine Überstunden unterschlagen?

Vielen Dank für reichlich Antworten.

Am liebsten wäre mir, wenn das irgendjemand belegen könnte.

Grüße

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geleistete Arbeit muss vergütet werden. Das ergibt sich aus dem BGB.

Ich würde dem Chef schriftlich mitteilen, dass ich zum xy kündige und ihn auffordern, die Überstunden auszuzahlen! Nötigenfalls mit einer Anwältin durchsetzen. Die Kosten muss dann der AG tragen.

Alternativ: ganz, ganz blond bei der Minijobzentrale nachfragen....

Gruß

Manavgat

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Arbeitszeitkonten sind auch bei Minijobs zulässig. Einzig die Gefahr besteht das man dann im Jahresschnitt doch über die 450€ regelmässig monatlich kommt und nachträglich versteuert wird...

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/08_flexible_arbeitszeitregelungen/node.html

Risiken hinsichtlich Steuerfragen/Krankenversicherung bei Arbeitszeitkonten:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/minijob-arbeitszeitkonto

Deine Überstunden können also nicht so einfach unterschlagen werden. Du hast aber kein Anrecht auf Freizeitausgleich sondern dein Arbeitgeber kann dir diese auch auszahlen.
Sollte er sich weigern und du musst diese Zahlung einklagen musst du anhand deiner Stundenzettel die Überstunden nachweisen.

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Ich würde mir ausrechnen wie viele Monate 130std sind..mit Chef reden und dann so kündigen dass du absofort zu hause bleiben kannst und die Kündigung quasi nach den ersten 130std greift. .

Zahlt er 130std aus wirst du ja über 450 Euro kom und je nach Steuerklasse wäre das richtig mies..