Arbeitgeberwechsel - Jahresurlaub bereits genommen

Hallo!
Ich habe jetzt 3, 5 monate bei meinem aktuellen arbeitgeber gearbeitet. Ich habe bereits 11 Tage Urlaub genommen. 7 stehen mir zu.
Mein noch-AG möchte die 4 Tage zu viel mit meinem Lohn verrechnen.

Ich meine gelesen zu haben, dass das nicht rechtens ist.
Aber ich möchte gern wissen, wo genau ich dafür nachlesen muss. Die rechtslage dazu finde ich (zumindest über google) sehr verwirrend.
Abschlussgespräch ist am 11.08.

Was mache ich, wenn mein Noch-AG auf seine Praxis beharrt? Hab ich irgendeine Widerspruchsfrist? Ich brauch dann nen Anwalt für Arbeitsrecht, richtig?

Danke!

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Hallo, was willst du denn sonst tun als mit dem Lohn verrrechnen lassen? Du hast dir genommen was dir nicht zustand - jedenfalls unter der Voraussetzung, dass du den AG wechselst und das Arbeitsverhältnis beendest. Jetzt wirst du es über die Gehaltsabrechnung zurückzahlen. Das ist natürlich ganz korrekt, da gibts doch nichts zu beanstanden. Dir geschieht doch kein Unrecht.

Andersherum wird es ja auch gehandhabt: nicht genommener Urlaub wird verrechnet.

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Was willst Du da groß nach lesen, Du bist mit 4 Tagen im Minus und natürlich kann das mit dem Lohn verrechnet werden!

LG

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Kannst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann, um mir 100% sicher zu sein?

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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/haufe-entgelt-office-oeffentlicher-dienst/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-312-zu-viel-genommener-urlaub_idesk_PI20532_HI2997311.html

Nur ein Bsp. und so lange warst Du jetzt auch nicht in dem Betrieb.

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Dann hast du das gelesene falsch verstanden.
Da du noch keine 6 Monate im Unternehmen tätig warst hast du noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben. Dann sehe die Rechtslage in der zweiten Jahreshälfte nämlich anders aus.

So hast du nur den Teilurlaubsanspruch für deine 3,5 Monate und musst zuviel genommenen Urlaub zurückzahlen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem5

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Puh... wenn ich das so lese, dann haben wir ja ne ganz schöne Grütze mit dem Urlaub gemacht.
Passiert mir so nicht wieder.
Kann ich halt nicht mit meinem Mann in den Sommerurlaub gehen, wenn ich noch nicht weiß, wo ich das nächste mal arbeite #schwitz

Ich hätte ja auch nie gedacht, dass ich mich mal dazu gezwungen sehe, so rasch wieder zu wechseln. Ich wollte ja 18 Monate da bleiben #schwitz

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hallo,
warum sollte der AG dir 4 tage schenken?? häng die 4 tage hinten dran oder zieh sie von deinem gehalt ab. fertig! alles andere wäre mies.
vg

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Gilt für Dich irgendein Tarif-Vertrag?

Was ist vertraglich vereinbart bzgl. Urlaub? Bitte den kompletten Passus benennen.

Grundsätzlich erwirbt man Urlaub nicht für Teilmonate sondern nur für volle Monate, § . D.h. Du hast in 3 Monaten 7 Urlaubstage erworben wie Du schreibst. Das wären insg. 28 Tage Urlaub im Jahr. Da dies kein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist, muss irgendetwas bzgl. Urlaub individualvertraglich oder tarifrechtlich geregelt sein.
Da man bzgl fast aller Regelungen im Urlaubsrecht vom BUrlG individualrechtlich (zumindest zugunsten des AN) abweichen kann (siehe § 13 BUrlG), wäre es sinnvoll, wenn Du die Klauseln aus dem Arbeitsvertrag oder den einschlägigen Tarifvertrag benennst.

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Das mit dem urlaub hat mein chef so gesagt. Gesetzlicher anspruch liegt bei 20 Tagen, richtig?
Also 20:12 und dann mal 3 macht 5 Tage die mir zugestanden hätten, ja?
Dann muss ich 6 zurück zahlen, oder?

Ich such nachher noch meinen Vertrag raus... Ich krieg 20+4 Tage. Aber die zusatztage kriege ich ja gar nicht, wenn ich unter 6 monaten da bin.

Sch... Jahresverträge... #aerger

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6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

Aus welchem Grund wird das Arbeitsverhältnis beendet?

Hat Dir der Arbeitgeber den genommenen Urlaub genehmigt?
Und Du hattest einen Jahresvertrag?

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Wozu einen Anwalt?

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naja bei uns hättest du nur soviel urlaub nehmen dürfen wie du erarbeitest hattest

und jetzt entweder 4 tage länger arbeiten oder zurück zahlen

das ist das leben und kein Ponyhof

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Ohne Gewähr auf rechtliche Richtigkeit:

Imho hast du lediglich Anspruch auf 5 bzw. 6 Urlaubstage erworben (je nachdem, ob der gesetzliche oder der tarifvertragliche Urlaub gilt).

Wie kommst du auf 7 Tage?

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Mein chef hat das so gesagt. 2 tage pro monat = 3,5 x 2= 7

Also dass er jetzt nicht bescheid weiß, weiß zumindest ich. Ich bin mal auf das Gespräch gespannt #kratz
Zumindest weiß ich jetzt, dass ich mich darauf einrichten kann, 6 Tage zurückzahlen zu müssen.

