Hallo!
Ich versuche im Folgenden zu vermitteln was ich will, aber mein Kopf raucht o.O
Diese Elterngeld-Geschichte beschäftigt mich heute den ganzen Nachmittag und ich hasse es
Momentan bin ich in der +/- 32. SSW. Es ist unser erstes Kind Wir wollen definitiv 2 Kinder. Ich möchte das 2. ohne großen Abstand bekommen.
Heute habe ich gelesen, dass wenn man Elterngeld/Elternzeit geschickt legt, das Elterngeld beim 2. Kind ebenfalls nach dem letzten Gehalt berechnet wird das wäre ja super!
Nur blicke ich nicht, wann wir das zweite Kind "nachladen" :-P müssen, damit es passt.
Ich habe mir sogar schon eine Skizze gemacht, aber ich bin zu blöd.
Hier meine Gedanken:
Kind 1 kommt im Oktober 2016. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit.
Wenn ich Basiselterngeld nehme für 12 Monate, müsste ich im Dezember 2016 spätestens schwanger werden. Richtig oder falsch?
Wenn ich Elterngeld Plus nehme und auf 24 Monate splitte, "kann ich mir Zeit lassen" und müsste spätestens November 2017 schwanger werden. Richtig oder falsch?
Bitte entschuldigt die doofen fragen
Ich komme alleine nicht mehr weiter! DANKE
Elterngeld/-Zeit-Planung 2. Kind
"Wenn ich Elterngeld Plus nehme und auf 24 Monate splitte, "kann ich mir Zeit lassen" und müsste spätestens November 2017 schwanger werden. Richtig oder falsch?"
Falsch, es macht keinen Unterschied, wie du dir das Elterngeld auszahlen lässt, zwischen Kind 1 und Kind 2 dürfen nur ca. 14 Monate liegen, sprich Kind 2 müsste ca. im Dezember 2017 kommen, somit müsstest du im Februar 2017 wieder schwanger sein.
Hallo und danke
Wie kommst du auf die 14 Monate?
LG
Elterngeld wird Anhand der 12 Kalendermonate Einkommen vor der Geburt berechnet.
Da der Elterngeldbezug/Mutterschaftsgeldbezug nicht auf Kalendermonate abgestimmt ist und sobald 1 Tag dieser Zeiten im Bemessungszeitraum Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nur die ersten 12/bzw 14 Monate bei Alleinerziehenden werden zur Ausklammerung berücksichtigt) in einem Kalendermonat bezogen wurden werden diese übersprungen:
12 Monate Elterngeldbezug + 2 Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde werden beim Ermitteln des Zeitraumes der Bemessungsgrundlage übersprungen (ausgeklammert) und mit Monaten davor ersetzt. Daher die pauschale Aussage 14 Monate Abstand beim Standardelterngeldbezug von min 1 Jahr...