Von Elternzeit in Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben , ich bin frisch schwanger.

Meine Elternzeit läuft bis November ... Sprich ab November hätte ich meinen ersten Lohn wieder ... Da ich von Elternzeit nun direkt wieder ins Beschäftigungsverbot falle ( wie bei ss nr1) bekomme ich trotzdem Lohn !

Bin mir nur über die Höhe unsicher . Mein Vertrag läuft unbefristet im öffentlichen Dienst auf 40st

Mit meiner Chefin habe ich in einem
Gespräch vor wenigen Wochen ausgemacht( nichts schriftliches ) das ich nur 20 st arbeiten möchte wegen meinem kleinen.

Jetzt überlege ich , bekomme ich im
BV 20 st bezahlt oder wie im Vertrag 40dt bezahlt !

Meine Logik würde mir 40 sagen , vielleicht hatte ja jemand den Fall genauso !

Liebe Grüße und danke schonmal

Sophia mit kilian 10 Monate auf dem Arm und Baby ssw5 im Bauch

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Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur erneuten Schwangerschaft :)

Also da ihr nichts Schriftliches vereinbart habt, würde ich auch sagen, dass du Lohn nach deinem Vertrag bekommst, also für 40h. Alles andere wäre ja nichts rechtens. Prinzipiell kann dir ja keiner "beweisen", dass du nach der Elternzeit 20h arbeiten wolltest. Selbst wenn, die Pläne haben sich geändert :)

Eine schöne Schwangerschaft und alles Gute #winke

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Ich war vor 2 Monaten in genau der selben Situation. Mein Sohn war 10 Monate und ich frisch schwanger. Ich hatte sogar 2 Jahre Elternzeit beantragt und schon mündlich mit meinem AG geregelt, dass ich das 2. EZ-Jahr in Teilzeit wieder komme.

Nachdem ich bekannt gegeben habe, dass ich schwanger bin, wurde ich ab 1.8. ins BV geschickt und meine Elternzeit aufgehoben. Ich bekomme seitdem wieder das selbe Gehalt wie im erstenBV bei der ersten Schwangerschaft.

LG
Mrsflorida mit Zwerg (12 Monate) und Ü-Ei (15+1)

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So denke ich eben auch. Meine Chefin könnte ja theoretisch auch behaupten wir haben nur 10st vereinbart ... Ich warte noch bis die "kritische " Zeit rum ist und wende mich dann an unsere Personalstelle

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Huhu, wenn ihr 20h vereinbart habt, dann wirst du wahrscheinlich auch nur den Lohn von 20h bekommen. Du würdest ja im Falle auch wieder 20h arbeiten gehen und warum sollten sie dir dann das doppelte zahlen. Auch wenn es nicht schriftlich vereinbart wurde, habt ihr dennoch einen mündlichen Vertrag dazu geschlossen. Bei mir wird es ähnlich sein, allerdings hab ixh mit meinem AG noch nicht gesprochen und er weiß auch noch nichts von meiner Schwangerschaft. Ende September hab ich das Gespräch und werde auch wieder 40h vereinbaren. Alles Gute #winke

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Im BV wirst du den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor der SS bekommen (elterngeldbezug ausgeklammert). Das wäre dann in deinem Fall, dein altes Gehalt.

Alles Gute

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Genau DAS gilt im Fall der TE nicht.

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Warum bei IHR nicht?

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Hallo ich nochmal :)
Hast du denn damals Angaben zu deiner Arbeitszeit nach der Elternzeit gemacht, als du das Schreiben bzgl. der Anmeldung deiner Elternzeit aufgesetzt hast? LG

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Nein wir gingen bis zu dem Gespräch vor einigen Wochen von 40 st aus ...

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Wenn es nichts schriftliches gibt, hast du einen 40h Vertrag und bekommst auch danach Gehalt. Eine befristete Reduzierung bedarf der Schriftform.

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Vielen Dank

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Hallo, ich denke mal, dass dein Baby schon da ist. Herzlichen Glückwunsch

Ich habe gerade deinen Beitrag gelesen, wie ist es weitergegangen?

Was hast du für Geld bezogen? Dein altes Gehalt vor der 1. Schwangerschaft? Und bei dem Elterngeld wurden auch die 12 Monate vor der 1. Schwangerschaft berücksichtigt?

Viele Grüße