2 jährige Elternzeit, erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben.

Ich habe am 14.06.2015 meine Tochter geboren.

Vorher war ich ab der 11. Ssw im Beschäftigungsverbot.

Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, befinde mich nun im zweiten Jahr. Das Elterngeld ist bereits aufgebraucht.

Wir wünschen uns ein zweites Kind. Mein Frauenarzt sagte mir, dass ich bei erneuter Schwangerschaft wieder ein BV erhalten würde.

Wie sieht es aber rechtlich aus?
Was muß ich beachten?
Ich befinde mich ja noch in der Elternzeit.

Welchen finanziellen Anspruch habe ich?

Die Elternzeit könnte ich ja nur einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutz vorzeitig beenden, stimmt das?

Was bezweckt dieses vorzeitige beenden?

Meine Freundin, die momentan auch wieder schwanger ist sagte mir, dass ich im Beschäftigungsverbot den Lohn wie vor der ersten Schwangerschaft erhalte.
Aber ich bekomme ja kein Beschäftigungsverbot weil ich in Elternzeit bin oder?

Ich bin total verwirrt... :(

Kann mir bitte jemand helfen?

LG

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" Die Elternzeit könnte ich ja nur einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutz vorzeitig beenden, stimmt das?"
Ja, das stimmt.

"Was bezweckt dieses vorzeitige beenden?"
Das bedeutet, dass du den vollen AG-Zuschuss im Mutterschutz erhält (in Elternzeit nicht).

"Meine Freundin, die momentan auch wieder schwanger ist sagte mir, dass ich im Beschäftigungsverbot den Lohn wie vor der ersten Schwangerschaft erhalte."
Ja, wenn du arbeiten würdest und zwar, so wie vor der Schwangerschaft, dann ja.

"Aber ich bekomme ja kein Beschäftigungsverbot weil ich in Elternzeit bin oder?" Solange du nicht zumindest Teilzeit in Elternzeit arbeitest, stimmt das.

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Danke für deine Antwort.

Elterngeld würde ich aber dann nur den Mindestsatz erhalten oder?

Ok... Teilzeit in Elternzeit müsste ich gehen sagst du, damit BV greifen würde.

Wie lange muss ich TZ gearbeitet haben?

Habe einen 450€ Job. Der wirkt sich aber nicht darauf aus oder?

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DAnn nehmen wir deine Antwort mal auseinander ;)

"Elterngeld würde ich aber dann nur den Mindestsatz erhalten oder?"
Nein, warum, du hast doch einen 450 Euro-Job, außerdem sind die Kinder keine 26 Monate dann auseinander.

"Ok... Teilzeit in Elternzeit müsste ich gehen sagst du, damit BV greifen würde."
Minijob ist auch Teilzeit ;)

"Wie lange muss ich TZ gearbeitet haben?"
Gar nicht, reicht wenn der Vertrag beginnen soll, ab dem Tag greift das BV und du bekommst das Geld aus dem Vertrag.

"Habe einen 450€ Job. Der wirkt sich aber nicht darauf aus oder? "
Doch natürlich, bei einem 450-Euro Job greift ein generelles BV auch und der wird auch für das Elterngeld berücksichtigt.

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Hallo, ich bin durch Google auf deinen Beitrag gestoßen. Bin in der selben Situation wie du.

Wie lief es bei dir nun alles ab ??