Hallo ihr Lieben,
ich hätte mal eine Frage zum o.g. Thema.
Meine Situation ist folgende:
kurz bevor ich erfuhr, dass ich schwanger war, hat meine Chefin mir (wegen Krankheit) gekündigt. Da zu dem Zeitpunkt der Lütte schon unterwegs war hat sie nach einigem hin und her die Kündigung zurück gezogen und mich direkt ins BV geschickt.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, und natürlich auch bewilligt bekommen. Das Elterngeld habe ich mir für ein 1 Jahr auszahlen lassen.
Nun würde ich gern in naher Zukunft einem Minijob nachgehen.
In der Firma meiner (noch-) Chefin möchte ich auf gar keinen Fall mehr arbeiten. Sobald die Elternzeit vorbei ist, und ich wieder voll arbeiten werde, suche ich mir auch was neues.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: MUSS ich meine Chefin darüber informieren, dass ich einen 450 Euro Job nebenbei mache? Und ist sie verpflichtet mir das zu gestatten, oder könnte sie mir Steine in den Weg legen und mich "zwingen" bei ihr zu arbeiten, wenn ich unbedingt arbeiten möchte?
Sorry, dass es so lang wurde. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Einen entspannten Sonntagabend euch allen!
LG, Rieke
450€ Job während der Elternzeit
Hey,
also als ich Elternzeit beantragt habe, kam vom Arbeitgeber ein Schreiben, dass 450€ Job erlaubt ist - mit seiner Genehmigung. Ich werde auch nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren.
Ich nehme an, dass du dir das schon genehmigen lassen musst, du bist ja offiziell dort noch angestellt...
Übrigens werden die 450€ lt. meinem Steuerberater sofort vom EG abgezogen (lt. telefonischer Auskunft der EGStelle auch) - mach dich diesbezüglich nochmal schlau!
Viele Grüße und einen schönen Sonntagabend
Ich bekomme eh nur noch für September elterngeld und wollte im Januar oder so etwas dazu verdienen. Ich hab mir die letzten Monate immer etwas vom elterngeld zurück gelegt. Komme also noch locker über die runden. Aber ab Januar wollten wir unseren Sohn dann in die kita bringen, und dann wäre es sinnvoll noch etwas mehr zu haben. Wegen Abzügen muss ich mich also nicht sorgen
Wahrscheinlich werd ich mich einfach bei der Chefin erkundigen müssen :-/ Aber ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort!
Ja, mach dich lieber doppelt schlau bevor du in ne blöde Situation schlitterst.
Viel Erfolg, dass deine NochChefin einverstanden ist!
Ich bin bzw war in einer ähnlichen Situation. Du MUSST von deinem AG eine Erlaubniss einholen, da du dort in Elternzeit bist. Aber dein AG müsste schon einen wichtigen Grund nennen, wenn er es ablehnt. Also grad das er dich gaaaaanz dringend bei sich brauch.
Ich hatte auch Bammel...mein Chef will mich zurück nächstes Jahr, habe ihm aber auch ehrlich gesagt, dass ich das noch nicht weiß. Er hat mir aber trotzdem sein ok gegeben.
So wie ich sie kenne würde sie das sogar sagen (dass sie mich dringend braucht).
Vor 3 Wochen erzählte mir eine Kollegin dass die Chefin meint ich würde ab dem 1.11. wieder dort anfangen O.O
Völlig ungeachtet meiner elternzeit oder der Tatsache dass sie mich rausschmeißen wollte.
In dieser Firma (aus 6 Mitarbeitern bestehend) herrscht eine unglaubliche Fluktuationsrate. Dementsprechend wäre es durchaus möglich dass sie mir sagen würde, wenn ich arbeiten will, dann bei ihr
Weißt du was passieren würde, wenn ich es ihr nicht sagen würde?
Hmmm is wirklich ne blöde Situation
Ich bin nicht vom Fach...aber das ist wohl ein Kündigungsgrund, obwohl du in der EZ noch bist.
Ich denke du kommst nicht drum rum um mit ihr zu sprechen.
Du kannst doch auch einfach fristgerecht kündigen, wenn du im Januar dann einen450€ job machen willst.
Ist ein Jon auf 450€ Basis denn sozialversicherungspflichtig??
Ich kenne mich da leider gar nicht aus.
Habe keine dirkete Erfahrung damit. Weil du aber von deinem Vorgesetzten nicht gekündigt wurdest oder hast solltest du auf jedenfall eine Genehmigung einholen. Allein schon zu deinem Schutz