Hallo zusammen.ich bin noch bis 11.10.16 in Elternzeit haben nun meinen Vertrag zum 31.12.2016 gekündigt da wir umziehen.Nin wollte mir mein AG ursprünglich meine 175 Überstunden und 21 Urlaubstage ausbezahlen und ich hätte bis 31.12 mit normalen Lohn zuhause bleiben können.Wie das Schicksal so spielt bin ich ungeplant schwanger geworden (7.ssw)
Da ich Altenpflegerin bin werde ich warscheinlich ein BV bis zum ET bekommen.
Nun meine Frage:
Wenn meine FA mir ein BV ausspricht muss mein AG mir doch die 3 Monate Lohn zahlen und mir die Überstunden und Resturlaub am Ende des Arbeitsverhältnis ausbezahlen?
Habe dann voraussichtlich kein Einkommen von Januar bis Mai (ET) da mich ja niemand schwanger einstellt da würde das dann ja zur überbrückung helfen....
Freue mich auf eure Antworten
LG Sabrina
BV -Überstunden auszahlen
Sobald der Vertrag endet muss er dich auszahlen. Vorher wäre er nicht verpflichtet.
Wenn du eine Fachkraft bist frag mal bei Heimen nach ob sie jdm für PflegeVisiten oder pflegeplanung brauchen - hatte mal zwei schwangere die dass auf teilzeit gemacht haben da sie sonst arbeitslos wären. Wäre zumindest ein Tipp um noch Geld zu verdienen und EG wird höher
Danke für deine Antwort.Ich bin Fachkraft und habe mich bereits beworben aber sobald ich die Schwangerschaft erwähnte bekam ich eine Absage.
Sabrina, es wird dir wahrscheinlich nicht gefallen, aber ich habe da einige Einwendungen:
1. Als Altenpflegerin gibts auch andere Möglichkeiten als ein BV, nämlich eine Tätigkeit ohne Gefährdungen. Administration, Medis richten, Pflegeschülerinnen anweisen, Alltagsbegleitung. Wenn der AG das anbieten kann, wirst du arbeiten.
2. Der AG darf von dir erwarten, dass du erst einmal Überstunden abfeierst, bevor du ein BV bekommst. Denn du brauchst ja kein BV, solange du noch Überstunden angehäuft hast.
Ich würde die Möglichkeit 2 die beste finden. Wenn du Zweifel darüber hast, kannst du die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz fragen.
Danke für die Antwort.Ich war vor der Elternzeit auch im BV weil ich Nachtschwester bin/war und mein FA das BV verhängt hat.
Habe mich auch schon neu beworben aber jedesmal wenn ich gesagt habe ich bin schwanger wurde dankend abgelehnt.
LG
"2. Der AG darf von dir erwarten, dass du erst einmal Überstunden abfeierst, bevor du ein BV bekommst. Denn du brauchst ja kein BV, solange du noch Überstunden angehäuft hast."
Sorry, aber das ist Unsinn.
Wenn der AG ihr ein BV ausstellen darf, könnte man vielleicht so argumentieren, aber korrekt ist es nicht. Sie sprach doch aber vom V vom FA, dann darf der AG gar nichts verlangen!