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Jetzt mal ganz ehrlich, wenn man mal googlet, kommt man von selber drauf, so schwer ist das nun wirklich nicht und es gibt Urlaubsrechner im Internet, da kannst Du Deinen Urlaub genau errechnen. Du hast den Mehrurlaub genehmigt bekommen, das ist ein feiner Zug vom Chef, er hat ja sicher auch nicht damit gerechnet, daß Du so bald wieder kündigst.

LG

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Da Du bisher weder den Passus des Arbeitsvertrages vorgelegt hast, noch beantwortet hast, ob ein Tarifvertrag gilt, hier eine sehr (!) allgemeine juristische Stellungnahme:

Falls Du keine individualvertragliche Regelung bzgl. Urlaub abgeschlossen und Du (worauf Du auch nicht geantwortet hast) eine 5-Tage-Woche hast, sieht das ganze so aus:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch im Jahr: 20 Tage - § 3 BUrlG

Anspruch auf Urlaub erst nach Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten, § 4 BUrlG
Hier ist dies nicht der Fall, da Du bereits vor Ablauf der Wartezeit gekündigt hast.

Daher greift § 5 Abs. 1 b) BUrlG. Diese Regelung sieht vor, dass derjenige Arbeitnehmer, der vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat.

In dem von mir vorausgesetzten Fall daher 20 : 12 x 3 = 5 Tage.

Rückforderung des zuviel gezahlten Entgeltes durch AG nach § 812 BGB?
§ 5 Abs. 3 BUrlG enthält ein Rückforderungsverbot. Allerdings nur bzgl. der Konstellation des § 5 Abs. 1 c) BUrlG. Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben. Eine analoge Anwendung des Abs. 3 scheidet aus, da es an einer planwidrigen (!) Regelungslücke fehlt (so auch zB LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005, 5 Sa 225/05).

Grundsätzlich kann man also hier einen Anspruch nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung bejahen und zwar nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, da der Arbeitgeber das Entgelt von vornherein ohne Rechtsgrund zahlt (der AN hatte ja noch keinen Anspruch auf den Urlaub s.o.).

Somit kommt der Ausschlussgrund des § 814 BGB in Betracht. Nach § 814 BGB kann eine Leistung nämlich dann nicht nach den §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden, wenn „der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war“.

So und hier liegt dann der Knackpunkt in der Geschichte:

1. Hat er gewusst, dass er Dir den Urlaub nicht rechtmäßig gewährt oder nicht? In den meisten Fällen wird man ihm wohl unterstellen müssen, dass er gewusst hat, dass Dir noch nicht so viel Urlaub zusteht. Er ist schließlich Arbeitgeber und müsste soetwas wissen. Darüber hinaus muss er sich fragen lassen, warum er nicht gewusst haben will, dass Dir der Urlaub zum damaligen Zeitpunkt nicht zustand, jetzt aber weiß, dass es so war.

2. Selbst wenn er aber gewusst hat, dass es Dir nicht zusteht, kann er sich darauf berufen, es „im guten Glauben“ und im Vertrauen auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses gemacht zu haben. Im Schrifttum wird sich über die Frage gestritten, ob dieses Vertrauen allein ausreichend ist. Das gilt vor allem bei Urlaub kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnis, als noch gar nicht klar war, ob es wirklich aufrechterhalten wird. Und bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei Arbeitsplätzen, die bereits in der Vergangenheit mit hoher Fluktuation belegt waren.

Am Einfachsten wäre die Frage zu beantworten, wenn er Dir Urlaub nach Deiner Kündigung gewährt hat. Da kann er sich dann auf gar nix mehr berufen.

Ob also hier Tatsachen vorliegen, die einen Ausschlussgrund nach § 814 BGB bejahen, kann hier niemand sagen. Das musst Du wissen.

Du siehst: Alles nicht so einfach und klar. Und wie immer lautet die korrekte Antwort: Kommt drauf an.

Da es aber ein wahnsinniger Aufwand werden wird, musst Du entscheiden, ob Du tatsächlich hier Nerven und ggf. Geld lassen willst.

Grundsätzlich: Arbeitsgerichtsverfahren sind in der 1. Instanz Gerichtskosten frei. Es besteht auch kein Anwaltszwang, allerdings würde ich mir stark überlegen, dort ohne Anwalt hinzugehen, wenn man nicht wirklich Ahnung hat.

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Hallo!
Tut mir leid, dass ich gestern nicht mehr geschrieben habe. Ich wollte mich gestern mit der Situation gar nicht mehr beschäftigen, weil ich mich so sehr schäme, dass ich gekündigt habe.
Jetzt habe ich pause und schau mal bei urbia rein.

Ich danke dir ganz ganz doll für deine Antwort! Und für die Mühe die du dir gemacht hast!

Ich werde es von der art des Gesprächs abhängig machen, ob ich hier irgendwas noch regeln will.

Ich gucke heute abend auf jeden fall noch mal in den Vertrag. Wenn ich was anfechten will, setze ich mich dann eh mit nem juristen zusammen.

Danke für die vielen paragraphen. Die werd ich mal versuchen durchzulesen (und zu verstehen ;-))

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Gerne, ist ja mein Job. Daher nicht ganz so aufwendig für mich.

Ist wie gesagt, sehr allgemein, da ein Tarifvertrag oder eine individualvertragliche Vereinbarung das Ganze anders aussehen lassen kann.

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