Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal wieder ein paar Fragen bzgl. der wundervollen Agentur für Arbeit.
Zuerst eine einfache Frage: Wenn ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld ausfülle, muss ich dann beim Arbeitgeber die Agentur für Arbeit eintragen?
So, jetzt wird's knifflig:
Ich bin seit 01.09.2016 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Da mein errechneter ET am 02.12.2016 ist, habe ich ab 21.10.2016 Anspruch auf Mutterschaftsgeld. So weit, so nachvollziehbar. nun ist es so, dass ich eine Weiterbildung mache, die über die Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein finanziert wird. Diese Weiterbildung werde ich schnellstmöglich abschließen, aber ich kann den genauen Termin leider nicht voraussagen. Wenn ich mich an den Zeitplan des Bildungsträgers halte, wäre ich Ende November fertig. Ich gebe mir aber mühe, alles schneller durchzuziehen, um evtl. Änderungen im Zeitplan (z.B. frühere Entbindung oder Krankheit unseres Kleinkindes) vorzubeugen. Aber das kann ich nicht genau planen.
Nun will die Agentur für Arbeit die Zahlung des ALG 1 ab dem 21.10.2016 einstellen, da ich ab da Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Dies würde auch bedeuten, dass meine Weiterbildung nicht mehr finanziert würde, da ich ab diesem Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit "aus dem System raus bin". Das hieße, dass ich kurz vor dem Ende ohne Abschluss dastehe und die Weiterbildung erst abschließen könnte, wenn ich wieder bei denen im System bin. Das ist 1. total bescheuert und 2. kann man nicht voraussagen, ob diese Weiterbildung dann noch so durchgeführt und von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Also möchte ich das um jeden Preis vermeiden. Deshalb möchte ich auf den gesetzlichen Mutterschutz vor der Entbindung verzichten, was mir ja gem. §3 Abs. 2 MuSchG auch erlaubt ist.
Die Agentur für Arbeit schrieb mir nun, ich müsse eine "Genehmigung des Verzichts auf Mutterschaftsgeld von der auszahlenden Stelle" vorlegen. Laut Gesetzestext erscheint mir das falsch, aber gut. Meine Krankenkasse war so freundlich, mir in einem Brief zu versichern, dass sie auf meinen Wunsch erst später mit der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes beginnen würden. Nun meine Frage: Ist die Agentur für Arbeit berechtigt, mich früher zum Mutterschutz zu zwingen?
Dann habe ich leider noch ein 2. Problem mit diesem Amt. Mein ALG 1 wurde zu niedrig berechnet, da der Lohn des letzten Monats meiner Beschäftigung nicht berücksichtigt wurde. Der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass die Sache jetzt zum Sozialgericht geht. Es besteht also die Möglichkeit, dass sich mein ALG 1 noch erhöht. Die Entscheidung beim Gericht kann aber durchaus 3 Monate oder länger dauern. Das hieße, ich müsste das Mutterschaftsgeld mit dem aktuellen (zu niedrigen) ALG 1 beantragen. Kann ich dann im Nachhinein noch höheres Mutterschaftsgeld nachgezahlt bekommen (bzw. die Differenz natürlich)? Die gleiche Frage stellt sich dann natürlich beim Antrag für Elterngeld. Wenn ich Glück hab, ist bis dahin die Klage durch. Aber vielleicht auch nicht.
Es ist ja nicht so, als dass ich noch andere Sachen zu tun hätte, so 2 Monate vor der Entbindung. Da macht die Agentur für Arbeit ihrem Namen wirklich alle Ehre!
Wäre schön, wenn jemand vielleicht zu dem einen oder anderen Aspekt was sagen könnte... Auch wenn die Fragen ganz schön speziell sind. Danke!!
Komplizierte Fragen zu ALG 1 und Mutterschaftsgeld
Hallo,
auch ALG1-Empfängerinnen haben die Wahl, ob sie vor der Geburt in Mutterschutz gehen wollen oder nicht. Ich erkenne hier keinen Fehler des Amtes. Du musst den Amt schriftlich bestätigen, dass du auf deinen Mutterschutz verzichtest. Das Amt kann und darf das nicht von sich aus tun. Das geht nur auf deinen ausdrücklichen, widerrufbaren Wunsch hin. Da muss sich das Amt schon etwas absichern. Immerhin "vergeudest" du auf diese Art deine ALG1-Tage. Die Tage mit Mutterschaftsgeldbezug zahlt die Krankenkasse und da verlierst du keine ALG1-Tage. Natürlich bist du ja in einer ganz besonderen Situation und hast ein spezielles Interesse daran. An deiner Stelle würde ich mich trotzdem nochmal bei der Krankenkasse informieren, wie das dann genau läuft. Aber grundsätzlich hast du recht - das Amt kann dich nicht in den Mutterschutz zwingen. Die Abmeldung erfolgt allerdings grundsätzlich, falls du dich nicht anderweitig vorher dazu geäußert hast.
