Leistungsentzug wegen fehender N Abrechnung

Hallo, ich beziehe seit Anfang des Jahres anteilig AG 2 Ab Oktober werde ich wieder arbeiten Meine Sachbearbeiterin hat nun für diese Zeit eine Betriebskostenabrechnung velrangt Mein Vermieter hat mir dann auch eine aufgestellt, allerdings überhaupt nicht aufgeschlüsselt, nur die Kosten für Warmwasser, Heizung und Abwasser waren aufgeführt Eine Nachzahlung von insgesamt 300 Euro wurde ebenfalls verlangt

Wie zu erwarten war hat die Arge das so nicht akzeptiert und sich telefonisch bei ihm gemeldet Er hat mir dann vorgeschlagen, ob wie nicht sagen Könnten, dass Nebenkosten pauschal abgerechnet wurden Das entstpricht aber nicht der Wahrheit und ich habe mich geweigert da mitzumachen

Anscheinend hat er dann nocheinmal eine Abrechnung an die Arge geschickt, ebenso nichtssagend wie die erste.
Das Arbeitsamt hat ihn daraufhin wieder angerufen ( wusste ich erst nicht) und er weigerte sich erneut eine detailierte Abrechnung zu erstellen Nun habe ich ein Schreiben bekommen, indem mir der Entzug der Leistungen angeroht wurde wenn ich die die komplette Rechnung nicht bis zum 0109 zuschicken werde Seitdem ist mein Vermieter nicht mehr für mich erreichbar wie soll ich jetzt am Besten vorgehen Ich habe gelesen, dass er mir gegenüber verpflichtet ist, eine genaue Abrechnung zu erstellen, aber wie setzte ich das nun durch und das bis zum genannten Datum?

Ich muss dazu sagen, dass ich ausser der Miete nur einen kleinen Betrag für mich erhalte, ca 20 bis 30 Euro Mir würde das finanziell also gar nicht mal so weh tun, nur die Miete kann ich dann nicht mehr bezahlen So ich darauf warten, dass er zur Vernunft kommt, wenn kein Geld mehr kommt. Und ab wann kann das für mich kritisch werden bzg Kündigung? Ich habe gelesen, dass ich die Nebenkosten bis zum erhalt der Rechnung einbehalten kann gilt aber wohL nicht für die Miete an sich
Liebe Grüsse

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Bekommst du denn keine Leistung oder er nicht, ich meine, es ist erlaubt die Nebenkosten einzubehalten, wenn er nicht korrekt abrechnet.

Die Nachzahlung steht ihm dann auch nicht zu!

Also guck noch mal genau, was das Jobcenter nicht mehr zahlt. Evtl. ist es nämlich damit korrekt, dass sie ihm nur die Kaltmiete zahlen z.B.

Der Vermieter ist meiner Meinung zu Mitwirkung auch verpflichtet.

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Dane für deine schnelle Antwort, mir könnten wegen fehlender Mitwirkung die Leistungen komplett entzogen werden wenn die genaue Rechnung nicht eingereicht wird.Ja verpfichtet ist er auf jeden Fall, das scheint ihn aber nicht zu interessieren, auch nicht dass ich Ärger mit dem Jobcenter bekomme.

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Dann fordere deinen Vermieter noch einmal per Fax auf, dies schnellstmöglich einzureichen. Diese Faxbestätigung gibst du dann ab, dann hast du jedenfalls mitgewirkt, mehr kannst du ja nicht tun!

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Hallo!

Du musst nur Nachweisen, dass Du Deinen Vermieter nochmal SCHRIFTLICH aufgefordert hast, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist zu machen.

Etwa über ein Fax mit Sendebestätigung oder ein Einschreiben.

am besten drohst Du darin auch gleich eine Kürzung der Miete an, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt.

Wenn Du willst kannst Du Dir auch einen Termin bei der Arge geben lassen und die sollen dir gleich bei dem Schreiben helfen.

achtung, das Geld von einer Mietkürzung musst Du natürlich aufheben, das darfst Du nicht anderweitig ausgeben und solltest auch die Arge darüber informieren.

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"achtung, das Geld von einer Mietkürzung musst Du natürlich aufheben, das darfst Du nicht anderweitig ausgeben und solltest auch die Arge darüber informieren. "
Wird denn das Geld an sie ausgezahlt? Zahlt nicht z.T. das Jobcenter direkt?

Und heißt es jetzt immer noch Arge, ich denke, die gibt es nicht mehr.

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"am besten drohst Du darin auch gleich eine Kürzung der Miete an, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt."

Welcher Pflicht denn genau???

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Hallo,

wie soll der Vermieter denn eine Betriebskostenabrechnung für Januar bis August 2016 machen? Reicht nicht die Abrechnung für 2015? Für 2016 hat er doch teilweise noch gar keine Abrechnung.

Liebe Grüße Andrea

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Das war auch mein Gedanke, wie soll er eine detaillierte Abrechnung ab Januar 2016 vorweisen, da hat man doch im laufenden Jahr überhaupt keine Belege/Rechnungen.#kratz

Aber bei deutschen Ämtern weiß man ja nie.

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Was das Amt von Dir möchte, ist sicher eine Abrechnung von 2015, richtig? 2016 kann ja noch gar nicht verlangt werden #aha Und mal ehrlich, man informiert sich doch und weiß somit, daß man als Mieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung, jährlich und in einem vorgegebenen Zeitraum verlangt und der Vermieter sollte das auch wissen. Immerhin zahlt Ihr hier voraus und/ oder nach und man sollte schon wissen, für was man zahlt und für was auch zu viel.

LG

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Nein, es geht explizit nur um die Monate Januar bis Juli Die vom Vorjahr ist nicht relevant, weil ich da noch gar kein Alg bezogen habe, Das Problem ist, dass ich eben nur noch bis Anfang Oktober darauf angewiesen bin, dann trete ich meine neue Stelle an, was die Arge auch weiss Vorher wollen sie abrechnen.

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"Nein, es geht explizit nur um die Monate Januar bis Juli"

Hallo,
auf eine Abrechnung des jetzt laufenden Jahres hat die ARGE JETZT keinen Anspruch, da der Vermieter noch gar nicht verpflichtet ist für das laufende Kalenderjahr eine Abrechnung zu erstellen.
Kann er auch gar nicht, da die Versorger sicherlich selbst mit ihm noch gar nicht abgerechnet haben.
Das Jahr 2016 wird im Jahr 2017 abgerechnet, NICHT FRÜHER.

Entweder haben wir hier nicht alle Infos was wirklich von dir bzw. von eurem Vermieter verlangt wird, oder deine Sachbearbeiterin hat keinen blassen Schimmer.
Wobei ich letzteres schon leider öfters erlebt habe und durch Forderungen der ARGE die unbringbar waren für den ALG2 Empfänger, letztere oft in Bedrängnis brachte.
Lösbar oft nur durch Androhung und letztlich Durchführung einer einstweiligen Verfügung :-/

Gruß
Demy

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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir mitten im Jahr irgendwelche Abrechnungen zu erstellen und kann das mit Sicherheit auch gar nicht, weil er selbst noch keine Abrechnungen hat.
Du kannst deshalb auch nichts einbehalten, weder Miete noch Nebenkosten.
Wenn Du die vom Jobcenter nicht erstattet bekommst, ist das nicht das Problem Deines Vermieters, sondern Deins - Du hast einen Mietvertrag und die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Allein aus dem, was Du hier schreibst, sehe ich aber kein Versäumnis Deinerseits, was eine Einstellung der Zahlungen rechtfertigen würde aber möglicherweise hast Du wichtige Details nicht erwähnt.

LG