Zu deinem 2. Problem:
Ehrlich gesagt kann ich mir jetzt nicht richtig vorstellen, dass das Amt selbst im Widerspruchsverfahren absichtlich den letzten Lohn nicht mit berücksichtigt haben. Gab es vielleicht Lohnbestandteile, die einfach nicht berücksichtigungsfähig sind? Kann es sein, dass der AG da etwas falsch ausgefüllt hat?
Falls die Berechnung sich tatsächlich als fehlerhaft herausstellen sollte, hast du natürlich Anspruch auf eine entsprechende Nachzahlung üblicherweise auch noch mit Zinsen. Das gilt nicht für das Elterngeld. Egal wie hoch dein Arbeitslosengeld ist, bei der Elterngeldberechnung gehen diese Monate mit 0€ ein.
Hallo Kati!
Vielen Dank für deine qualifizierte Antwort! Das hilft mir sehr weiter. Ich hatte dem Amt schriftlich mitgeteilt, dass ich auf den Mutterschutz verzichte und das wollten die eben nur mit dieser Genehmigung der Krankenkasse akzeptieren. Mal sehen, ob das nun funktioniert. Aber gut zu wissen, dass ich doch das Recht darauf habe. Dass ich dadurch ALG 1-Tage "verliere" war mir gar nicht so bewusst, ist aber für mich ein weiterer Anreiz, die Weiterbildung so schnell wie möglich abzuschließen. Danke für diesen Hinweis!
Auch der Tipp zum Elterngeld ist Gold wert! Ein weiterer Anreiz, schnell den ALG 1-Bezug zu beenden. Wird das Mutterschaftsgeld dann aber in der vollen Höhe angerechnet?
Zur Erklärung wegen der Berechnung des ALG 1:
Ich hatte vor Ablauf meines Arbeitsvertrags schon ALG 1 beantragt (hatte das mit meinem Betreuer beim Amt so besprochen). Der Vertrag endete ja mit dem 31.08. Die Lohnabrechnung für August habe ich erst Mitte September erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass man mit der Berechnung des ALG 1 wartet, bis alle Lohnabrechnungen vorliegen, da ich genau 12 Monate beschäftigt war und nur eine Arbeitsbescheinigung für 11 Monate beigelegt hatte. Also habe ich damit gerechnet, dass die entweder einfach warten oder den Lohnzettel von August nachfordern würden. Stattdessen haben sie mir ALG 1 auf der Grundlage der Arbeitsbescheinigung berechnet. Zufälligerweise kam der Bescheid an dem Tag als ich den Lohnzettel für August bekommen habe. Ich habe bei der Hotline angerufen und man versicherte mir, dass ich nur Widerspruch einlegen müsse und dann würde der August noch berücksichtigt werden. Das habe ich so gemacht und die Kopie des Lohnzettels beigelegt. Nun ist es leider so, dass ganz unten in der Ecke auf dem Lohnzettel das Datum 7.9.2016 steht. Dort steht nicht, was das Datum bedeutet. Ich nehme an, an diesem Tag wurde der Zettel ausgedruckt oder was weiß ich. Beim Amt war man nun der Meinung, das Gehalt wäre erst im September "abgerechnet" worden (was auch immer damit gemeint ist?) und hat daraufhin abgelehnt, den August zu berücksichtigen. Der Lohn ist jedoch schon am 30.08. auf meinem Konto gewesen, was ich natürlich beweisen kann. Allerdings habe ich keinen Kontoauszug beigelegt, weil ich ehrlich gesagt nicht mit einer Ablehnung meines Widerspruchs gerechnet hatte. Man begründete das Vorgehen mit §151 Abs. 1 SGB III. Das macht für mich allerdings auch keinen Sinn, weil dort nicht steht, wann das Geld auf meinem Konto eingegangen oder "abgerechnet" sein muss. Dort steht nur, dass ich es innerhalb des Bemessungszeitraums erzielt haben muss (was ich ja habe) und dass es mir zugeflossen sein muss (Satz 2). Aber es steht nicht dort, wann es zugeflossen sein muss. Leider konnte ich kein 2. Mal Widerspruch einlegen und habe so nun nur noch den Weg der Klage beim Sozialgericht. Die Klage habe ich auch schon eingereicht, aber das dauert eben doch ein bisschen länger als die Widersprüche beim Amt. Mal gucken...
Nein, Mutterschaftsgeld wird nicht berücksichtigt, aber es verlagert den Berechnungszeitraum nach vorn.
"Kann ich dann im Nachhinein noch höheres Mutterschaftsgeld nachgezahlt bekommen (bzw. die Differenz natürlich)? "
Natürlich. "Die gleiche Frage stellt sich dann natürlich beim Antrag für Elterngeld. "
Wieso, da hat ja ALGI keinen Einfluss drauf.
"Nun meine Frage: Ist die Agentur für Arbeit berechtigt, mich früher zum Mutterschutz zu zwingen?"
Nein, natürlich nicht, mein AG dachte aber ähnlich und hat mir freundlicher Weise mitgeteilt, dass er meinen Antrag auf den späteren Eintritt in den Mutterschutz genehmigt